Mit einer gepflegten Nachbesprechung des Skitages wird es nichts werden: Die Après-Ski-Bars bleiben zu.

Foto:EXPA/Johann Groder

Das Leben für Geimpfte und Genesene ist nun wieder etwas lockerer. In der Nacht von Samstag auf Sonntag endete der Lockdown, Gastronomie und Handel dürfen wieder öffnen. Nicht alle Bundesländer machen allerdings davon Gebrauch – in vollem Ausmaß öffnen zunächst nur die Hochinzidenzländer Vorarlberg und Tirol sowie das Burgenland. In Wien muss man noch eine Woche länger auf den Lokalbesuch warten. Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben aufrecht.

Ein Überblick über die Regeln in den Bundesländern:

WIEN

  • HANDEL Seit Sonntag darf der komplette Handel mit 2G und FFP2-Masken-Pflicht öffnen, auch körpernahe Dienstleister.
  • GASTRO/HOTELLERIE Dürfen mit 20. Dezember aufsperren. Die 2G-plus-Regel kommt nicht. In der Gastro gilt eine Sperrstunde um 23 Uhr.
  • VERANSTALTUNGEN Wer es kaum noch erwarten konnte, für den ging es bereits am Sonntag im Konzerthaus oder dem Theater in der Josefstadt los, die Staatsoper folgt am Montag mit "Don Giovanni". Weihnachtsmärkte öffneten am Sonntag, Punsch gibt es vorerst nur als Take-away.

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BURGENLAND

  • HANDEL Öffnet wie auch körpernahe Dienstleister am Montag. 2G und FFP2-Masken sind Pflicht.
  • GASTRO/HOTELLERIE Bis auf die Nachtgastro öffnet alles unter 2G-Vorbehalt und mit FFP2-Masken abseits des Tisches. Stehgastronomie und Barbetrieb sind untersagt. In Thermen gilt Maskenpflicht im Eingangs- und Umkleidebereich, im Beckenbereich nicht. Lutzmannsburg öffnete schon am Sonntag.
  • VERANSTALTUNGEN Bei der Sportausübung gilt 2G ohne, bei Veranstaltungen mit FFP2. Kulturzentren öffnen am Montag, die Museen am Dienstag.


OBERÖSTERRREICH

  • HANDEL Öffnung des kompletten Handels inklusive körpernaher Dienstleister erst am Freitag.
  • GASTRO/HOTELLERIE Öffnung beider Bereiche ebenso erst ab Freitag. Die Nachtgastronomie bleibt aber geschlossen.
  • VERANSTALTUNGEN Sie können, etwa im Kultur- und Sportbereich, ab Freitag wieder über die Bühne gehen. Für alle Bereiche gelten die Bundesvorgaben. Eine aktuelle Prognose habe ergeben, dass es wenig bringe, die Öffnungsschritte zu staffeln, so Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP).

VORARLBERG

  • HANDEL Öffnung seit Sonntag mit 2G und FFP2-Masken-Pflicht.
  • GASTRO/HOTELLERIE Im Bundesland mit der aktuell höchsten Sieben-Tage-Inzidenz öffnen die Lokale mit Sperrstunde um 23 Uhr. Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat allerdings strengere Begleitmaßnahmen erlassen: In der Gastronomie dürfen entweder maximal zehn Personen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjähriger Kinder, gegenüber denen diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen, höchstens jedoch zehn minderjährige Kinder, an einem Tisch sitzen, oder Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Auch die Hotels öffnen.
  • VERANSTALTUNGEN Sind ab Lockdown-Ende erlaubt. Es gelten allerdings strengere Regeln als vom Bund vorgegeben: An Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen indoor (zum Beispiel Konzerte, Theater) und outdoor dürfen maximal 500 Personen teilnehmen.


STEIERMARK

  • HANDEL Die Handelsbetriebe sowie die körpernahen Dienstleistungen dürfen seit Sonntag öffnen. Es gelten FFP2-Masken-Pflicht und 2G-Regel.
  • GASTRO/HOTELLERIE Die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe dürfen erst am Freitag öffnen.
  • VERANSTALTUNGEN Im Kultur- und Sportbereich gelten die Bundesmaßnahmen. Etwa: Zusammenkünfte in Freizeit und Kultur outdoor mit zugewiesenen Sitzplätzen maximal 4.000 Personen, indoor ohne Platzzuweisung maximal 25. Es gilt die 2G-Regel.


SALZBURG

  • HANDEL darf seit Sonntag mit 2G-Regel und FFP2-Masken-Pflicht.
  • GASTRO/HOTELLERIE Die Lokale und Hotels dürfen erst am Freitag wieder aufmachen, dann unter den Mindestvorgaben des Bundes. Die Nachtgastro bleibt zu.
  • VERANSTALTUNGEN Veranstaltungen, etwa im Kultur- und Sportbereich, sind seit Sonntag wieder erlaubt. Es gelten genau die vom Bund fixierten Mindeststandards, also etwa die 2G-Regel sowie Höchstgrenzen für Besucherzahlen.


NIEDERÖSTERREICH

  • HANDEL Der Handel und die körpernahen Dienstleister sperren schon nach dem Wochenende auf. Es gelten FFP2-Masken-Pflicht und 2G-Regel.
  • GASTRO/HOTELLERIE Beherbergung und Bewirtung müssen allerdings noch warten. Hotels und Gastro öffnen am Freitag.
  • VERANSTALTUNGEN Sport- und Kulturveranstaltungen werden nach den Mindestanforderungen des Bundes erlaubt: 2G und FFP2-Pflicht, bei zugewiesenen Sitzplätzen indoor wieder mit bis zu 2.000 Gäste, outdoor mit bis zu 4.000 Personen. Keine Maskenpflicht bei aktiver Sportausübung.


