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Ischgl wurde beim Ausbruch der Pandemie zum Corona-Hotspot.

Foto: Reuters / Leonhard Foeger

Ischgl/Wien – Die Causa Ischgl wird nicht nur strafrechtlich keine Konsequenzen haben, auch auf zivilrechtlichem Wege wurden die ersten Klagen vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen. In zwei Fällen von deutschen Touristen, die sich im März 2020 in Ischgl mit Covid-19 infiziert hatten, erging nun diese Entscheidung, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Aus dem Epidemiegesetz könne keine Rechtspflicht gegenüber einzelnen Personen abgeleitet werden.

"Kein schuldhaftes Verhalten"

"Einzelpersonen haben kein Recht darauf, vom Staat vor Ansteckung geschützt zu werden, auch wenn das gebotene Handeln der Behörden die Ansteckungsgefahr insgesamt und daher auch für den Einzelnen reduzieren soll", begründete die Richterin ihre Entscheidung. Der Republik sei in den "hier relevanten Zeiträumen weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten anzulasten", hieß es weiter.

Peter Kolba, der die Klagen mit seinem Verbraucherschutzverein unterstützt, zeigte sich in einer Aussendung vom Urteil empört und kündigte Berufung an. Er habe in seinem Arbeitsleben "noch nie ein so dürftig begründetes und vollkommen einseitiges Urteil gesehen", sagt Kolba. "Es ist völlig absurd, Zeugenbeweise abzulehnen und dann im Akt liegenden Urkunden nicht zu trauen."

Kolba kündigt Berufung an

Die Begründung, dass das Epidemiegesetz nur die allgemeine Volksgesundheit, nicht aber auch konkrete Personen schütze, ist aus Sicht von Kolba falsch. Zahlreiche Stimmen in der juristischen Literatur "widersprechen eindeutig dieser Rechtsauffassung". Kolba und sein Verbraucherschutzverein wollen gegen die "Skandalurteile" Berufung erheben, weitere Klagen einbringen und eine Sammelklage organisieren.

Die beiden Urteile sind die ersten in einer Reihe von Verfahren, die derzeit bei Gericht anhängig sind. Zahlreiche Personen, die sich bei der chaotischen Abreise aus dem Tourismusort im März 2020 mit dem Coronavirus infizierten, wollen Schadenersatz von der Republik Österreich. Laut den Klägern hätten die Ansteckungen verhindert werden können. Schuld seien die Behörden, die zu langsam reagiert hätten.

Langer Instanzenzug

Derzeit sind am Landesgericht für Zivilsachen Wien vier Richterinnen und Richter unabhängig voneinander mit der Ischgl-Causa befasst. Dass die Richter unterschiedlich entscheiden, ist zwar möglich, aber eher unwahrscheinlich. Im Fokus der Verfahren steht die Frage, ob das Epidemiegesetz auch einzelne Personen schützt oder nur die Allgemeinheit. Bis zu einem letztinstanzlichen Urteil könnten allerdings Jahre vergehen.

Erst vor einer Woche hatte die Staatsanwaltschaft Innsbruck bekanntgegeben, dass das Strafverfahren in der Causa Ischgl eingestellt wurde. Laut den Ermittlern gibt es keine Beweise für schuldhaftes Verhalten. Es kommt daher auch zu keiner Anklage. (APA, japf, 1.12.2021)