Die FFP2-Maske müssen alle tragen. Die zulässige Größe der Zusammenkunft hängt aber von der G-Regel ab: Zu Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen dürfen – mit negativem PCR-Test – ab Montag nur Personen mit Booster-Impfung, aber auch jene, die doppelt geimpft plus genesen sind

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Am Donnerstagabend wurden die neue Covid-Schutzmaßnahmenverordnung sowie die neue Einreiseverordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) kundgemacht. Sie bilden im Wesentlichen die schon am Omikron-Gipfel von der Regierung und den Landeshauptleuten vereinbarten Maßnahmen rechtlich ab. (Einen STANDARD-Überblick zu den ab Samstag geltenden Einreisebestimmungen und den ab Montag geltenden sonstigen neuen Corona-Regeln können Sie hier nachlesen).

Wie von der Regierung angekündigt werden Personen, die sich bereits ihre Booster-Impfung geholt haben, die meisten Freiheiten haben. Sie müssen etwa bei der Einreise aus Virusvariantengebieten – zu denen ab 25. Dezember neben südafrikanischen Ländern auch Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Norwegen zählen – nicht in Quarantäne, sofern sie zusätzlich einen negativen PCR-Test mitbringen. Auch bei der Einreise aus sonstigen Staaten nach Österreich haben es Geboostete leichter: Sie dürfen im Unterschied zu anderen auf den PCR-Test verzichten.

Bei größten erlaubten Veranstaltungen dabei

Direkt im Inland hat man ab Montag mit dem Booster-Shot, rechtlich gesehen, den Vorteil, dass man an größeren Events teilnehmen darf. Denn die Höchstzahl an 2000 Teilnehmern ist nur bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen erlaubt, bei denen alle Besucherinnen und Besucher sowohl geboostet als auch negativ getestet sind. Chief Medical Officer Katharina Reich nannte das bei der Pressekonferenz am Mittwoch die "Drei-Stich-Plus"-Regel.

Das ist allerdings nicht ganz korrekt, wie der neue Absatz 3b in Paragraf 2 der 6. Covid-Schutzmaßnahmen-Verordnung zeigt: Demnach sind Personen, die doppelt geimpft sind und zudem in den zurückliegenden 180 Tagen eine Corona-Infektion durchgemacht haben, mit den dreifach Geimpften gleichgestellt. In der massiven vierten Welle hatten sich ja auch zahlreiche Menschen infiziert, die zuvor doppelt geimpft waren. Diese Gruppe hat via Infektion den Immunschutz wieder erheblich aufgebaut, in Österreich wird eine weitere Impfung vom Gesundheitsministerium auch erst rund sechs Monate nach einer solchen Infektion empfohlen. Eine Schlechterstellung gegenüber dreifach Geimpften wäre daher in diesem Zeitraum nach aktuellem Wissensstand wohl kaum argumentierbar. Dem trägt die neue Verordnung Rechnung: Personen aus dieser Gruppe dürfen – obwohl sie noch keine drei Stiche bekommen haben – bei Veranstaltungen mit bis zu 2000 Teilnehmern dabei sein.

Ausnahme von ausgeweiteter Quarantänepflicht

Analoges gilt an der Grenze: Auch hier sind laut neuer Einreiseverordnung jene, die doppelt geimpft sind und zusätzlich in den vergangenen 180 Tagen infiziert waren, den Booster-Geimpften gleichgestellt. Soll ab Samstag heißen: Ausnahme von der Quarantänepflicht bei Einreise aus Virusvariantengebieten und Ausnahme von der PCR-Testpflicht bei Einreise aus sonstigen Ländern.

In der seit Montag und bis inklusive heute, Heiligem Abend, geltenden Einreiseverordnung greift die besagte Gleichstellung noch nicht: Da sind nur Geboostete von der PCR-Testpflicht bei Einreise nach Österreich entbunden. (ta, 24.12. 2021)