KÄRNTEN

  • HANDEL Der allgemeine Handel darf mit 2G-Regel und FFP2-Masken-Pflicht auch in Kärnten seit Sonntag aufsperren.
  • GASTRO/HOTELLERIE Gastronomie und Hotellerie öffnen erst am Freitag, also fünf Tage nach der Kultur, dem Sport, dem Handel und den körpernahen Diensten. Der Grund für den vorsichtigeren Öffnungsplan: "Wir sind hier in Kärnten eine Woche der Entwicklung hintennach", sagt Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ).
  • VERANSTALTUNGEN Hier werden die Maßnahmen des Bundes übernommen: Besucherbeschränkungen, FFP2-Pflicht, 2G-Regeln.


TIROL

  • HANDEL Komplette Öffnung seit Sonntag, 2G und Maskenpflicht als Voraussetzungen.
  • GASTRO/HOTELLERIE Öffnet ebenfalls per sofort Gastro mit Sperrstunde um 23 Uhr. Speisen und Getränke dürfen nur am Sitzplatz konsumiert werden, abseits des Sitzplatzes gilt eine FFP2-Masken-Pflicht; Nachtgastro bleibt zu.
  • VERANSTALTUNGEN Mit zugewiesenen Sitzplätzen seit Sonntag indoor bis zu 2.000 Personen, outdoor bis zu 4.000; Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: indoor bis zu 25 Personen, outdoor bis zu 300; 2G gilt in allen Fällen.

Mindestmaß über den Bund geregelt

Der Bund hat für die Regelungen das Mindestmaß vorgegeben: FFP2-Masken in Innenräumen; Handel, Hotels, Kultur, Sport und Gastronomie dürfen aufsperren. Die Nachtgastronomie bleibt zu. An den Schulen gelten die aktuellen Maßnahmen bis Weihnachten, die Ferien danach werden verlängert: Schulstart ist erst am 10. Jänner.

Private Zusammenkünfte werden wieder erlaubt sein. Allerdings gelten dabei mindestens folgende Bundesvorgaben für Hochzeiten, Geburtstagsfeste, Weihnachtsfeiern und so weiter, wenn diese indoor und ohne zugewiesene Sitzplätze stattfinden: maximal 25 Personen. Bei Outdoor-Veranstaltungen sind maximal 300 Personen erlaubt. Zudem muss eine oder ein Covid-Beauftragte/Beauftragter ernannt werden, die oder der für die Kontrolle der 2G-Regel zuständig ist und von allen die Kontaktdaten erheben muss. Es gilt FFP2-Masken-Pflicht und bei mehr als 50 Teilnehmern Anzeigepflicht.

Kleinere Zusammenkünfte sind in der Verordnung nicht explizit geregelt. Allerdings gibt es eine Negativbestimmung: Da heißt es, Auflagen wie etwa die Kontaktdatenerfassung oder die 2G-Regel gelten nicht für Zusammenkünfte, "an denen höchstens vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten teilnehmen", dazu dürfen noch sechs Kinder kommen – wer von den Teilnehmenden geimpft ist, ist irrelevant. Auch in den rechtlichen Begründungen zur Verordnung – beides liegt dem STANDARD vor – heißt es, dass "Zusammenkünfte von weniger als fünf Personen aus weniger als drei Haushalten zuzüglich sechs minderjährige Kinder dieser Personen und Minderjährige, denen gegenüber diese Personen bestehende Aufsichtspflichten wahrnehmen, jedenfalls nicht geregelt werden dürfen".

Das bedeutet im Umkehrschluss: Für Zusammenkünfte über dieser Größe gelten die Regeln in der Verordnung. Im Gegensatz zu früheren Verordnungen fehlt auch jene Passage, die explizit festlegt, dass der private Wohnraum von diesen Regeln ausgenommen ist. Wobei auch diese Negativregelung laut Neos-Abgeordneten und Juristen Nikolaus Scherak keinen Einfluss auf die Wohnzimmer der Österreicher und Österreicherinnen hat: "Ich bin überzeugt davon, dass der Gesundheitsminister nicht mit Verordnungen in den privaten Wohnbereich hineinregieren kann", denn diese seien ein sensibler, geschützter Bereich.

Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, fasst all das in drei Gruppen zusammen: Angenommen, es treffen sich fünf Ungeimpfte in einer Wohnung, dann ist das nicht erlaubt, Grund dafür sind die Ausgangsbeschränkungen. Angenommen, vier Geimpfte treffen sich in einer Wohnung, dann ist das erlaubt. Kommt aber eine fünfte geimpfte Person dazu, greifen die Regeln für Veranstaltungen, also etwa die Maskenpflicht. Nur: "Das darf nicht anlasslos kontrolliert werden", sagt Wolff. Die Polizei darf also nicht vorbeikommen, und schauen, wie viele Leute in einer Wohnung sind – sehrwohl aber kann sie Strafen setzen, wenn sie aus anderen Gründen, etwa einer Lärmbelästigung kommt, und feststellt, dass zu viele Menschen in einer Wohnung sind. (Walter Müller, Markus Rohrhofer, Wolfgang Weisgram, Theo Anders, Gabriele Scherndl, 10.12.2021)