Die "Österreich"-Gruppe wurde zu einer Strafzahlung über 30.800 Euro verurteilt.

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Wien – Das am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen in Wien verhängte Urteil im Verfahren von "Krone"-Herausgeber Christoph Dichand gegen die Mediengruppe "Österreich" ist rechtskräftig. Die von Peter Zöchbauer vertretene Gegenseite habe die noch in der Hauptverhandlung angemeldete Berufung zurückgezogen, teilte der für die "Krone" tätige Anwalt Michael Rami am Mittwoch der APA mit. Die "Österreich"-Gruppe wurde in dem Verfahren zu einer Strafzahlung über 30.800 Euro verurteilt.

Hintergrund des Verfahrens waren die Vorwürfe mehrerer Frauen gegen "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner wegen sexueller Belästigung, was dieser vehement bestreitet. Manche von ihnen arbeiten mittlerweile für die "Krone" und werden in diversen anderen Gerichtsverfahren von Rami vertreten. In den Medien der "Österreich"-Gruppe wurde der Schluss gezogen, dass die Vorwürfe von Dichand beeinflusst seien und Geld für falsche Aussagen fließe. Vor Gericht gab es an zwei Verhandlungstagen laut Richter Gerald Wagner dafür aber "keine Anhaltspunkte". Er verurteilte deshalb die oe24 GmbH nach Paragraf 6 Mediengesetz zu 12.000 Euro Entschädigung an Dichand, "Österreich" auf 4.800 Euro und dessen Gratisausgabe auf 14.000 Euro, in Summe also 30.800 Euro. (APA, 24.11.2021)