Die Pandemie hat unsere Verfassung sichtbarer gemacht: Tagtäglich wird deutlich, wie schwierig die Abwägung verschiedener Grundrechte ist. So auch kommendes Wochenende: Die angekündigten Demos in Wien dürfen wohl großteils erst ab 18 Uhr stattfinden. Das für den Handel besonders wichtige letzte Adventwochenende soll ungestört über die Bühne gehen. Die Polizei hat damit einen Interessenausgleich vorgenommen, der im Einzelfall notwendig war.

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Das für den Handel besonders wichtige letzte Adventwochenende soll ungestört über die Bühne gehen.
Foto: REUTERS/Wolfgang Rattay

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Verfassung. Demonstrationen dürfen stören, sie müssen das sogar, um ihren Zweck zu erfüllen. Aber auch Grundrechte können unter bestimmten, engen Voraussetzungen eingeschränkt werden. Würden die Kundgebungen die Zufahrt in die Innenstadt unmöglich machen, läge wohl ein wichtiger Grund für die Verschiebung der Demos vor. Und man muss auch den Handel verstehen, dessen Grundrecht auf Erwerbsfreiheit in den letzten Wochen massiv beeinträchtigt war.

Die Entscheidung darf jedenfalls einzig und allein auf Basis der rechtlichen Vorgaben erfolgen. Zurufe aus dem Handel oder Interventionen der Wirtschaftskammer sind fehl am Platz. Genauso wenig darf entscheidend sein, wofür demonstriert wird. Das wird auch nicht der Fall sein: Die Einschränkung trifft voraussichtlich sowohl die Demo der Impfgegner am Samstag als auch am Sonntag das Lichtermeer für die Corona-Toten. (Jakob Pflügl, 16.12.2021)