Das Land Kärnten hat das Schlosshotel Velden 2003 Fotograf und Gentleman-Playboy Gunther Sachs abgekauft.

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Seit Jahren läuft das Ermittlungsverfahren rund um das Schlosshotel Velden, jetzt erzeugt es gerade wieder kleine Wellen. Die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt wirft Ex-Managern der einstigen Kärntner Landesbank Hypo Alpe Adria Untreue vor, ermittelt gegen acht Beschuldigte. Gerafft dargestellt geht es um den Verdacht, sie hätten im Rahmen der Sanierung des Hauses am Wörthersee wirtschaftlich unvertretbare Zuschüsse und Kredite getätigt.

Das Land hatte das Schlosshotel 2003 von Gunther Sachs gekauft und wollte es zu einem Luxustempel umbauen. 2011 wurde das Haus an eine Gesellschaft von Billa-Gründer Karl Wlaschek verkauft. Notabene: Die Sache spielte zwischen 2004 und 2006.

Neuer Gutachter

Nun, Ende 2021, musste fürs Ermittlungsverfahren ein neuer Gutachter bestellt werden. Dabei hat es schon einen gegeben, den das Gericht im Oktober 2016 mit der Beantwortung von sechs Fragen beauftragt hatte. Widmen sollte er sich etwa Recherchen zur Projektplanung, Kostenüberschreitungen, oder Risikofaktoren bei der Finanzierung. Abgeben sollte er das Gutachten binnen vier Monaten.

So schnell ging es dann nicht. Der Gutachter stellte in den folgenden Jahren fünf Anträge auf Fristerstreckung, mit der letzten von November 2018 peilte er einen Abgabetermin Ende Juni 2019 an. So weit kam es freilich nicht, denn der Staatsanwaltschaft dürfte der Geduldsfaden gerissen sein. Ende 2018 beantragte sie, den Sachverständigen "unverzüglich seines Amtes zu entheben". Eine Mahnung wäre zwecklos, so die StA.

Gebühren geltend gemacht

Anfang Jänner 2019 wurde dem Gutachter daher aufgetragen, seine Gebühren binnen 14 Tagen geltend zu machen. Das tat er dann erst am 6. Februar – und stellte 423.572,88 Euro in Rechnung, viel davon für die Bezahlung von Hilfskräften. Zuvor hatte er laut Landesgericht (LG)Klagenfurt seine Gebührennote per Fax übermittelt, das ist aber nicht auffindbar. In seiner Stellungnahme zur Abberufung erklärte er sein Arbeitstempo mit dem "sehr komplexen Verfahren", immer wieder habe er neue Unterlagen bekommen.

Frist verpasst

Der Revisor des Landesgerichts sprach sich gegen die Zahlung aus, sei sie doch nicht rechtzeitig geltend gemacht worden, der Anspruch des Gutachters sei perdu. Sollte es das Gericht anders sehen, habe der Sachverständige jedenfalls um ein Viertel weniger zu bekommen, weil er ja kein Gutachten erstattet habe. Hin und her gingen die Schriftsätze – mit dem Ergebnis, dass das LG Klagenfurt die Gebühren zusprach, "allerdings auf volle Euro abgerundet". Warum 423.572 Euro für kein Gutachten? Weil das nicht aus dem Verschulden des Sachverständigen "unvollendet geblieben" sei. Wie es weitergeht? Ein neuer Sachverständiger wurde beauftragt. Die Anwältin eines der Beschuldigten hat Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt. Der Beschluss des Gerichts auf Bezahlung für die Arbeit am nicht abgegebenen Gutachten ist also nicht rechtskräftig. (Renate Graber, 24.12.2021)