Um Lockdownmieten wird viel gestritten.

Foto: APA

In der Pandemie kommt es auf die Geschwindigkeit an. Dieses Mantra ist von der türkis-grünen Regierung auch bei den Wirtschaftshilfen gern beschworen worden. Aber manchmal kann Schnelligkeit sich rächen. Das zeigt sich nun bei den Mietbeihilfen, die von der staatlichen Finanzierungsagentur Cofag ausbezahlt worden sind.

Die Cofag wird diese Hilfen von Unternehmen zurückverlangen. In einem ersten Schritt betrifft das nur große Betriebe, die Zuschüsse für Mieten in Höhe von mehr als 12.500 Euro im Monat kassiert haben. Sie bekommen bald Post von der Cofag. Auch kleinere Unternehmen soll der Rückzahlungsanspruch treffen, hier will die Cofag diesen nicht sofort durchsetzen, um Betrieben keine Liquidität zu entziehen.

Rund um die Mietbeihilfen tobt ein langer juristischer Streit, der mit der neuen Regelung, die noch im Dezember im Nationalrat beschlossen werden soll, eine neue Wendung nimmt. Seit den ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 war es umstritten, ob Mieten von Unternehmen bezahlt werden müssen, auch wenn ihre Geschäftslokale von Kunden nicht betreten werden dürfen.

OGH sorgt für neue Lage

Zugleich hat der Staat diesen Betrieben im Lockdown dennoch ermöglicht, umgehend um staatliche Beihilfen für Mieten anzusuchen. Betroffen hat das Friseurläden, Fitnesscenter oder Elektrohändler. Die Cofag stellte die Förderungen an sie über den Fixkostenzuschuss bereit. Hilfe sollte schnell fließen.

Doch inzwischen hat der Obersten Gerichtshof (OGH) gleich in zwei Urteilen entschieden, dass behördlich gesperrte Unternehmen keine Mieten bezahlen müssen. In einem ersten Fall ging es um ein geschlossenes Sonnenstudio im ersten Lockdown. Dann hat der OGH erst vor wenigen Wochen in einem Streitfall zwischen einem Einkaufszentrum und einem Nagel- und Kosmetikstudio nochmals ein identisches Urteil gefällt. Seither stand im Raum, dass die Beihilfen zurückbezahlt werden sollen: Wenn keine Miete zu bezahlen ist, wozu dann die Beihilfen?

Dabei geht es um viel Geld. Die Cofag hat 1,9 Milliarden Euro an Fixkostenzuschuss ausbezahlt, nicht alles davon, aber ein großer Teil, war für Mieten.

Große sollen rasch zahlen

Wie viel davon an den Staat zurückgeht – und wie schnell –, bleibt unklar. Selbst wenn Unternehmen bezogene Beihilfen zurückzahlen müssen, sollten sie schadlos bleiben. Sie können ja im Gegenzug früher bezahlte Mieten von den Immobilieneigentümern zurückverlangen. Die Cofag wird aber von jenen Betrieben, die mehr als 12.5000 Euro Beihilfe bekommen haben, das Geld jedenfalls rückfordern. Also selbst dann, wenn diese Unternehmen noch nichts vom Vermieter rücküberwiesen bekommen haben.

Kritik an der Lösung kommt von der SPÖ. Der Abgeordnete Jan Krainer argumentiert, dass die Cofag eine Art verdeckte Förderung für Vermieter betreibe. Indem sie nämlich Mietbeihilfen unter dem Schwellenwert von 12.500 Euro nicht aktiv zurückfordere. Dieses Geld der Steuerzahler lande bei den Immobilieneigentümern.

Die beiden Cofag-Chefs Bernhard Perner und Marc Schimpel weisen das zurück. Alle Bezieher von Beihilfen seien verpflichtet, zu Unrecht bezahlte Mieten zurückzufordern. Das gelte auch für jene Unternehmen, die nun nicht angeschrieben werden. Diese Betriebe wolle man nicht unter Druck setzen, sie sollen das Geld an die Cofag erst zurückzahlen, wenn sie es von Vermietern bekommen haben. Im Rahmen von Betriebsprüfungen werde das kontrolliert werden. (András Szigetvari, 18.12.2021)