Blöde Sprüche, miese Aufgaben, geringere Aufstiegschancen: Nicht nur das erleben Mütter und Väter im Arbeitsleben. Manche verlieren durch die Elternschaft sogar den Job. Zwei Betroffene, die mittlerweile selbstständig sind, haben dem STANDARD von ihren Erfahrungen berichtet.

"Zurück in den Job war keine Option mehr"

Mit 54 Jahren und einem zwei Jahre alten Sohn sei er nun ein "fast frischgebackener alter Vater", sagt Erwin Hemetsberger über sich selbst. Als ihm seine Lebensgefährtin von der Schwangerschaft erzählte, stand für beide fest, dass sie sich die Karenz aufteilen. Ursprünglich wollte Hemetsberger für neun Monate bei seinem Sohn bleiben und dann in Elternteilzeit ins Unternehmen zurückkehren. Gekommen ist es schließlich anders.

Seinen alten Job als Manager im Marketing musste der 54-Jährige nach der Karenz aufgeben. Man wollte ihn nicht für 20 Stunden pro Woche beschäftigen, sagt er. Vor der Karenz habe er 34 Stunden die Woche gearbeitet, danach sollte er sogar auf 38 Stunden aufstocken. "Mir wurde klar, dass man mich nicht mehr in der Firma haben wollte", sagt er. Er empfand das Vorgehen seines ehemaligen Arbeitgebers zwar als ungerecht, rechtlich dagegen vorgehen konnte er aber nicht. Da er in einem kleinen Betrieb mit 17 Mitarbeitenden beschäftigt war, bestand für ihn kein Anspruch auf Elternteilzeit. Dieser gilt erst in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten.

Berufliche Neuorientierung

Da der Marketingmanager nebenbei bereits eine Ausbildung zum Psychotherapeuten begonnen und in der Zwischenzeit auch abgeschlossen hatte, konnte er in diesem Bereich Fuß fassen. Aktuell arbeitet er selbstständig in einer Beratungsstelle für Arbeitssuchende und konnte gleichzeitig seine eigene Praxis aufbauen. Sein neuer Job sei deutlich elternverträglicher, ist er überzeugt.

"Ich habe bereits eine 21-jährige Tochter, und damals wäre es für mich nicht vorstellbar gewesen in Karenz zu gehen", sagt er. Ob es heute als junger Vater und zu Beginn der Karriere anders wäre, wisse er aber nicht. Seiner Meinung nach fehle es nach wie vor an gesetzlichen Regelungen, um negative Konsequenzen für Karenzväter zu vermeiden. "Dabei wäre das so wichtig. Kindererziehung ist eine schöne und verantwortungsvolle Aufgabe. Außerdem ist die Bindung, die ich zu meinem Sohn aufbauen konnte, viel intensiver", sagt Hemetsberger. (dang)

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Eltern werden im Job oft als weniger leistungsfähige und zuverlässige Mitarbeitende wahrgenommen.
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"Anders, als wir das vereinbart haben"

Als Carina N.* mit ihrem zweiten Kind schwanger war, missfiel das ihrem Vorgesetzten. N. war Assistentin der Geschäftsführung in einem Biologielabor. Zu dem Zeitpunkt, als sie sich dort beworben hatte, war ihr erstes Kind zwei Jahre alt. Die Stelle sei eine Karenzvertretung, hieß es beim Bewerbungsgespräch. Die Frau, die N. vertreten sollte, sei "völlig überraschend" schwanger geworden, sie habe kein Kind geplant.

"Deshalb wurde ich gefragt: Wie sieht es bei Ihnen mit der Familienplanung aus? Sie haben aber kein Kind geplant?" Eine Frage, die laut Arbeitsrecht nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden muss, sondern bei der gelogen werden kann. Carina N. antwortete dennoch ehrlich und sagte, dass sie derzeit kein Kind wolle.

Zur Kündigung gedrängt

Dann aber wurde sie schwanger, acht Monate nachdem sie bei der Firma angefangen hatte. Wie vielen Frauen in der frühen Schwangerschaft "war mir so schlecht, dass ich in der Früh nicht aufstehen konnte", erzählt Carina N. Also ging sie für vier Wochen in den Krankenstand. Als sie zurückkam, teilte sie ihre Schwangerschaft mit. "Am ersten Tag hat mein Chef nur kurz gegrüßt. Am zweiten hat er mich zu sich gebeten und gesagt: Das ist jetzt aber ganz anders, als wir das letztes Jahr vereinbart haben." Deshalb habe er schon eine Nachfolgerin gesucht, die in zwei Wochen anfangen und die N. noch einschulen solle. "Und er legte mir eine einvernehmliche Kündigung hin."

Sie habe sich beraten lassen, da sie sich "eigentlich nicht rausdrängen lassen wollte. Nach der Karenz arbeitslos zu sein machte mir Angst". Schließlich habe sie jedoch darin eingewilligt, die einvernehmliche Kündigung ab einem Zeitpunkt nach der Geburt ihres Kindes zu unterschreiben. So konnte sie zumindest das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beantragen.

Nach der Karenz machte sich N. selbstständig. Für die junge Frau war das der richtige Schritt, denn aus dem Gespräch mit ehemaligen Arbeitskolleginnen und -kollegen weiß sie: "Es hat sich dort nichts verändert." (lib)

(Lisa Breit, Anika Dang, 20.12.2021)