Vom laufenden Schuljahr hatten sich etwa 7.500 Schulkinder abgemeldet.

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Wer sein Kind nicht in die Schule schicken will, dem werden nicht allzu viele Steine in den Weg gelegt – denn der Unterrichtspflicht kann man hierzulande auch zu Hause nachkommen, eine einfache Abmeldung reicht hierfür. Wie oder ob die Kinder dann zu Hause unterrichtet werden, wird in der Praxis nicht überprüft. Allerdings muss das Kind am Ende des Schuljahres eine Prüfung bestehen, sonst wird es vom häuslichen Unterricht von den Behörden wieder ab- und in der Schule angemeldet.

Die Corona-Pandemie hat diesen Trend zu Schulabmeldungen verstärkt. Dreimal so viele Eltern haben ihre Kinder in diesem Schuljahr von der Schule abgemeldet – das betraf insgesamt 7.500 Kinder. Tausend von ihnen sind mittlerweile wieder an die reguläre Schule zurückgekehrt. Laut den Bildungsdirektionen spielten in vielen Fällen Corona-Schutzmaßnahmen eine Rolle bei der Abmeldung. Ein Blick in die Szene der Maßnahmengegner bestätigt diese Erfahrungswerte.

Verschärfungen

Nun will die Regierung die Regelungen für den häuslichen Unterricht verschärfen, wie aus einem Gesetzesentwurf, der am Dienstag im Unterrichtsausschuss beschlossen wurde, hervorgeht. Es sind mehrere neue Regeln vorgesehen. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Einführung eines verpflichtenden Reflexionsgesprächs über den Leistungsstand des Kindes zur Jahreshälfte – und zwar zusätzlich zur Externistenprüfung am Jahresende, die künftig überall an der zuständigen Sprengelschule durchgeführt werden muss.

Bisher hieß es aus dem Bildungsministerium, dass das Reflexionsgespräch vorerst auf freiwilliger Basis durchgeführt werden soll. Nun soll aber die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, es verpflichtend einzuführen. Dauern soll es etwa eine halbe Stunde. Hierfür soll ein Gesprächsleitfaden zur Verfügung gestellt werden. Bei einer "möglichen Gefährdung" des Kindeswohls müssen zudem Behörden informiert werden.

Zum anderen soll die Frist für die Abmeldung von der Schule verkürzt werden. Bisher reichte eine Abmeldung bis September, nun muss sie bereits im Juli erfolgen. Zudem soll angegeben werden, wer das Kind "voraussichtlich führend unterrichten wird".

Schwierige Überprüfungen

Mitunter unterrichten Eltern ihre Kinder nach einer Abmeldung nicht allein zu Hause, sondern suchen Anschluss in Lerngruppen. Doch dieser Form des Unterrichts ist, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind, eigentlich nicht erlaubt – zumindest dann, wenn es schul-ähnliche Züge annimmt, denn dann handelt es sich um illegale Privatschulen.

Ein Blick in einschlägige Gruppen von Corona-Maßnahmen-Gegnern zeigt, dass derartige Gruppen sehr beliebt sind. Die Behörden prüften in den vergangenen Monaten mehrere Verdachtsfälle. Anzeigen gab es bisher aber nur drei. Vonseiten der Bildungsdirektionen hieß es, dass die Nachverfolgung in solchen Fällen schwierig sei.

"Wenn Elternteile in Verschwörungserzählungen reinkippen, leiden vor allem die Kinder darunter. Wenn diese Kinder dann auch noch aus der Schule abgemeldet werden, ist die Gefahr sehr groß, dass sie in eine soziale Isolation geraten. Daher sind die Maßnahmen, die den Heimunterricht strenger regeln, ein Gebot der Stunde", sagt Barbara Neßler, Kinder-und Familiensprecherin der Grünen.

Digitale Bildung

Mit dem gleichen Gesetzesentwurf wird zudem ab kommendem Schuljahr das Fach "Digitale Grundbildung" als Pflichtgegenstand in den ersten vier Klassen AHS-Unterstufe und Mittelschule verankert. Derzeit wird das Fach als verbindliche Übung unterrichtet – das heißt zwar, dass alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen müssen. Sie bekommen aber keine Noten. Pro Schulstufe soll künftig fix eine Wochenstunde für die digitale Grundbildung zur Verfügung stehen. Bisher hatten die Schulen diverse Wahlmöglichkeiten: Sie konnten für die verbindliche Übung zwischen zwei und vier Wochenstunden über die gesamten vier Jahre gerechnet reservieren (also im Schnitt zwischen einer halben und einer Stunde pro Klasse Anm.) bzw. sie auch anstatt eigener Stunden in den Fachunterricht anderer Gegenstände integrieren.

Weiters wird in der Novelle auch die Sommerschule in den letzten beiden Ferienwochen gesetzlich implementiert. An den Volksschulen, den Mittelschulen, Sonderschulen und AHS-Unterstufen werden Projekte durchgeführt, die am Ende der beiden Wochen präsentiert werden, an den Oberstufen gibt es ein Kurssystem. Die Teilnahme ist freiwillig, es gibt auch keine Noten. Abgehalten wird der Unterricht durch Lehramtsstudierende und Lehrer.

Anders als beim Start der Sommerschule richtet sich diese nicht mehr nur an Schüler mit Aufholbedarf: Sie soll "zur Wiederholung und Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Unterrichtsjahre, zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr, zur Vorbereitung der Aufnahme in eine andere Schulart, zur Vorbereitung oder Durchführung eines nationalen oder internationalen Wettbewerbs sowie zur Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung" dienen. Damit steht sie praktisch allen offen – vom außerordentlichen Schüler mit Deutschproblemen bis zu besonders Begabten, die sich auf die Chemieolympiade vorbereiten wollen. (Vanessa Gaigg, APA, 7.12.2021)