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Maximilian Schrems, Gründer von Noyb: "Sie verweigern uns im Grunde genommen alle Rechte auf ein faires Verfahren, wenn wir nicht bereit sind, den Mund zu halten."

Foto: Reuters/LISI NIESNER

Die Datenschutz-NGO Noyb rund um den Juristen Maximilian Schrems kündigt an, in den kommenden Wochen verschiedene Dokumente zum laufenden Facebook-Streit vor der irischen Datenschutzbehörde (DPC) in sogenannten "Adventslesungen" vorzutragen. An jedem Adventssonntag soll ein anderes Facebook-Dokument gemeinsam mit einem passenden Erklärungsvideo auf der Website noyb.eu veröffentlicht werden.

Ein Fall für die WKStA

Was auf den ersten Blick nach einer reinen Jux-Aktion klingt, hat einen ernsteren Hintergrund: Die NGO möchte damit zeigen, dass sie die besagten Dokumente unter Einhaltung des geltenden Rechts veröffentlichen und diskutieren darf. Ebendies wollte die DPC den Datenschützern nämlich nicht gewähren.

Die Datenschützer sollten eine "Verschwiegenheitsvereinbarung" (non-disclosure agreement, NDA) unterzeichnen – täten sie dies nicht, so würden die DPC die Rechte der NGO in einem laufenden Verfahren aussetzen, heißt es von der NGO. Das passt den Wienern naturgemäß nicht, weshalb sie den Fall nun der hiesigen Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gemeldet haben.

Noyb hatte Dokumente veröffentlicht

Hintergrund dieser neuen Dimension im bereits Jahre andauernden Rechtsstreit ist, dass Noyb nach Inkrafttreten der DSGVO eine Beschwerde gegen Facebook bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht hatte, wegen des Firmensitzes des Konzerns aber an Irland verwiesen wurde. Die Iren erließen nach mehr als drei Jahren einen "Entscheidungsentwurf", in dem Facebooks Vorgehen für rechtmäßig befunden wurde. Noyb veröffentlichte die Entscheidung und wurde daraufhin von der DPC aufgefordert, die Entscheidung der Datenschutzbehörde ebenso wie Noybs eigene Stellungnahmen zu löschen.

Laut Noyb hat die DPC keine Rechtsgrundlage für eine derartige Forderung. Denn erstens sei die irische Behörde für das hiesige Geschehen nicht zuständig und die hiesige Datenschutzbehörde habe die Veröffentlichung genehmigt – zweitens gebe es auch nach irischem Recht keine Verpflichtung zur Geheimhaltung.

"Die irische Behörde hat die Verpflichtung, uns zu hören, aber sie hat uns nun praktisch erpresst," sagt Schrems dazu: "Prozessrechte wurden davon abhängig gemacht, dass wir eine Verschwiegenheitsvereinbarung zugunsten der Behörde und Facebook unterzeichnen."

Anzeige bei der WKStA

Mehr noch: Die Datenschützer sehen den vermeintlichen Kuhhandel – Verschwiegenheit als Bedingung zur Teilnahme an Verfahren – als strafrechtlich relevant an. Nach dem österreichischen Strafgesetzbuch könne das Verlangen eines Vorteils, also die Verschwiegenheit, für die rechtmäßige Erfüllung öffentlicher Aufgaben – in diesem Fall das Recht auf Anhörung – eine strafbare Handlung darstellen. Somit gibt man bei der NGO zu bedenken, dass Noyb selbst, beziehungsweise deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, womöglich eine Straftat begangen haben, indem sie den Beamten den erwähnten "Vorteil" gewährten.

Dementsprechend hat Noyb eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingebracht. Da Noyb seinen Sitz in Österreich hat, wird das hiesige Gesetz angewandt – der Spieß von vor ein paar Jahren wird also eigentlich umgedreht.

"Generell haben wir einen sehr guten und professionellen Austausch mit den Behörden. Wir haben diesen Schritt daher nicht leichtfertig gesetzt, aber das Verhalten der DPC überschreitet alle roten Linien", sagt Schrems: "Sie verweigern uns im Grunde genommen alle Rechte auf ein faires Verfahren, wenn wir nicht bereit sind, den Mund zu halten." Die österreichischen Korruptionsgesetze seien weitreichend, ergänzt er: "Wenn ein Beamter den geringsten Vorteil fordert, um eine gesetzliche Aufgabe zu erfüllen, können das strafrechtlich relevant sein. Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob man unrechtmäßig Verschwiegenheit oder eine Flasche Wein verlangt." (stm, 22.11.2021)