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Wer im App Store etwas kauft, der muss die Zahlung via Apple abwickeln – zumindest bisher.

Foto: Dado Ruvic / REUTERS

Was ist der Betrieb eines App Stores wert? Diese Frage ist in den vergangenen Monaten zunehmend in den Fokus von Wettbewerbshütern gelangt. Bei Apple und Google ist man davon überzeugt: Ganz schön viel, also streift man bei sämtlichen Transaktionen in den jeweiligen App Stores bis zu 30 Prozent ein. Ein äußerst einträgliches Geschäft, das den Unternehmen jedes Jahr Milliardenbeträge beschert. Eines, das zuletzt aber immer stärker unter Druck gekommen ist.

Dating

Die niederländische Wettbewerbsaufsicht Authority for Consumers and Markets (ACM) zwingt Apple nun zumindest in einem spezifischen Bereich zu einer Änderung der eigenen Regeln. Der iPhone-Hersteller muss künftig Dating-App-Anbietern die Nutzung von alternativen Bezahlmethoden erlauben, berichtet "The Verge". Hält sich Apple an dieses Urteil, könnten die betroffenen App-Hersteller also künftig ihre Zahlungen über andere Firmen abwickeln und so der Apple-Provision entkommen.

Apple hat dabei auch nicht mehr viel Zeit für die notwendigen Anpassungen, die neuen Regeln treten ab 15. Jänner 2022 in Kraft. Sollte das Unternehmen dieser Anordnung nicht nachkommen, droht eine Strafe von fünf Millionen Euro wöchentlich – bis zu einem Maximalbetrag von 50 Millionen Euro.

Der Entscheidung war eine Beschwerde mehrerer Unternehmen vorangegangen darunter jener Match Group, die hinter zahlreichen großen Dating-Apps wie Tinder steht. Diese hatte darauf verwiesen, dass man jährlich mittlerweile fast eine halbe Milliarde US-Dollar Provision an Apple zahle – bei weitem der größte Kostenpunkt, den man habe.

Was ist schon "marktbeherrschend"?

Die ACM attestiert Apple in der eigenen Erkenntnis eine marktbeherrschende Stellung, die wiederum dazu führe, dass das Unternehmen eine besondere Verantwortung habe. Viele App-Anbieter seien dadurch vom iPhone-Hersteller abhängig, was das Unternehmen gezielt ausnutze. Wenig überraschend widerspricht Apple dieser Sichtweise: Man habe schlicht keinerlei beherrschende Position auf den Softwarevertrieb in den Niederlanden.

Die Frage, was eine marktbeherrschende Position darstellt, steht im Fokus vieler derzeit laufender Verfahren gegen Apple. Dabei geht es nicht zuletzt darum, wie weit man den Begriff "Markt" im jeweiligen Fall auslegt. So verweist Apple gerne darauf, dass ja jeder auch Webseiten oder ein Android-Smartphone als Alternative verwenden kann, während Wettbewerbshüter den Markt immer öfter als das Betriebssystem iOS definieren – wo Apple eben keinerlei Alternativen zulässt. Aber auch bei einer weiteren Auslegung des Begriffs kommt es auf die Betrachtungsweise an. Zwar stimmt es, dass in Europa mehr Android-Smartphones als iPhones verkauft werden, bei den Umsätzen im App Store hat aber wiederum Apple deutlich die Nase vorne.

Ablauf

Der kurze Zeitrahmen bis zur Durchsetzung des Urteils hängt übrigens damit zusammen, dass Apple bereits im September über das Urteil informiert wurde. Seitdem hatte man per Verfügung ein Inkrafttreten der neuen Regelung verhindert, das scheint nun an sein Ende gelangt zu sein. Zumindest so es Apple nicht doch noch in letzter Minute gelingt, einen Aufschub zu erzwingen. Das Unternehmen hat bereits angekündigt, das Urteil bekämpfen zu wollen. Alternativ könnte es natürlich auch genauso gut sein, dass der iPhone-Hersteller die Strafe einfach stillschweigend akzeptiert, dürfte die Höchststrafe von 50 Millionen Euro für das Unternehmen doch relativ einfach zu verkraften sein.

All das ändert nichts daran, dass sich zunehmend abzeichnet, dass die Apple-Regeln auf Dauer nicht zu halten sein werden. So wurde das Unternehmen schon im Verfahren gegen Fortnite-Hersteller Epic Games zu einer Lockerung der App-Store-Regeln verdonnert, konnte in letzter Minute aber noch einen Aufschub erwirken. Und auch in Südkorea gab es in den vergangenen Monaten Anordnungen an Apple und Google, die eigenen App Stores für alternative Bezahlmethoden zu öffnen. Vor allem aber laufen derzeit noch in einigen anderen Ländern entsprechende Untersuchungen. (Andreas Proschofsky, 27.12.2021)