Die Kanzlei von Rechtsanwalt Manfred Ainedter war diejenige, deren Beratung die Rechtsschutzbeauftragte bei der Formulierung ihrer Pressemitteilung über etwaige Fehler der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Anspruch genommen hat.

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Sebastian Kurz im November im Parlament.

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Es war ein brisanter Hinweis, den STANDARD und SPIEGEL erhalten hatten: Man möge sich doch die digitalen Fingerabdrücke der Pressemitteilung ansehen, die Ende Oktober von der unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten Gabriele Aicher versandt worden war. Und tatsächlich: Als Ersteller des Dokuments scheint die Kanzlei Ainedter auf, die im Casinos-Verfahren zwei Beschuldigte vertritt. Einerseits den früheren Vizekanzler Josef Pröll, andererseits Gerald Fleischmann, einst Medienbeauftragter unter Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Auch Kurz selbst soll erst Mitte Oktober anwaltschaftlichen Rat von Ainedter gesucht haben.

Weisungsfrei beauftragt

Die unabhängige Rechtsschutzbeauftragte ließ sich also bei ihrer Pressemitteilung über etwaige Fehler der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) von einer Kanzlei beraten, die selbst in genau jenem Akt Beschuldigte vertritt. Ein heikler Interessenskonflikt, der nach Publikation der STANDARD- und SPIEGEL-Recherche für breite Kritik sorgte. Justizministerin Alma Zadić (Grüne) will nun das Gespräch mit Aicher suchen, die allerdings weisungsfrei und unabhängig agiert.

Doch bis Aicher einräumte, die Kanzlei Ainedter beauftragt zu haben, verging einige Zeit – und nach wie vor bleiben Widersprüche bestehen. Eine erste Anfrage dazu ging am Mittwoch am Aicher. Der Rechercheverbund wollte wissen, ob die Rechtsschutzbeauftragte beim Erstellen ihrer Beschwerde und ihrer Pressemitteilung Kontakt zu Beschuldigten oder Anwälten im Casinos-Akt gehabt hatte. Darauf antwortete Aicher: "Ich habe das vor den Rechtsschutzbeauftragten dargelegt, diesen Text dann verkürzt/bearbeitet für die Pressemitteilung verwendet. Ich habe vor dem Vortrag mit niemandem gesprochen und diesen auch alleine verfasst." Hier wich Aicher aus: Sie sagte nur, dass sie ihren Vortrag – also die Beschwerde – alleine verfasst hatte, die Pressemitteilung erwähnte sie nicht.

Anwälte, die über den Weg laufen

Außerdem schrieb Aicher: "Ich weiß nicht, wer CASAG-Beschuldigte oder deren Anwälte sind, habe sicher mit keiner Privatperson in der besagten Zeit jemals Kontakt gehabt und wenn mit Anwälten, dann zufällig und im privaten Gespräch, nicht über meinen Akt, ich weiß aber nicht mehr, wann mir ein Anwalt über den Weg gelaufen ist oder ob überhaupt zu dieser Zeit." Die Rechtsschutzbeauftragte, die sich eingehend mit dem Casinos-Akt befasst hatte, behauptete also zunächst, sie wisse nicht, wer hier beschuldigt sei oder welche Anwälte aktiv waren.

Am Freitag konfrontierten STANDARD und SPIEGEL Aicher dann mit dem konkreten Vorhalt, dass es Hinweise auf eine Verbindung zur Kanzlei Ainedter gebe. Da schrieb Aicher plötzlich, sie habe sich "auch diesbezüglich von meinen anwaltlichen Vertretern auf Basis meines Vortrags (dessen Inhalt von allen Rechtsschutzbeauftragten bestätigt werden kann) beraten lassen".

Anwälte, die selbst bezahlt werden

Wie war es dazu gekommen? In einem weiteren Mail schrieb Aicher, sie habe Ainedter sowie den Medienanwalt Peter Zöchbauer – der unter anderem Novomatic und Rene Benko vertritt – "mit meiner (bzw auch meiner Mitarbeiter) Vertretung beauftragt (allerdings nicht schon am 6. Oktober, sondern erst nach meiner Beschwerde jedenfalls einige Zeit vor dem 1. November)." Beide Anwälte bezahle sie selber.

Am späten Freitagnachmittag änderte Aicher ihre Aussage in einem weiteren E-Mail wieder ab. Sie schrieb, sie habe die beiden Kanzleien "bereits letztes Jahr mit meiner Vertretung beauftragt, weil zu befürchten stand, dass in Wahrnehmung meiner (damaligen) Pflichten gemachte Äußerungen ‘gegen die WKStA’ mit Anzeigen und unrichtiger medialer Berichterstattung einhergehen können." Aicher war das Amt der Rechtsschutzbeauftragten allerdings erst am 1. April 2021 angetreten, "vergangenes Jahr" war sie noch Erste Generalanwältin der Generalprokuratur – und in dieser Position öffentlich kaum vorgekommen.

