Ob Verdacht auf Untreue besteht, prüft bei dieser Kampagne des Finanzministeriums der Verfassungsausschuss.

Foto: Screenshot

Die Werbekampagne des Finanzministeriums für die Steuerreform hat ein Nachspiel. "Jetzt kommt Österreichs großes Entlastungspaket", warb das Finanzministerium im Oktober für die noch gar nicht beschlossene Steuerreform. Neos-Mediensprecherin Henrike Brandstötter äußert in dem Zusammenhang gar den Verdacht auf Untreue.

Juristen hegten bereits im Oktober Zweifel, ob die Einschaltung dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz entsprach. Entgeltliche Veröffentlichungen, die keinen konkreten Bezug zur Deckung eines Informationsbedürfnisses aufweisen und ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen, sind laut Gesetz unzulässig.

"Aufmerksamkeitsstarkes Sujet"

Mediensprecherin Henrike Brandstötter fragte beim damaligen Finanzminister Gernot Blümel nach. Das Finanzministerium argumentiert, dass es sich bei der Werbung um ein "aufmerksamkeitsstarkes Sujet" handele, wodurch "die Leserinnen und Leser auf die Information, bei der es sich eindeutig um eine Sachinformation handelt, hingewiesen" werde: "Da sich in der Vergangenheit zeigte, dass lange Texte nur selten gelesen und als nicht attraktiv wahrgenommen werden, wurden die textlichen Informationen reduziert und durch ein größeres Bild, das schneller aufgenommen werden kann, ersetzt."

Das Bild erzeuge Aufmerksamkeit. Dadurch sei die "die Wahrscheinlichkeit groß", dass man sich "online weiter über die neuen Maßnahmen" informiere. "Die Leserin bzw. der Leser ist eher dazu geneigt, den kurzen Informationstext unterhalb des Bildes zu lesen und damit ein Gefühl für die neuen rechtlichen Bedingungen zu erhalten bzw. überhaupt zu erfahren, dass es diese geben wird. Es wird damit eine Sensibilisierung zu dem Thema geschaffen, zukünftige Informationen dazu werden besser aufgenommen und behalten."

Brandstötter hegt den Verdacht der Untreue: "Es wurde über fremdes Vermögen verfügt, nämlich unser Steuergeld, und wir wurden wissentlich geschädigt. Im BMF sollte das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz nämlich auch geläufig sein."

"Irgendwie ansurfen – oder halt auch nicht"

Brandstötter kritisiert, dass die Kampagne zu einem Zeitpunkt geschalten wurde, als die Steuerreform noch gar nicht im Parlament abgestimmt war. Ebenso stört sie der fehlende Informationsgehalt: "Man druckt in einem sinnbefreiten Inserat einen Link ab, den die Menschen dann irgendwie ansurfen – oder halt auch nicht."

Die Kosten für die Kampagne beziffert das Finanzministerium mit rund 862.600 Euro. "Das würde bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe führen", sagt Brandstötter. "Es reicht einfach damit, dass mit vollen Händen unser Geld für lachhafte Kampagnen ausgegeben werden, die nur der Selbstbeweihräucherung dienen und zugleich auch das Parlament missachten!"

Das Finanzministerium (BMF) berief sich auf "eine Informationsverpflichtung, über laufende gesetzliche Veränderungen und Rahmenbedingungen zu informieren." (prie, 15.12.2021)