Um das Weihnachtsgeschäft nicht ganz zu verlieren, behelfen sich Händler mit der Abgabe vorbestellter Waren.

Foto: imago images/Müller-Stauffenberg

Bei Niki’s Fast Food in der Grinzinger Allee in Wien-Döbling freut man sich über jede Bestellung. Seit wieder Lockdown verhängt wurde in Österreich, sei das Geschäft eingebrochen, beklagt man dort. Der Grund: Obwohl der Imbissstand in einer Wohngegend kurz vor dem Heurigenort Grinzing liegt, macht er das meiste Geschäft mit den paar in der Grinzinger Allee und ihren Nebenstraßen domizilierten Unternehmen. Deren Mitarbeiter sind nun aber großteils wieder im Homeoffice, und so bleibt Niki’s Kundschaft aus.

Wie dem Imbissstand, der Speisen und Getränke verkaufen darf (verzehrt werden muss das Essen in 50 Meter Entfernung), geht es seit Montag tausenden Unternehmerinnen und Unternehmern in Österreich. Sie müssen sich – zum wiederholten Mal – in einem Dschungel an Regeln zurechtfinden. Über Handel, körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Pedikeure, Gastronomie) und weitere Branchen wurde erneut ein behördliches Betretungsverbot verhängt.

Anders als Coiffeure bleiben aber nicht alle Händler auf ihren Waren und Dienstleistungen sitzen. Denn erstens ist die Auslieferung von Speisen und Waren weiterhin zulässig, und zweitens dürfen telefonisch oder via Internet bestellte Produkte abgeholt werden (Click-and-collect).

WKO-Kriterienliste.pdf

Größe: 0,21 MB

Die Wirtschaftskammer listet detailliert auf, für welche Branchen welche Regeln im Lockdown gelten.

Manches anders

Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Drogeriemärkte brauchen ebenso wenig eine Ausnahmeregelung wie Optiker oder Hörgeräteakustiker. Ihre Geschäftslokale waren in jedem Lockdown geöffnet, ihre Waren und Dienstleistungen gehören ebenso zum täglichen Bedarf wie Sicherheits- und Notfallprodukte, Benzin an der Tankstelle und Tiernahrung.

Beim Tierfutter wird die an sich relativ einfache Regelung speziell, denn ein Baustoffhändler, der auch Tierfutter verkauft, darf selbiges auch während des Lockdowns abgeben. Die Abgabe von Baustoffen an Privatkunden hingegen ist tabu. Letzteres gilt nicht für gewerbliche Kunden. Bei Vorlage eines Gewerbescheins dürfen Baumärkte die gewünschten Waren abgeben. Wer bei dieser Gelegenheit auch gleich Weihnachtsdekorationsartikel erwerben will, darf dies hingegen nicht. Wobei die Unterscheidung nicht ganz einfach ist, der Christbaumschmuck könnte schließlich auch für das Geschäftslokal eines Installateurbetriebs sein.

Der vierte Lockdown unterscheidet sich von seinen Vorgängern auch dadurch, dass Beratungsleistungen erlaubt bleiben, wenn die Kunden 2G erfüllen. Wer geimpft oder genesen ist und sich eine Küche planen und anfertigen lassen will, kann sich bei Tischler oder Einrichtungshaus beraten lassen und das Möbelstück in Auftrag geben.

Auf Vorbestellung

Selbiges gilt auch für Kunden, die einen neuen Anzug anfertigen lassen wollen. Schneider- und Kürschnerbetriebe sowie Stricker und Lederhosenerzeuger dürfen im Gegensatz zum Modehandel unter Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen aufsperren – und Modestücke nicht nur flicken oder ändern. Auch Maßnehmen und Neuanfertigungen sind erlaubt. Auch Reparaturwerkstätten sind vom Lockdown nicht betroffen. Das gilt für Fahrradwerkstätten und Kfz-Mechaniker ebenso wie für Kunsthandwerker.

Laut der Kriterienliste der Wirtschaftskammer sind Dienstleistungen wie etwa Finanz-, Ingenieurs- oder IT-Dienstleistungen zwar "nach Tunlichkeit online" zu erbringen, Kundenkontakt im Geschäftslokal ist grundsätzlich aber zulässig. Versteigerungen wiederum sind ausschließlich online erlaubt, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Auktion – etwa die Schätzung der Gegenstände– sind laut der langen Liste der Wirtschaftskammer wie alle nicht körpernahen Dienstleistungen zu behandeln, also möglichst online zu erbringen.

Bergbahnen offen, Hotels nicht

Auch wenn Bergbahnen Skifahrer – unter bestimmten Sicherheitsauflagen – weiterhin befördern dürfen, mussten die meisten Tourismusbetriebe bis 12. Dezember zusperren. Bei Campingplätzen gibt es nur für Dauercamper Ausnahmen, Hotels hingegen dürfen grundsätzlich keine Touristen beherbergen. Eine Ausnahme gibt es für Gäste, die aufgrund unaufschiebbarer beruflicher Gründe einer Unterkunft bedürfen.

Freizeiteinrichtungen sind geschlossen, Bäder auch. Wem während des Lockdowns langweilig wird, der kann übrigens ins Reisebüro gehen und den nächsten Urlaub planen. Auslandsreisen sind ja nicht untersagt. Wem es vor allem um die Urlaubsbräune gehen sollte: Für Sonnenanbeter gibt es günstigere Varianten als die Südseereise, denn Solarien dürfen im Lockdown offen bleiben.

Adventkränze, Blumen

Von Niki’s Fast Food ein Stück weiter stadtauswärts herrschte am Dienstagvormittag übrigens reger Betrieb in einer Blumenhandlung. Auch die Kunden der Floristin dürfen die Geschäftsräume nicht betreten, aber es wird trotzdem verkauft. Die Tür ist offen, die Kassa steht auf einem Tisch, der vor die Eingangstür geschoben wurde. Kurz vor dem Lockdown gingen Adventkränze weg wie warme Semmeln. Nun werden die Bestellungen abgearbeitet, die laufend ankommen. (Aloysius Widmann, Luise Ungerboeck, 23.11.2021)