Das Amt der Rechtsschutzbeauftragten ist ausnehmend wichtig, um Beschuldigtenrechte zu schützen: Sie vertritt jene, die sich noch nicht wehren können – etwa weil sie von den Ermittlungen gegen sich noch gar nichts wissen können. In der Umfrageaffäre ist der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in genau so einer Konstellation ein schmerzlicher Fehler passiert: Sie beantragte die Peilung von Wolfgang Fellners Handy, hätte dazu aber die Zustimmung der Rechtsschutzbeauftragten benötigt – denn als Journalist genießt Fellner besonderen Schutz.

In der Umfrageaffäre ist der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein Fehler passiert.
Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Die Peilung erfolgte zwar nie, die Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aicher beschwerte sich aber zu Recht über das Vorgehen der WKStA. Doch statt nur die unterbliebene Genehmigung zu kritisieren, holte sie zu einem öffentlichkeitswirksamen Rundumschlag gegen die Korruptionsermittler aus – weit über ihre eigene Zuständigkeit hinaus.

Recherchen legen nun nahe, dass Aicher dabei Schützenhilfe von der Kanzlei Ainedter erhalten hat, die in der Sache Beschuldigte vertritt. Bestätigen sich die Hinweise, wäre das skandalös. Es zeigte nach der Causa Pilnacek einmal mehr, wie innerhalb der Justiz unabhängige Institutionen für parteipolitische Zwecke missbraucht werden. Diese Netzwerke schaffen eine Zweiklassenjustiz, die dem Rechtsstaat massiv schadet – und die bezeichnenderweise immer aktiv werden, wenn es gegen ÖVP-nahe Beschuldigte geht. (Fabian Schmid, 26.11.2021)