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In der Causa Casinos Austria wird seit zwei Jahren ermittelt, inzwischen gibt es an die 50 Beschuldigte.

Foto: Reuters/Hans-Peter Bader

Wien – Josef Pröll, Ex-Finanzminister (ÖVP), Chef von Leinpnik-Lundenburger und Beschuldigter in der Causa Casinos Austria / Postenschacher hat zum zweiten Mal einen Antrag auf Verfahrenseinstellung eingebracht. Getan hat das sein Anwalt, Klaus Ainedter, genau zwei Jahre nach Beginn der Ermittlungen gegen Pröll am 4. November 2019.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Pröll Untreue und Bestechung vor. Es geht dabei um die 2019 erfolgte Bestellung von Peter Sidlo (FPÖ) zum Finanzvorstand und von Bettina Glatz-Kremsner (ÖVP) zur Vorstandschefin und die damalige vorzeitige Abberufung von Alexander Labak und Dietmar Hoscher aus dem Vorstand der Casinos Austria (Casag). Pröll ist seit 2018 Vizevorsitzender des Aufsichtsrats des teilstaatlichen Glücksspielkonzerns; davor war er einfaches Mitglied. Er bestreitet die Vorwürfe seit jeher. Für alle hier genannten Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Zweiter Anlauf

Schon im heurigen April hatte Pröll einen Einstellungsantrag bezüglich des Untreue-Strangs in den Ermittlungen eingebracht, das Landesgericht (LG) für Strafsachen Wien hat ihn am 12. Juni abgewiesen. Es seien noch Beweisaufnahmen ausständig.

Gemäß dem neuen Antrag wurde Pröll zwei Tage danach noch einmal einvernommen, zudem seien seit April weitere 394 Ordnungsnummern im Akt dazugekommen, "daraus lässt sich aber keinerlei Intensivierung des anfänglichen Tatverdachts" gegen Pröll ableiten. Der Untreue-Strang des Verfahrens sei quasi ausermittelt.

Im Juni habe Erstbeschuldigter Heinz-Christian Strache per Stellungnahme einen (politischen) "Deal" hinter der Bestellung bestritten und im Juli der 45. (sic) Beschuldigte, Finanzminister Gernot Blümel, die von der WKStA angenommene "Verschränkung" der Bestellungen von Sidlo in der Casag und Thomas Schmid in der Öbag zurückgewiesen, heißt es im Antrag weiter. Der Vorwurf gegen Pröll sei daher "unhaltbar".

Nun wird die WKStA eine Stellungnahme abgeben, danach ist wieder das LG für Strafsachen Wien am Zug. (Renate Graber, 30.11.2021)