Für Homeschooling können im vierten Lockdown keine Sonderbetreuungszeiten beantragt werden.

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An den Schulen gab es vergangene Woche "Präsenzunterricht für all jene, die es benötigen". Eltern wurden gleichzeitig eindringlich aufgefordert, ihre Kinder zu Hause zu lassen. Eltern wüssten immer am besten, was gut für ihre Kinder sei, erinnerte Minister Faßmann in Interviews.

Und während die Inzidenzen unter den Schulpflichtigen durch die Decke gehen, versuchen Eltern von Tag zu Tag, die beste Entscheidung zu treffen. Wer betreut das Kind, während ich arbeite? Kann mein Teenager alleine lernen, oder soll ich ihm zum Schulbesuch raten? Jene Glücklichen, die ihre Arbeit im Homeoffice erledigen können und dürfen, wägen ab, ob sie parallel auch Kinder betreuen können. Die Alternative ist Schulbesuch, mögliche Ansteckung und das Weiterverbreiten des Virus. Diesmal gibt es keinen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, man braucht das Einvernehmen mit dem Arbeitgeber.

Es ist nicht verwunderlich, dass zwischen 70 und 90 Prozent der Kinder in der ersten Woche zur Schule gingen. Ob das die beste Entscheidung war, wird sich an der Entwicklung der Inzidenz unter den Jüngsten zeigen. Für die meisten Familien war es jedenfalls die einzig mögliche Entscheidung, denn der Bildungs- und der Gesundheitsminister ließen ihnen keine andere Wahl. Einmal mehr wurden in dieser Pandemie Kinder, Jugendliche und Familien alleingelassen. (Olivera Stajić, 29.11.2021)