Die Cofag hat mehr als zwei Milliarden Euro an Beihilfen für Unternehmen zur Abdeckung von Fixkosten ausbezahlt. Ein Teil des Geldes muss wohl zurückverlangt werden.

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Es geht um richtig viel Geld, das steht fest. Die staatliche Finanzierungsagentur Cofag hat in der Pandemie mehr als zwei Milliarden Euro an Beihilfen für Unternehmen zur Abdeckung von Fixkosten ausbezahlt. Mit den Mitteln sollten Betriebe ihre laufenden Ausgaben abdecken, etwa für Versicherungen, aber allen voran Mieten.

Doch nach zwei Urteilen des Obersten Gerichtshofes (OGH) bleiben wenige Zweifel daran, dass die Finanzierungsagentur Cofag einen Teil der von ihr ausbezahlten Gelder zurückverlangen muss.

Im Kern der Causa geht es um die Frage, ob Unternehmen in einem Lockdown Mieten zu berappen haben. Bereits vor wenigen Wochen hatte der OGH das in einem ersten Urteil verneint. Damals ging es um ein Sonnenstudio im ersten Lockdown. Nun hat der OGH noch einmal eine dem Inhalt nach identische Entscheidung getroffen. Diesmal hatte die Betreibergesellschaft eines Einkaufszentrums im Westen Wiens gegen ein Nagel- und Kosmetikstudio auf ausstehende Mieten aus drei Lockdowns geklagt.

Geld nicht für Vermieter

Die Presse berichtete zuerst über den Fall. Auch hier war die Klage vergeblich: Wenn wegen "außerordentlicher Zufälle" wie einer Seuche ein Objekt gar nicht genutzt werden kann, gebührt auch keine Miete, so die Höchstrichter. Doch in diesem zweiten Urteil versteckt sich noch ein wichtiger Aspekt. Hier kommen die millionenschweren Zahlungen der Cofag in Spiel.

Im Verfahren um das Nagel- und Kosmetikstudio ging es nämlich erstmals auch um die Frage, was mit den Mietbeihilfen der Cofag zu geschehen hat. Das Studio hatte für die Zeit der Lockdowns solche Beihilfen, konkret den Fixkostenzuschuss, von der Cofag bezogen. Wenn schon nicht die Miete zu zahlen ist, dann verlangte die Betreibergesellschaft des Einkaufszentrums wenigstens dieses Geld vom Kosmetikstudio. Der OGH lehnte ab.

Er stellt klar, dass der Fixkostenzuschuss nicht als Geld für Vermieter gedacht war, sondern als Finanzspritze, um die Liquidität von Unternehmen zu erhalten. Und die Richter führen aus, dass die Cofag nach ihren eigenen Richtlinien den Fixkostenzuschuss sogar "zurückzufordern hat", sofern sich herausstellt, "dass die dem Zuschuss zugrunde liegenden Verhältnisse nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen".

Cofag in der Zwickmühle

Sprich: Wenn also gar keine Miete zu bezahlen war, aber die Cofag Mietbeihilfen gewährt hat, müssen diese zurückbezahlt werden. Allein schon deshalb muss das Kosmetikstudio das Geld von der Cofag nicht an seinen Vermieter ausbezahlen, so der OGH.

Nun könnte man meinen, eine solche Entscheidung löste Zufriedenheit bei der Cofag aus. Sie verwaltet das Geld der Steuerzahler, das für die Unternehmenshilfen eingesetzt wird, und muss damit sparsam und sorgsam umgehen. Doch der Rückforderungsanspruch sorgt intern eher für Nervosität. Die Cofag wird schon lange dafür kritisiert, Beihilfen zu langsam auszuzahlen. Sollte sie also wirklichen massenhaft Unternehmen auffordern, die Gelder zurückzuzahlen, wäre neue Kritik programmiert. Bei der Finanzierungsagentur heißt es offiziell nur, die Rechtslage werde nach den Urteilen geprüft, und sofern feststeht, wie man vorgeht, werde die Öffentlichkeit informiert. Tatsächlich dürfte die Finanzierungsagentur darauf warten, dass die Regierung, konkret zumindest das Finanzministerium, die Marschrichtung vorgibt.

Finanzministerium am Zug

Um Unternehmen das Geld nicht zu entziehen, könnte ja rückwirkend auch eine andere Lösung getroffen werden, etwa eine Art Amnestieregelung. Im Finanzministerium ist allerdings mit Magnus Brunner (ÖVP) gerade erst ein neuer Amtschef eingezogen. Schnelle Entscheidungen dürfte es also nicht geben. Auf eine Anfrage des STANDARD an das Finanzministerium, wie es nun weitergeht, heißt es nur knapp: "Eine Lösung ist in Ausarbeitung."

Die Streitereien um Mietzahlungen in Lockdowns dürften juristisch mit den beiden Urteilen des OGH weitgehend geklärt sein. Auf dem Höhepunkt waren laut Rechtsanwälten gut 400 Klagen in der Sache eingereicht worden. Noch nicht final geklärt sind Streitereien, wo es nicht um Miet-, sondern um Pachtzahlungen geht oder Objekte teilweise im Lockdown genutzt wurden. (András Szigetvari, 10.12.2021)