Apps wie Trade Republic machen den Handel mit Wertpapieren vor allem für junge Menschen attraktiv.

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Die große Welt der Aktien, jederzeit griffbereit in der Hosentasche: Investment-Apps wie Trade Republic sind vor allem bei jungen Anlegern zunehmend beliebt. User können damit unkompliziert handeln, oftmals zu besonders günstigen Konditionen.

Ob das in Zukunft so bleibt, ist allerdings fraglich, denn ein Richtlinienentwurf der EU sagt dem Geschäftsmodell der Apps den Kampf an: Die Europäische Kommission plant ein Verbot von Payments for Order Flow (PFOF). Damit würde eine wichtige Einnahmequelle der "Neobroker" versiegen.

Anbieter wie Trade Republic oder Smartbroker verlangen für den Kauf von ETFs – also Papieren, die einen Börsenindex abbilden – meist nur sehr niedrige Ordergebühren. Möglich ist das, weil sich die Apps durch zusätzliche Erträge finanzieren: Wenn Kunden Wertpapiere kaufen, leiten die Apps die Order an spezielle Handelsplätze weiter. Dafür bekommen sie eine Rückvergütung – das Payment for Order Flow.

Interessenkonflikte

Das Geschäftsmodell ermöglicht Kleinanlegern Investments zu billigen Konditionen, stößt gleichzeitig aber auf Kritik: Trading-Apps könnten dazu tendieren, nicht den Handelsplatz mit den besten Kursen zu wählen, sondern jenen, bei dem die Rückvergütungen am höchsten sind. EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness will das verhindern – und schlägt ein Verbot der PFOFs vor. Auch die Börsenaufsicht der USA erwägt die Untersagung des Geschäftsmodells.

"Wir freuen uns, dass die sogenannten Neobroker insbesondere junge Leute für den Kapitalmarkt begeistern", sagt Florian Beckermann, Vorstand des Anlegerschutzverbandes (IVA) zum STANDARD. Wenn Neobroker Interessenkonflikte auf Kosten der Anleger haben, seien jedoch Zweifel angebracht. Manche Szenarien seien so "kurios und nachteilig", dass sich Anleger nach ihren Investments eher "neobroke" fühlen. "Wenn es keinen besseren Schutz für Anleger gibt, dann muss man Payments for Order Flow verbieten – oder der Markt passt sich an", sagt Beckermann. Derzeit werden die Auswirkungen der Geschäftspraxis auf den österreichischen Markt untersucht, heißt es seitens der Finanzmarktaufsicht (FMA) zum STANDARD.

Nicht nur positive Effekte

Ein Verbot der Praxis hätte laut dem Deutschen Derivate-Verband (DDV) aber nicht nur positive Effekte: Rückvergütungen müssen zwar geprüft werden, voreilige Schlüsse seien jedoch fehl am Platz. Ein Verbot würde das Angebot stark einschränken und die "Investmentkultur" beeinträchtigen.

Sollten Rückvergütungen verboten werden, hätte das womöglich gerade für kleine Anleger negative Konsequenzen: Könnten Trading-Apps nicht mehr auf ihr herkömmliches Geschäftsmodell zurückgreifen, müssten sie stattdessen höhere Gebühren verlangen. Beckermann sieht das weniger kritisch: "Orders sind immer billiger und einfacher geworden." Eine Verteuerung sei zwar möglich, Anlegern lägen hierzulande aber eher Steuerthemen wie die Behaltefrist auf der Seele als eine mögliche Erhöhung der Transaktionskosten um einige Euro.

Ausgemachte Sache ist das Verbot jedenfalls nicht. "Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen", betonte Finanzkommissarin McGuinness in der deutschen "FAZ". "Unreguliert können wir es nicht lassen, das ist ganz klar." Sie sei aber dazu bereit, das Problem auf eine andere Art und Weise zu lösen. (Jakob Pflügl, 14.12.2021)