Bild nicht mehr verfügbar.

Der Wintersportort machte mit seinem Pandemiemanagement weltweit Schlagzeilen.

Foto: AP / Matthias Schrader

Ischgl – Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft hat die strafrechtlichen Ermittlungen in der Causa Ischgl eingestellt. "Es kommt zu keiner Anklage", teilte die Behörde am Mittwoch mit. Es gebe keine Beweise dafür, "dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte", hieß es in der Begründung.

Verfahren gegen fünf Personen vom Tisch

Das Ermittlungsergebnis der Anklagebehörde – das bereits Ende Mai 2021 feststand – sei nun auch durch die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, das Justizministerium und den Weisungsrat geprüft worden. Im Verfahren wurden fünf Personen als Beschuldigte geführt. Dem Vernehmen nach handelte es sich dabei um den Tiroler Landesamtsdirektor Herbert Forster, den Landecker Bezirkshauptmann Markus Maaß, den Ischgler Bürgermeister Werner Kurz sowie zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft.

Das offizielle Tirol ist "froh" über die Einstellung der Ermittlungen, wie es in einer Stellungnahme gegenüber dem STANDARD heißt: "Das Land Tirol hat immer betont, volles Vertrauen in die Ermittlungsbehörden und in die Justiz zu haben. Deshalb wurden in den vergangenen Monaten sämtliche Ermittlungsschritte bestmöglich unterstützt und stets großes Interesse bekundet, alle Entwicklungen nochmals zu evaluieren und auf den Prüfstand zu stellen. Das Land Tirol ist froh, dass die umfangreichen Prüfungen vonseiten der Staatsanwaltschaft nun alle im Raum stehenden Vorwürfe aufklären konnten und alle Ermittlungen eingestellt wurden."

Ischgls Bürgermeister Werner Kurz zeigte sich erleichtert. Er wurde als einer der fünf Beschuldigten im Ermittlungsverfahren geführt. Schon vergangene Woche, als er mit dem STANDARD hinsichtlich der (damals noch für den 25. November) geplanten Saisoneröffnung sprach, kritisierte er die lange Dauer der Ermittlungen, die für ihn und seine Familie eine Belastung seien. "Heute bin ich einfach nur froh", sagte Kurz am Mittwochnachmittag. "Damit ist erwiesen, dass nichts falsch gemacht wurde", so der Bürgermeister, "und auch die Vorwürfe aus dem Rohrer-Bericht (die vom Land Tirol eingesetzte Expertenkommission warf dem Bürgermeister vor, nicht schnell genug reagiert zu haben, Anm.) sind damit haltlos." Er hoffe nun für Ischgl auf einen erfolgreichen Start in die Wintersaison am 13. Dezember.

Expertenkommission und Staatsanwaltschaft sehen keine Schuld bei Behörden

In dem Tiroler Wintersportort war es zu Beginn der Pandemie zu einem größeren Ausbruch des Coronavirus gekommen. Die ersten Fälle wurden Anfang März 2020 bekannt, die Ansteckungen sollen vor allem in Après-Ski-Lokalen passiert sein. Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Ein bereits präsentierter Expertenbericht sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen der Behörden. Druck aus der Tourismuswirtschaft auf Entscheidungsträger wurde nicht festgestellt.

Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt 27 Personen vernommen, der Akt umfasste 15.000 Seiten. Geprüft worden seien "insbesondere die Maßnahmen nach Bekanntwerden der ersten Infektionsfälle, die Erlassung und Umsetzung von Verordnungen über Schließung von Lokalen, des Skibetriebes und die weiteren Verkehrsbeschränkungen in Ischgl bzw. die Quarantäne im Paznauntal".

Urlauber berichteten von chaotischen Zuständen infolge der über den Ort verhängten Quarantäne im März 2020.
Foto: APA/EXPA/ERICH SPIESS

Keine "Vertuschung"

Der vielfach getätigte Vorwurf der Vertuschung erhärtete sich laut der Einstellungsbegründung nicht. Vielmehr sei auf "sämtliche Hinweise reagiert" und diese auch in Presseaussendungen kommuniziert worden. "Eine derartige 'Vertuschung' wäre unter Berücksichtigung des oben dargestellten Ablaufs (Anzeigepflicht, Test durch 'Screening-Team' oder Amtsarzt) auch kaum möglich gewesen", hieß es.

