Der wienweite Fleckerlteppich wird beseitigt: Künftig wird ganz Wien bis auf nur wenige Randbereiche zur Kurzparkzone. Um die Zone sichtbar zu machen, müssen aber 1500 neue Verkehrsschilder errichtet werden.

Foto: Andy Urban

Noch dauert es ein wenig: Mit März 2022 wird Wien zur flächendeckenden Parkpickerlzone. Gratisparkplätze auf öffentlichem Grund gibt es dann wochentags nur noch in einigen wenigen Randbereichen. Insgesamt werden gleich 229.000 Parkplätze kostenpflichtig. Um den Ansturm zu entzerren, können Onlineanträge ab 1. Dezember eingereicht werden.

Frage: Was wird beim Parkpickerl alles neu?

Antwort: Der Fleckerlteppich wird beseitigt. Ab 1. März wird fast ganz Wien zur Kurzparkzone. Bezirksbewohnerinnen und -bewohner sowie andere Berechtigte können aber um ein Parkpickerl ansuchen, das nur im Wohnbezirk sowie in Überlappungszonen gilt. Künftig muss also auch in den bisher pickerlfreien Bezirken Donaustadt, Floridsdorf, Liesing und Hietzing fürs Abstellen der Fahrzeuge bezahlt werden. Auch der bisher nicht parkraumbewirtschaftete Teil Simmerings stellt künftig keine Ausnahme mehr dar.

Frage: Wie können Anträge für das neue Parkpickerl gestellt werden?

Antwort: Das Pickerl kann ab Mittwoch, 0 Uhr, via wien.gv.at/park pickerl online sowie mit Bürgerkarte oder Handysignatur beantragt werden. Die Stadt hofft, dass viele Interessierte davon Gebrauch machen. Der Online-Antrag ist auch um bis zu 10,70 Euro günstiger. Erst ab 10. Jänner ist ein Antrag beim jeweiligen Magistratischen Bezirksamt (MBA) möglich. Ein Termin muss vereinbart werden.

Frage: Was kostet das Parkpickerl?

Antwort: Ab 1. März kostet ein Parkpickerl für jeden Bezirk zehn Euro pro Monat beziehungsweise 120 Euro pro Jahr. Dazu kommen Verwaltungsabgabe (bis zu 35,70 Euro), Bundesabgabe (bis zu 14,30) und Gebühren pro Beilage. Beim Online-Antrag sind die Gebühren um insgesamt bis zu 10,70 Euro günstiger.

Frage: Wie lange gilt die Kurzparkzonenregelung?

Antwort: Auch hier gibt es eine Vereinheitlichung. Ab März gilt diese von Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr für eine maximale Parkdauer von zwei Stunden. Das bedeutet also auch Änderungen für jene Bezirke außerhalb des Gürtels, die bereits Parkpickerlgebiet sind. Hier gilt noch eine Kurzparkzonenregelung von 9 bis 19 Uhr. Ab März geht es auch hier bis 22 Uhr. Statt 7,50 Euro pro Monat sind künftig ebenfalls zehn Euro fürs Pickerl zu zahlen.

Frage: Gibt es für diese Bezirksbewohner eine Übergangsregelung?

Antwort: Ja. Vor März 2022 erworbene Parkpickerln für Bezirke außerhalb des Gürtels gelten bis zum regulären Bewilligungsende. Hier muss also nicht auf die neue Geltungsdauer aufgezahlt werden. Nach Auslaufen des "alten" Parkpickerls kann ein neues um zehn Euro pro Monat erworben werden.

Frage: Wie viele Schilder und Zusatztafeln müssen für die Ausweitung angebracht werden?

Antwort: Das sind etwa 1500 Verkehrszeichen inklusive Zusatztafeln, wie es zum STANDARD heißt.

Frage: Wie wird bei den Parksheriffs aufgerüstet?

Antwort: 250 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aufgenommen, heißt es zum STANDARD. "Die Ausbildung läuft", sagt Andreas Baur vom Magistrat für Stadtteilplanung und Flächenwidmung. Aktuell gibt es 631 Parksheriffs. Aufgerüstet wird wegen der erwarteten Flut an Anträgen auch bei den Magistratischen Bezirksämtern: 20 Personen werden fix angestellt, bis Ende April werden zusätzliche 60 Aushilfsbedienstete aufgenommen.

Frage: Wie bedeutend ist diese Ausweitung der Parkpickerlzone?

Antwort: Rund 200.000 Pendlerinnen und Pendler kommen abseits von Lockdown-Zeiten täglich mit Fahrzeugen in die Stadt. Diese können künftig ihre Autos nicht mehr auf kostenfreien öffentlichen Stellplätzen abstellen. Das betrifft auch Wien-Besucher. Insgesamt werden weitere 229.000 öffentliche Parkplätze kostenpflichtig.

Frage: Wie reagieren die Wiener Umlandgemeinden?

Antwort: Schwechat etwa wird ab März die gesamte Stadt zur Kurzparkzone ausweiten – unterteilt in zwei Bereiche. Personen mit Hauptwohnsitz können ein Parkpickerl um 120 Euro pro Jahr erwerben, sofern diese keinen Stellplatz haben.

Frage: Wie sieht es mit Parkpickerl für Firmenautos aus?

Antwort: Laut Wirtschaftskammer können jene Betriebe beantragen, die ein Fahrzeug auf den Standort zugelassen haben, aber über keinen firmeneigenen Stellplatz verfügen. Gibt es mehrere Standorte, kann das Pickerl für das jeweilige Betriebsauto für bis zu vier Bezirke beantragt werden. Auch für mehrere Firmenfahrzeuge kann angefragt werden, allerdings müssen diese mindestens drei Mal pro Woche für betriebliche Fahrten genutzt werden und Transport- oder Servicetätigkeiten durchführen. (David Krutzler, 30.11.2021)

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