Die Anhebung der Richtwerte und der Kategoriebeträge wurde heuer ausgesetzt, im kommenden April soll sie aber nachgeholt werden.

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Sechs Prozent: So hoch wird die gesetzliche Anhebung der Richtwertmieten, die u. a. für Altbauwohnungen gelten, im kommenden April ausfallen – wenn nicht wieder politisch eingegriffen wird. Da die Pandemie, wie es scheint, noch länger nicht vorbei ist, könnte das durchaus passieren.

Zur Vorgeschichte: Im April des heurigen Jahres hätte eigentlich schon plangemäß eine Anhebung stattfinden müssen, und zwar konkret um 2,9 Prozent. Das ergab sich aus den Jahresinflationsraten der Jahre 2019 (1,5 Prozent) und 2020 (1,4 Prozent). Doch im Februar 2021 wurde dann von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne sowie von der SPÖ das sogenannte "Mietzinsrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz" (MPFLG) im Nationalrat eingebracht und auch gemeinsam beschlossen. Es war das bereits dritte Mal, dass die regelmäßige Inflationsanpassung der seit 1994 geltenden Richtwerte ausgesetzt bzw. verschoben wurde; 2008 und 2016 war es jeweils zu einem "Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz" gekommen. Damals waren aber die Umstände ein bisschen anders, insbesondere gab es bekanntlich keine Pandemie.

Verdoppelte Inflation

Die nun anstehende rund sechsprozentige Erhöhung kommt zustande, weil zusätzlich zu den 2,9 Prozent für die beiden Vorjahre die Inflationsrate des Jahres 2021 für mehr als eine Verdoppelung sorgen wird, so viel lässt sich jetzt schon sagen. Ganz genau wird man es zwar erst Mitte Jänner wissen, doch die Inflation hat sich im Lauf des Jahres von unter zwei auf fast vier Prozent erhöht, was voraussichtlich eine Jahresinflationsrate von etwa drei Prozent bringen wird.

Noch empfindlicher wird übrigens die Anhebung der Kategoriemieten ausfallen. Auch sie wurde heuer ausgesetzt, die Erhöhung hätte 5,5 Prozent betragen – die Kategoriebeträge werden nämlich immer nur dann angehoben, wenn der VPI seit der letzten Erhöhung eine Schwelle von fünf Prozent überschritten hat. Die 5,5 Prozent sollen also im kommenden April nachgeholt werden, hinzu kommt dann noch die Jahresinflation von 2021, was auf eine Erhöhung von rund 8,5 Prozent hinauslaufen wird. Das Kategoriemietensystem gilt für Mietverträge in privaten Altbauten, die vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden.

SPÖ will Bestellerprinzip und Leerstandsabgabe

SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher hat schon im Frühjahr gesagt, dass "ein reines Verschieben der dreiprozentigen Erhöhung mit einer noch höheren Anhebung im Jahr 2022 zu kurz greift", sie forderte damals Maßnahmen "auch für jene, die nicht im Altbau wohnen und die völlig überhöhten Marktmieten für meist befristete Mietverträge bezahlen".

Und auch nun sieht für Becher die Bundesregierung "der nächsten Richtwerterhöhung im Ausmaß von sechs Prozent mit unangemessener Gelassenheit entgegen", wie sie am Freitag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Mietervereinigung sagte. "Auf die Stillstandskrise wird, ohne gesetzliche Eingriffe, eine Wohn- und Immobilienkrise folgen." Sie fordert einmal mehr das Bestellerprinzip bei den Maklerprovisionen (das ohnehin auch im türkis-grünen Regierungsprogramm drinsteht und über das schon länger verhandelt wird) und eine Leerstandsabgabe. Was Letzteres betrifft, soll der Bundesgesetzgeber den Bundesländern "den nötigen Gestaltungsspielraum geben", so Becher. Die Bundesländer könnten derzeit eine solche Abgabe zwar einführen, "aber nicht in der erforderlichen Höhe".

Bautenausschuss tagt

Auch die Stadt Wien fordert das bekanntlich, wobei dort allerdings ein innerkoalitionärer Konflikt dräut: Die Wiener Neos sind strikt gegen eine Leerstandsabgabe, und auch der neue Neos-Bautensprecher im Parlament, Johannes Margreiter, der den in den Linzer Landtag gewechselten Felix Eypeltauer ersetzt, hält das für "Showpolitik" und weist im Gespräch mit dem STANDARD auf einen enormen Verwaltungsaufwand hin.

Um darüber zu diskutieren, haben die Fraktionen aber jedenfalls am kommenden Dienstag (14. Dezember) die Gelegenheit, denn dann tagt der parlamentarische Bautenausschuss. Einer der Tagesordnungspunkte ist der Beschluss der schon fertig verhandelten Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), bevor diese dann wenige Tage später auch im Plenum beschlossen werden wird.

Weitere Tagesordnungspunkte betreffen u.a. einen Antrag der Neos zur Einführung eines Einkommensmonitorings im sozialen Wohnbau und einen Antrag der SPÖ zur Abschaffung der befristeten Mietverträge. (Martin Putschögl, 10.12.2021)