Ainedter weist Vorwurf der "Komplizenschaft" von sich

Kontakt zu Mandanten der beiden Kanzleien habe sie keinen gehabt, erklärte Aicher, die Kosten für die Vertretung bezahle sie selbst. Aicher betonte in ihren Antworten auch immer wieder, keine Nähe zur ÖVP zu haben. Sie monierte, dass Personen, die sich kritisch über die WKStA äußern, verfolgt würden: "Es ist seit einiger Zeit geradezu System, jede Person, die die WKStA kritisiert oder Entscheidungen gegen sie trifft, als ÖVP-nahe, türkis oder dem angeblichen System Pilnacek angehörend, als befangen und unglaubwürdig darzustellen." Der ORF habe über ihre Beschwerde "hämisch" berichtet, Aicher appellierte auch: "Bitte recherchieren Sie weiter, es kann nicht sein, dass Sie auf der Ebene arbeiten, wie zuletzt heute der Falter, wo selbst wissenschaftliche Äußerungen als parteipolitisch motiviert dargestellt werden. Wenn wir sogar in der Freiheit der Wissenschaft beeinträchtigt werden, wo soll das hinführen. Ich bitte Sie inständig um eine objektive Berichterstattung".

Manfred Ainedter betonte am Samstag in einer Stellungnahme, er habe Aicher nur im Zusammenhang mit der für die Öffentlichkeit verfasste Erklärung beraten. Richtig sei, dass sein Sohn zwei Beschuldigte im Casag-Verfahren vertrete, er selbst aber nicht. An der offiziellen Beschwerde Aichers habe Ainedter nicht mitgewirkt, sagt er: "Falsch ist und auf das schärfste zurückgewiesen werden muss weiters der geäußerte Verdacht einer 'Komplizenschaft'". Jeder habe das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen, stellte Ainedter klar.

Kritik der Opposition

Auf die Enthüllungen von STANDARD und SPIEGEL reagierte auch die Opposition: Neos-Politikerin Stephanie Krisper sprach von "schwerwiegenden Vorwürfen", die "rasch aufgeklärt werden" müssen: "Eine derart wichtige Funktion des Rechtsstaates darf nicht einmal den Eindruck der Parteilichlichkeit haben." Für SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer habe Aicher "wie ein Teil der türkisen Familie" agiert. "Wir brauchen eine unabhängige Rechtsschutzbeauftragte", so Krainer. Er betonte auch "die Vehemenz und Unverschämtheit, mit der die ÖVP gegen die Ermittlungen der WKStA zum türkisen System vorgeht".

Auch der freiheitliche Abgeordnete Christian Hafenecker kritisierte die Rechtsschutzbeauftragte in einer Pressemitteilung: "Wenn Aicher als Ratgeber aber genau jene Rechtsanwaltskanzlei konsultiert, die mitten im betroffenen Verfahren steht, hat sie alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Mit einem Funken Anstand verzichtet sie am Montag freiwillig auf ihre Tätigkeit, um der unabhängigen Justiz nicht noch mehr Schaden zuzufügen."

Der ÖVP-Abgeordnete Andreas Hanger findet die Kritik an Aicher indes "befremdlich". Erneut warf er der WKStA außerdem "einseitig geführte Ermittlungen" vor. Die grüne Justizsprecherin Agnes Prammer sagte daraufhin, dass Hanger mit dieser Presseaussendung seine "unhaltbaren Vorwürfe nochmal auf die Spitze" treibe. Es sei "befremdlich und zu recht zu hinterfragen, wenn Beamt:innen einen Rechtsanwalt bei der Vornahme von Amtshandlungen beiziehen, noch dazu wenn dies offenbar ohne Offenlegung der Involvierung des Rechtsanwalts erfolgt und wenn dieser Rechtsanwalt in einem offenkundigen Interessenskonflikt verhaftet ist, weil er im betreffenden Verfahren Beschuldigte vertritt."

Rücktrittsaufforderung an Aicher

Vertreterinnen und Vertreter des Antikorruptionsvolksbegehrens forderten Aicher zum Rücktritt auf. "So etwas hätte ich bis gestern nicht für möglich gehalten. Anwälte von Beschuldigten an Texten mitarbeiten zu lassen, die sich gegen die in dieser Sache ermittelnden Behörde richten, ist unvereinbar mit der Funktion einer unabhängigen Rechtsschutzbeauftragen der Republik", sagte Irmgard Griss, einst Abgeordnete der Neos und Präsidentin des Obersten Gerichtshofs (OGH). Der Verfassungsjurist Heinz Mayer ergänzte: "Die Tatsache, dass Aichers Beschwerde weit über ihre Zuständigkeit hinausging und vom Umfeld der Beschuldigten dazu genutzt werden konnte, sich als Justizopfer zu inszenieren, muss angesichts der jüngsten Enthüllungen unter einem neuen Licht betrachtet werden". Walter Geyer, der die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Österreich mitgegründet hatte, sagte: "Hier kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Dieser skandalöse Vorgang muss dringend geprüft werden."

Warnung vor "Vergiftung des Rechtsstaats" durch "türkise Denunziation"

Heftige Debatten gab es auch in den sozialen Netzwerken. Michael Ikrath, einst Justizsprecher der ÖVP, schrieb: "Zur türkisen Denunziation der WKStA scheint mittlerweile absolut jedes Mittel recht – selbst um den Preis weiterer Vergiftung des Rechtsstaates und seiner Institutionen".

Für den Juristen Hans Peter Lehofer stellte sich auch die Frage, wie Aicher mit der Wahrung des Amtsgeheimnisses umgegangen war.

Justizministerin Alma Zadić gab an, sie habe "unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine umfassende Prüfung durch die Beamt:innen des Hauses angeordnet und die Rechtsschutzbeauftragte zu einem Gespräch ins Ministerium geladen." Eine Abberufung ist dienstrechtlich jedoch nicht möglich, Aicher muss freiwillig zurücktreten. (Fabian Schmid, Oliver Das Gupta, 27.11.2021)