"Geringes" Ansteckungsrisiko war "damaliger Kenntnisstand"

Zudem wurde nicht festgestellt, dass Maßnahmen aus wirtschaftlichen Interessen hintangehalten wurden. Denn der Großteil der Urlauberanreisen sei "(auch) in Ischgl zwischen 6. März und 8. März 2020, somit vor bzw. binnen 24 Stunden nach der positiven Testung des Barkeepers (des Kitzlochs, Anm.), der tatsächlich der erste positiv Getestete in Ischgl war", erfolgt.

Dass das Ansteckungsrisiko von Tourismusverbänden, Gemeinden, Land Tirol und Tirol Werbung als "gering" bezeichnet wurde, habe den "damaligen Kenntnisstand" wiedergegeben. Die Behörde verwies hier auf Einschätzungen des deutschen Robert-Koch-Instituts.

Abreisechaos ohne Folgen

Ebenfalls nicht strafrechtlich fassbar – trotz festgestellter Kommunikations- und Informationsfehler – seien die teils chaotischen Zustände bei der Abreise aus dem Paznauntal kurz nach der Verkündung der Quarantäne bei einer Pressekonferenz durch die Bundesregierung am 13. März 2020.

"Der oftmals geäußerten Kritik, dass die ausländischen Gäste ungetestet abgereist sind, ist entgegenzuhalten, dass dies bei den damaligen Testkapazitäten der Virologie in Innsbruck zumindest mehrere Wochen in Anspruch genommen hätte", heißt es. Nach den damaligen Contact-Tracing-Vorgaben sei das auch nicht vorgesehen gewesen.

Verbraucherschützer hält Einstellung für falsch

Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV), der im Namen von Betroffenen auf zivilrechtlichem Weg Klagen eingereicht hat, kritisierte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. "Wir halten diese Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens für falsch und werden zunächst eine Begründung verlangen und nach Prüfung dieser Begründung gegebenenfalls fristgerecht einen Fortführungsantrag einbringen", kündigte er an. "Gravierende Behördenfehler" würden sich "lückenlos nachweisen" lassen, meinte er.

Ischgl wurde in der Pandemie berühmt.
Foto: AFP/JOE KLAMAR

Die Staatsanwaltschaft habe Fehler auf Ebene der Bundesregierung offenbar außer Acht gelassen, so Kolba. Er verwies auf das "chaotische Abreisen tausender Gäste" am 13. März 2020. Die damaligen Mitglieder der Bundesregierung hätten als Zeugen gehört werden müssen, sagte Kolba. "Ich habe den Eindruck, dass hier ein Behördenskandal weitgehend vertuscht werden soll."

Zivilverfahren wurde vertagt

Die Verhandlungen auf zivilgerichtlicher Ebene wegen der Amtshaftungsklage gegen die Republik sind aufgrund des Lockdowns vertagt worden, informierte der VSV am Mittwoch. Die nächsten mündlichen Tagsatzungen in der Causa waren für den 1. Dezember beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien anberaumt. Nun hat das Gericht die Termine wegen der Pandemie auf den 14. März 2022 verschoben. Weitere Verschiebungen könnten laut VSV folgen.

Für den VSV sind diese Verschiebungen nicht nachvollziehbar. Bisher seien alle Zivilverhandlungen nach Abwicklung weniger Formalitäten geschlossen worden. Beweissicherungsanträge – etwa die Einvernahme von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Ex-Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), Innenminister Karl Nehammer und Tirols Landeshauptmann Günther Platter (beide ÖVP) – wurden von den Gerichten abgewiesen. "Eine solche Formalverhandlung könnte ohne weiteres – in Pandemiezeiten – auch über Onlineplattformen abgehalten werden, geht es doch gerade nicht darum, etwa Zeugen persönlich zu hören", ärgerte sich Kolba. "Wir werden daher nun – statt der Verschiebung – Verhandlungen via Onlineplattform beantragen." (APA, red, 24.11.2021)