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Foto: Reuters/DILARA SENKAYA

Die italienische Kartellbehörde hat Untersuchungen gegen Google und Apple abgeschlossen und beide mit einer Geldstrafe in Höhe von 10 Millionen Euro belegt. Die Kartellbehörde stellte bei beiden Unternehmen Verstöße gegen den Verbraucherkodex fest, einen wegen mangelnder Information und einen weiteren wegen aggressiver Praktiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Verbraucherdaten für kommerzielle Zwecke.

Google stütze seine wirtschaftliche Tätigkeit auf das Angebot einer breiten Palette von Produkten und Dienstleistungen, darunter Technologien für Onlinewerbung, Suchmaschinen, Cloud Computing, Software und Hardware, die auch auf der Erstellung von Nutzerprofilen beruhen. Dabei würden Daten der Nutzer verwendet, betonte die Kartellbehörde.

Verwendung von Nutzerdaten

Die Behörde stellte fest, dass sowohl Google als auch Apple es versäumt haben, klare und unmittelbare Informationen über den Erwerb und die Verwendung von Nutzerdaten zu kommerziellen Zwecken bereitzustellen. Insbesondere habe Google sowohl in der Phase der Kontoerstellung, die für die Nutzung aller angebotenen Dienste unerlässlich ist, als auch während der Nutzung der Dienste selbst relevante Informationen ausgelassen, die die Verbraucher benötigten, um in Kenntnis der Sachlage entscheiden zu können, ob sie damit einverstanden sind, dass das Unternehmen ihre persönlichen Daten zu kommerziellen Zwecken sammelt und nutzt.

Weitere 200 Millionen Euro Strafe

Die italienische Kartellbehörde hatte am Dienstag bereits gegen Amazon und Apple eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt rund 200 Millionen Euro verhängt. Den beiden US-Konzernen wird wettbewerbsschädliche Kooperation beim Verkauf von Apple- und Beats-Produkten vorgeworfen. Die Geldstrafen belaufen sich auf 68,7 Mio. Euro für Amazon und auf 134,5 Mio. Euro für Apple. Die beiden Unternehmen werden beschuldigt, Händler von Apple- und Beats-Produkten auf diskriminierende Art und Weise von Amazon ausgeschlossen zu haben, begründete die Kartellbehörde ihre Entscheidung. (APA, 26.11.2021)