Wo jetzt Ackerland ist auf dem Donaufeld in Wien sollen Wohnbauten und Gewerbegebiete entstehen.

Foto: Martin Putschögl

Wien – Im Norden der Bundeshauptstadt mehrt sich der Widerstand gegen Bauprojekte. Nach Blockade und Protestcamp gegen die geplante Stadtstraße zwischen Hirschstetten (Anschlussstelle A23) und Hausfeldstraße bahnen sich nun Brösel bei geplanten Wohnsiedlungen auf dem Donaufeld im Grenzgebiet zwischen den Bezirken Donaustadt und Floridsdorf.

Besorgte Bürger, die sich im Verein "Freies Donaufeld" zusammengetan haben, wollen die geplante Bebauung auf dem Donaufeld im Ausmaß von insgesamt 65 Hektar mit mindestens 6000 Wohnungen und zahlreichen Gewerbegebieten nicht akzeptieren.

Ruf nach Umweltprüfung

Der Verein fordert nun die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für dieses nach der Seestadt Aspern wohl größte Stadterweiterungsprojekt. Einer solchen UVP-Pflicht sind Stadt und Projektwerber – salopp formuliert – entgangen, weil das Gebiet in Teilprojekte zerlegt wurde und so unter Schwellenwerten blieb. Geplant wird die Umsetzung von Wohnfonds Wien, Buwog, Wien-Süd, Arwag und anderen.

Nach dem Willen der Stadtregierung sollen Äcker und Wiesen in blühende Wohnbauten verwandelt werden.
Foto: Martin Putschögl

Zur Erinnerung: Österreich ist bei Umweltprüfungen im Visier der EU-Kommission. Diese sieht Bürgerbeteiligung, Umwelt- und Naturschutz nicht ausreichend gewährleistet. Eine UVP-Pflicht besteht erst ab einem Bodenverbrauch von 15 Hektar. Bis dahin sind nur Einzelfallprüfungen gemäß UVP-Gesetz vorgeschrieben.

An der Schanze

Vorerst richtet sich der Widerstand der Donaustädter daher gegen das Donaufeld-Teilprojekt "An der Schanze", für das ein Feststellungsbescheid aus dem Jahr 2018 vorliegt. Diesen Bescheid hält Rechtsanwalt Wolfram Schachinger, der die Bürgerinitiative vertritt, für nicht mehr maßgeblich, weil EU-rechtswidrig. Das vorliegende Projekt sei ein Aluid, also nicht mehr das gleiche, das seinerzeit genehmigt wurde, sagt Schachinger zum STANDARD. Es enthalte Grundstücke, die vorher nicht inkludiert waren. Die gewerbliche Nutzfläche betrage jetzt 5000 Quadratmeter statt 1150 für Supermarkt und Drogeriefläche wie im Bescheid genehmigt.

Wettbewerb im Nachhinein

Der Grund: Erst 2019, also nach dem Feststellungsbescheid, war ein städtebaulicher Bauträger-Wettbewerb durchgeführt worden. Nun seien die Liegenschaften nicht mehr gleich, der Gewerbeanteil sei höher, Supermarktflächen größer. Man könne also nicht mehr davon ausgehen, dass von diesen keine Magnetwirkung im Verkehr ausgehe.

Der Verein fordert Umweltschutzabteilung (MA22), Umweltanwältin und Baubehörde auf, eine ordentliche Prüfung und Einleitung eines UVP-Feststellungsverfahrens. "Die Auswirkungen auf Luft, Tiere und Wasser sind zu prüfen", sagt Schachinger. (Luise Ungerboeck, 27.11.2021)