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Das Investitionskontrollgesetz richtet sich vor allem gegen chinesische Investoren. Diese spielten bisher aber kaum ein Rolle.

Foto: REUTERS/Aly Song

Die Befürchtung, dass chinesische Investoren die Corona-Krise nutzen könnten, um österreichische Schlüsselunternehmen aufzukaufen, hat sich zumindest vorerst nicht bewahrheitet. Seit Sommer 2020 müssen Unternehmensübernahmen in bestimmten wichtigen Branchen behördlich geprüft werden. Wie aus einer parlamentarischen Anfrage der Neos an Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) hervorgeht, wurde bisher allerdings keine der geprüften Investitionen untersagt. Drei Transaktionen bewilligte das Ministerium unter Auflagen.

Das Investitionskontrollgesetz, das im Juli 2021 in Kraft trat, sieht vor, dass der Kauf wichtiger österreichischer Unternehmen durch Investoren außerhalb des EWR-Raums staatlich genehmigt werden muss. In "besonders sensiblen" Bereichen reicht dafür bereits die Übernahme eines Anteils von zehn Prozent. Damit sollen Direktinvestitionen etwa aus China, Russland oder den USA aus Gründen "der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung" überprüft werden können. Unternehmenskäufe waren zum Teil zwar schon davor genehmigungspflichtig, das neue Gesetz führte jedoch zu einer deutlichen Ausweitung der betroffenen Transaktionen.

Viel USA, kaum China

Auf Anfrage der Neos hat Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) nun erste Zahlen zu den Kontrollverfahren bekanntgegeben. Demnach hat das Ministerium bis Ende September 2021 insgesamt 61 Genehmigungen nach dem neuen Gesetz erteilt, die meisten davon in einem verkürzten Verfahren. Die Anzahl der geprüften Unternehmenskäufe ist damit enorm gestiegen. Zum Vergleich: Nach dem alten Kontrollmechanismus gab es in Summe 25 Verfahren in acht Jahren.

Geprüft wurden vor allem Investitionen aus den USA (38) und dem Vereinigten Königreich (12). Nur zwei der Transaktionen gingen von chinesischen Investoren aus. Auffällig viele Investitionen – insgesamt 20 – betrafen den Gesundheitsbereich. Eine ähnlich große Rolle spielte die IT-Branche. Informationen zu Unternehmensgrößen sind laut Wirtschaftsministerium noch nicht statistisch erfasst. Ein genauer Tätigkeitsbericht, der auch dem Nationalrat vorgelegt wird, war für Herbst angekündigt.

Auch EU-weit kaum Untersagungen

Mittlerweile haben 18 EU-Mitgliedsstaaten eigene Investitionskontrollgesetze eingeführt, die über einen EU-weiten Mechanismus akkordiert werden. Erst vergangene Woche hatte die Europäische Kommission einen ersten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Demnach meldeten die Mitgliedsstaaten bisher rund 400 Verfahren bei der Kommission. Wirklich schlagend wurde die Regelung aber auch EU-weit nur in einigen wenigen Fällen. Nur zwei Prozent der Transaktionen wurden letztlich untersagt.

Betroffene Unternehmen und Anwälte kritisierten in der Vergangenheit immer wieder den weiten Anwendungsbereich des österreichischen Gesetzes und den damit verbundenen Bürokratieaufwand. Zum einen deckt die Regelung zahlreiche Branchen ab, zum anderen erlaubt das Gesetz eine sehr formale Betrachtungsweise. Transaktionen werden genehmigungspflichtig, sobald bestimmte Anteile eines Unternehmens den Besitzer wechseln. Wer der tatsächliche wirtschaftliche Eigentümer wird, spielt dabei keine Rolle. In der Praxis führte das mitunter dazu, dass schlichte Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns gemeldet werden mussten.

"Die stärkere Rolle Chinas wurde als einer der Hauptgründe für die EU-Regelung und dann für die strenge nationale Umsetzung vorgeschoben", sagt Neos-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker in einer Stellungnahme dem STANDARD. "Aus der Abwehr gegen China ist ein Hemmnis für Investitionen aus den USA geworden." Damit habe Wirtschaftsministerin Schramböck den ohnehin schwachen Risikokapitalmarkt Österreich durch übertriebene Hürden für Investorinnen und Investoren noch zusätzlich geschwächt. (Jakob Pflügl, 30.11.2021)