Bald dürfte Medienmacher Wolfgang Fellner erneut vor Gericht erscheinen müssen.

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Wolfgang Fellner, Chef der Mediengruppe Österreich, hat eine weitere Strafanklage am Hals: Seine Ex-Mitarbeiterinnen Raphaela Scharf und Katia Wagner klagen ihn vor dem Straflandesgericht Wien wegen übler Nachrede. Konkret geht es um Fellners Wortwahl in einem Artikel, der Anfang September in seinen Zeitungen "Österreich" und "Oe24" erschien: Fellner behauptete in einem von ihm persönlich verfassten Brief an seine Leserschaft, dass die Vorwürfe der sexuellen Belästigung beider Ex-Mitarbeiterinnen eine "Rufmordkampagne", eine "Verleumdung" und "frei erfunden" seien. Die Klage liegt dem STANDARD vor, Fellner und seine Anwälte ließen Anfragen dazu unbeantwortet.

Bereits einmal bezeichnete Fellner Wagners Vorwürfe der sexuellen Belästigung im STANDARD als "frei erfunden". Daraufhin klagte ihn seine Ex-Mitarbeiterin. Vor Gericht blieb Fellner bis zuletzt bei seiner Version und bestritt jegliche Anschuldigungen, bis Wagner Tonaufnahmen vorlegte. Fellner bekannte sich daraufhin schuldig und wurde im November nicht rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt.

Scharf-Urteil rechtskräftig

Auch Scharf wirft Fellner sexuelle Belästigung vor. Er soll sie bei einem Fotoshooting im Mai 2019 begrapscht und zuvor bei Abendessen und via Whatsapp sexuell belästigt haben. Fellner bestreitet das und klagte seine Ex-Mitarbeiterin auf Unterlassung der Behauptung, er habe sie begrapscht.

Die Klage wurde Anfang Oktober vom Arbeits- und Sozialgericht abgewiesen und wurde am Mittwoch rechtskräftig. Entgegen seinen Ankündigungen hat Fellner keine Berufung eingelegt, bestätigte das Arbeits- und Sozialgericht Wien dem STANDARD. Eine weitere Klage, mit der Scharf ihre fristlose Entlassung bekämpft, ist noch am selben Gericht anhängig.

Scharf und Wagner arbeiten mittlerweile bei Krone-TV und werden von Anwalt Michael Rami vertreten. Er sagt zur Privatanklage: "Wolfgang Fellner hat die eigene Tageszeitung missbraucht, um seine Opfer in ein schlechtes Licht zu rücken." Dagegen würden sich seine Mandantinnen wehren wollen.

Weiteres Medienverfahren

Tatsächlich klagten Scharf, Wagner und die "Kronen Zeitung" sowie ihr Herausgeber Christoph Dichand gegen etliche Artikel der Fellner-Medien, die von den laufenden Gerichtsverfahren in der Belästigungscausa handelten. Einige davon wurden bereits rechtskräftig zum Nachteil der Mediengruppe Österreich entschieden – DER STANDARD berichtete.

Mitte Dezember findet eine weitere Verhandlung statt: Wagner klagt Fellners Mediengruppe wegen einer Glosse, die Ende Oktober erschienen war. Wagner wurde 2019 in mehreren Artikeln der Fellner-Medien unrechtmäßig mit dem Ibiza-Video in Verbindung gebracht und erhielt dafür 43.500 Euro Entschädigung. Neben der Urteilsveröffentlichung in "Österreich" und "Oe24" im Oktober dieses Jahres war eine Glosse platziert, in der von einem Kokainfund in der privaten Garderobe Wagners bei ihrem Ex-Lebensgefährten die Rede war.

Wagner klagt die Medien wegen übler Nachrede, da ihr eine strafbare Handlung unterstellt werde. Es sei zwar richtig, dass Ermittler bei ihrem ehemaligen Lebensgefährten geringe Mengen an Kokain gefunden hätten und deshalb kurzfristig gegen Wagner ermittelt wurde, heißt es in der Klage. Das Verfahren sei aber lange vor der Veröffentlichung eingestellt worden. Wagner sei zudem vor der Veröffentlichung keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt worden. (Laurin Lorenz, 9.12.2021)