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Große Plattformen, zum Beispiel Streaming-Services würden profitieren, die Kreativen weniger, lautet die Kritik.

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Wien – Am Dienstag hat die heftig diskutierte Urheberrechtsnovelle eine weitere Hürde genommen: Der entsprechenden Vorlage stimmten im Justizausschuss die Regierungsparteien ÖVP und Grüne zu, womit der Weg frei ist für einen Beschluss in National- und Bundesrat. Bis zuletzt war die Kritik an der nationalen Umsetzung der 2019 beschlossenen EU-Copyright-Richtlinie nicht abgerissen, wobei sich allen voran Vertreter der Kunst- und Kulturszene übergangen fühlen.

Gerhard Ruiss von der IG Autorinnen Autoren, die auch Teil der Initiative Urhebervertragsrecht ist, bezeichnete den nun zum Beschluss gelangenden Text als "erbärmlich wenig für eine Urheberrechtsreform", wie er in einem Statement gegenüber der APA festhielt. "Die Zukunft findet weiterhin ohne finanzielle Beteiligung von Künstlerinnen und Künstlern an den Verwertungen ihrer künstlerischen Arbeiten statt." Stattdessen würden "die wenigen verbliebenen großen internationalen Musik- und Filmkonzerne und die großen Plattformen profitieren". Erst am Montag hatten sich Kunst- und Kultur-Interessenvertretungen und Einrichtungen der Kunst und Kultur, unter anderem der Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden, die IG Bildende Kunst, das Mica – Music Austria oder das Wiener Tanzquartier klar für ein "Nein" ausgesprochen.

"Kreative im Stich gelassen"

Katharina Kucharowits, SPÖ-Sprecherin für Netzpolitik argumentierte: "Kreative werden von der Regierung im Stich gelassen und schauen durch die Finger. Das kann nicht das Ziel dieser Novelle sein", sieht sie Plattformen wie Google oder Facebook im Vorteil. Daher habe man im heutigen Ausschuss für eine Vertagung der Novelle plädiert, was von den Regierungsparteien und der FPÖ abgelehnt worden sei. "Die Bundesregierung hat die Expert*innen und Betroffenen nun angehört, aber leider ignoriert. Damit verabsäumt sie die unbestrittenen Einkommensquellen von Kreativen aus der analogen Zeit ins Digitalzeitalter hinüberzuretten."

Die EU-Copyright-Richtlinie wurde nach langwierigen Diskussionen 2019 beschlossen und ist von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen. Stichtag dafür war eigentlich der 7. Juni 2021. Zentrale Punkte sind u.a. ein Urhebervertragsrecht, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sowie die Verpflichtung für Onlineplattformen, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu entfernen oder entsprechende Lizenzierungsvereinbarungen zu treffen. Bei Letzterem spielen auch Uploadfilter eine Rolle. An der geplanten österreichischen Umsetzung hat es in den vergangenen Monaten sowohl von Künstler- als auch Konzernseite anhaltende Kritik gegeben. (APA, red, 7.12.2021)