Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser kritisiert das Fehlen eines Rechtsanspruchs auf digitale Inklusion.

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

63.000 Menschen in Österreich benötigen aufgrund von Sprachbehinderungen besondere technische Hilfsmittel. Anders als etwa in Deutschland bleibt bis dato ein Rechtsanspruch auf digitale Inklusion ausständig, kritisierte die Diakonie bei einem Online-Pressegespräch am Montag anlässlich des Internationalen Tages für Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.

Assistierende Technologien sind für viele die Grundvoraussetzung, um mit anderen in Kontakt treten zu können. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Gerät handeln, das die Lautsprache ersetzt, etwa mittels eines sogenannten Sprachausgabegeräts. In vielen Fällen wird auch "nur" ein passendes PC-Eingabegerät benötigt. Gemeinsam mit dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen Verbund appellierte die Hilfsorganisation Diakonie erneut an die Politik, ein "Recht auf Kommunikation" für alle zu implementieren. Kosten würde dies um die 4,4 Millionen Euro.

Hürden

Die bürokratischen Hürden seien enorm, die Vergaberichtlinien intransparent, und die Regelungen variierten von Bundesland zu Bundesland. Bis heute gebe es weder einen Rechtsanspruch auf assistierende Technologien noch eine einheitliche Finanzierungshilfe, hieß es.

"Es braucht eine zentrale Anlaufstelle", sagte Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser im Rahmen des virtuellen Medientermins. Derzeit sieht sie einen "Behördendschungel" mit komplizierter, unübersichtlicher und langwieriger Antragstellung. Bei Unterstützungsleistungen sind unterschiedliche Ämter und Institutionen von Bund und Land involviert – ein Hürdenlauf.

"Das Recht auf Kommunikation gilt für alle!", so Moser und Verbund-CEO Michael Strugl unisono. Der Verbund fördert den Empowerment Fund der Diakonie seit zwölf Jahren. Von den jährlich bereitgestellten 266.000 Euro gehen 90.000 in den Soforthilfefonds zur finanziellen Unterstützung bei der Anschaffung und Ausstattung mit assistierenden Technologien und zur Unterstützung von Kommunikation für Menschen mit Behinderung. Theoretisch kann um diese Tools angesucht werden, der aktuelle Hilfsmittelkatalog ist aber aus dem Jahr 1994, bemängelt die Diakonie.

Technische Unterstützung

Ohne technische Sprachunterstützung könnten betroffene Kinder und Erwachsene ihre dringendsten Bedürfnisse nicht äußern, mahnte die Diakonie-Direktorin. Darüber hinaus bliebe Inklusion in Schule und Sozialleben verwehrt. Mario Marusic, querschnittgelähmter Betroffener, schilderte seinen Alltag mit assistierenden Technologien als DJ und Researcher und verwies auf den Wissenschafter Stephan Hawking, der via Sprachcomputer kommunizierte.

Deutschland könne als Modellvorbild dienen: Hier sei der Weg zum passenden Hilfsmittel transparent und verständlich geregelt und dem individuellen Bedarf angepasst. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse, denn es gilt ein Rechtsanspruch auf assistierende Technologien und Kommunikationsgeräte. (APA, 29.11.2021)