Wien – Sebastian Bohrn Mena kann sich freuen. Aus dem von ihm initiierten Tierschutzvolksbegehren mit 416.000 Unterschriften wurde ein Entschließungsantrag im Parlament, den alle Parteien abgesegnet haben. Fachminister Wolfgang Mückstein (Grüne) soll nun ein neues Gesetz ausarbeiten.
Allerdings gibt es dafür keinen zeitlichen Rahmen, was die überparteiliche Harmonie doch ein wenig stört. SPÖ und FPÖ fordern Änderungen schon ab 2022. Tierschutzorganisationen kritisieren, dass bei der Nutztierhaltung zu schwache Maßnahmen geplant seien.
Betonböden mit Spalten
Seit Jahren fordern etwa der Verein gegen Tierfabriken (VGT) oder Vier Pfoten ein Verbot des sogenannten Vollspaltenbodens in der Schweinezucht. In diesen Ställen werden Tiere zu Tausenden ausschließlich auf Betonböden mit Spalten gehalten, durch die Fäkalien in die Güllegrube hindurchfallen. Die Verletzungsgefahr für die Tiere ist sehr hoch, von tiergerechter Haltung (Auslauf, ausreichend Stroh, Rückzugsbuchten) kann keine Rede sein, trotzdem sind Vollspaltenböden in Österreich noch immer erlaubt.
Änderung bei Neubauten
Bestehende Anlagen sollen belassen werden, zu einem generellen Verbot konnte sich der Gesetzgeber bisher nicht durchringen. Bei Um- oder Neubauten soll es aber neue Vorschriften geben: Es soll in Ställen Liegebereiche geben, wo die Spaltendichte geringer ausfällt. Natürlich können Schweinemastbetriebe auch weiterhin freiwillig überhaupt auf Spaltenböden verzichten. Renovierungen werden von der öffentlichen Hand gefördert. Martin Balluch vom VGT befürchtet, dass Spaltenböden – wenn auch gemischt mit entschärften Liegebereichen – die nächsten 20 Jahre erhalten bleiben. Er kämpft weiter für ein generelles Verbot.
Landesjägermeister beleidigt
Balluch, der bekannteste Tierrechtler des Landes, konnte mit seinem VGT schon so machen Erfolg verbuchen: Pelztierfarmen sind in Österreich seit 15 Jahren verboten. Auch Gatterjagden gibt es in den meisten Bundesländern nicht mehr. Die Tierschützer geizen nicht mit Anzeigen, manchmal geraten sie selbst durch ihre Kampagnen mit dem Gesetz in Konflikt. Am Oberlandesgericht Linz hat Balluch gerade einen Prozess wegen Beleidigung und übler Nachrede gegen den Salzburger Landesjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof verloren. Die beiden sind seit Jahren in etlichen Verhandlungen Kontrahenten.
Kükenschreddern verboten
Was alle Tierfreundinnen und -freunde freut, ist das geplante ausdrückliche Schredderverbot von (männlichen) Küken in der Geflügelzucht. In Österreich wurde dies nicht praktiziert, es geht aber um ein gesetzliches Verbot. Für die Haltung von Wildtieren (wie Schlangen oder Agamen) soll ein Nachweis für die Befähigung dazu gesetzlich vorgeschrieben werden. (simo, 16.12.2021)