Ob Wohnbau oder Start-ups – das Angebot von Crowdplattformen ist bunt. Nun wird es einfacher, EU-weit Investoren anzusprechen.

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Das neue Budgetgesetz hat für Anbieter von Crowdfinanzierungen erhebliche Neuerungen gebracht. Mit dem Schwarmfinanzierungs-Vollzugsgesetz wird nun die Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister (EU 2020/1503) umgesetzt. Damit wird ein einheitlicher Rahmen geschaffen, damit heimische Crowdplattformen auch innerhalb der EU ihre Projekte zur Finanzierung anbieten können.

Noch ist nicht vollständig geklärt, was eine Crowdplattform alles erfüllen muss, um diese EU-Zertifizierung zu erreichen. "Wir sind hier in Gesprächen mit der Finanzmarktaufsicht", sagt Wolfgang Deutschmann, Chef der Crowdplattformen Green Rocket und Home Rocket. Dass Plattformen künftig ein Risikomanagement vorweisen und ein bestimmtes Finanzierungsvolumen aufbringen müssen, scheint aber schon klar zu sein.

Größeres Publikum

Das Gesetz wurde am 16. Dezember im Nationalrat beschlossen. Deutschmann geht davon aus, dass es rund ein halbes Jahr dauern wird, bis die ersten Anbieter die EU-Konzession haben werden. Dann können sich Crowdplattformen an ein größeres Anlegerpublikum wenden. Es dürften den Anlegern auch Projekte außerhalb des Landes angeboten werden. So könnte eine österreichische Crowdplattform auch ein Projekt in Spanien durchführen und dafür Finanzierer suchen. Auch die Summe, die pro Projekt eingesammelt werden kann, verändert sich. Unter der bisherigen österreichischen Verordnung dürfen maximal zwei Millionen Euro von der Crowd finanziert werden, mit der EU-Konzession sind es fünf Millionen Euro pro Projekt.

Neu ist auch, dass Anleger zu Kreditgebern werden können. Derzeit erhalten Investoren Anleihen oder Nachrangdarlehen. Künftig kann die Finanzierung als Kredit gelten – die Plattformen brauchen dafür keine Bankkonzession.

"Neues Zeitalter"

"Werden Anleger zu Kreditgebern, stellt sie das im Fall der Projekt- oder Plattformpleite zwar besser, weil sie einen höheren Rang haben", erklärt Lukas Leitner, Anwalt bei Saxinger, Chalupsky & Partner. Ob der Crowdmarkt echte Kreditgeber braucht, wird sich laut Leitner noch weisen müssen. Geklärt werden müsse auch, ob diese Kredite, die jetzt als Fremdkapital gelten, für Crowdinvestments Sinn machen, denn die Plattformen sammeln ja Geld ein, um ihren Eigenkapitalanteil bei Projekten zu erhöhen.

Daniel Horak, Gründer der Crowdplattform Conda, sieht in der EU-Verordnung den "Aufbruch in ein neues Zeitalter", denn bisher "bedeuteten die Grenzen innerhalb der EU erhebliche Hürden für digitale Finanzierungsmodelle", da jedes Land andere Vorgaben hatte. "Obwohl in Summe noch viele Punkte offen sind, wird die Branche mit den neuen Vorgaben professionalisiert", sagt Deutschmann. (Bettina Pfluger, 22.12.2021)