In der Nacht auf den 1.1.2020 hat es in Wien noch ordentlich gekracht – ganz ohne Masken, Abstandsregeln oder Beschränkungen. Es waren die letzten Silvester-Feierlichkeiten vor der Corona-Pandemie.

Es wird erneut kein Silvester wie damals. Und dafür ist nicht nur die Corona-Pandemie verantwortlich. Denn für die letzte Nacht des Jahres 2021 werden sogar um Mitternacht in manchen Landesteilen so gar nicht winterliche Temperaturen zwischen fünf und elf Grad erwartet. Das dürfte die Outdoorfeierlaune heben – und viele verknüpfen damit zu Silvester auch Böller und Raketen.

Die private Knallerei ist aber im Ortsgebiet eigentlich verboten, was Feuerwerkskörper ab der Kategorie F2 betrifft. Das sind etwa Raketen, Feuerräder oder Schweizerkracher (siehe Grafik unten). Bisher war es eigentlich Usus, dass viele Städte und Gemeinden in der Silvesternacht Ausnahmeregelungen verhängt haben. Von dieser temporären Aufhebung des Verbots sehen aus Umwelt-, Tierschutz- und Corona-Gründen aber immer mehr Städte ab. Die Bestimmungen, wo geschossen werden darf und wo nicht, gleichen österreichweit freilich einem Fleckerlteppich. So sind in der Stadt Salzburg wie im Vorjahr keine privaten Feuerwerke oder Böller erlaubt. Nur Knallfrösche oder Wunderkerzen sowie alle anderen Artikel, die in die Kategorie K1 fallen, sind davon ausgenommen.

Statt privat zu schießen, solle man die Knallerei über der Festung genießen, so das Motto in Salzburg. Denn die Stadt sei "keine Spaßbremse", argumentierte Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) die Nichtabsage des städtischen Silvesterspektakels. Auch in Innsbruck wird die private Silvesterknallerei verboten: In der Stadt selbst gibt es – wie auch in Kufstein – auch kein offiziell organisiertes Feuerwerk. Dieses wird heuer von der Seegrube auf der Nordkette gezündet.

Feuerwerke in Klagenfurt erlaubt, in Villach untersagt

Ausnahmen vom Verbot privater Feuerwerke gibt es in Teilen von Vorarlberg und Kärnten: In Dornbirn, Hohenems und Lustenau darf zwischen 23 Uhr und ein Uhr gefeuert werden. In Bregenz, Feldkirch und Bludenz gibt es hingegen keine Ausnahmegenehmigung. In Klagenfurt sind private Raketen unmittelbar zum Jahreswechsel zwischen 23.30 und 0.30 Uhr erlaubt, in Villach jedoch untersagt. Offizielle Feuerwerke gibt es nicht.

Graz verzichtet wie in den letzten Jahren schon auf ein öffentliches Raketenschießen auf dem Hauptplatz. Auch in Eisenstadt und St. Pöltenist kein städtisches Feuerwerk geplant. In Linz hat Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) die Feiern auf dem Hauptplatz und das Feuerwerk wegen des Corona-Infektionsgeschehens ebenfalls abgesagt. Zu einer Menschenansammlung könnte es dennoch kommen, denn Impfgegner haben eine Demonstration angemeldet, die bis zwei Uhr früh dauern soll.

Silvesterpfad in Wien abgesagt

In Wien wurde der traditionelle Silvesterpfad wie bereits im Vorjahr abgesagt – und damit auch das offizielle Feuerwerk beim Rathausplatz. Dennoch dürften wohl Tausende in die innerstädtischen Bereiche strömen, um Silvester zu feiern. Private Feuerwerke sind nicht erlaubt.

Geknallt wird freilich trotz Verbots werden, auch das hat Tradition in Wien. Am Stephanitag sorgte wohl ein Knallsprengsatz der höchsten Klasse F4 in der Göttweihergasse dafür, dass mindestens 15 Fensterscheiben von Geschäftsräumen und Wohnungen beschädigt wurden, wie die Polizei bekanntgab.

Innenminister kündigt Polizeikontrollen an

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) kündigte aber eine Aktion scharf an: "Die Polizei wird zum Jahreswechsel die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes überwachen." Verbotenes Knallen im Ortsgebiet wird etwa mit bis zu 3600 Euro bestraft – sofern die Raketen- oder Böllerschießer erwischt werden können.

Eine Trendwende gibt es bei den Supermärkten: So kündigte Spar an, keine Feuerwerkskörper mehr zu verkaufen. Das betrifft auch Penny, bei Lidl ist das seit 2016 der Fall. Hofer wird den Verkauf ab 2022 einstellen. Die Stadt Salzburg kündigte zudem an, keine Pyrotechnik-Verkaufsstände auf öffentlichem Grund zu genehmigen.

Gastro geht bis 22 Uhr, Take-away ist bis nach Mitternacht möglich

Längere Silvesterfeiern sind nur im privaten Bereich möglich, die Gastronomie muss auch am letzten Tag des Jahres um 22 Uhr schließen. Danach wird aber laut Gesundheitsministerium Take-away ermöglicht: Hier gilt nicht die Corona-Sperrstunde, "sondern die reguläre Öffnungszeit des Betriebs", wie es zum STANDARD heißt. Essen und Getränke über Mitternacht hinaus können demnach abgeholt werden. In der Stadt Wien geht man davon aus, dass auch Markthütten zu Silvester Take-away anbieten dürfen.

Trotz der Lockdown-Ausnahme für Ungeimpfte, die bis zu zehn Personen drinnen und draußen treffen dürfen, rät das Gesundheitsministerium "von größeren Zusammenkünften zu Silvester und Neujahr ab. Feiern Sie in kleinem Kreis, in einem sicheren und getesteten Setting." Laut 2G-Regel können bis zu 25 Personen zusammenkommen.

Entgegen bisherigen Ankündigungen und entgegen Informationen, die Dienstagnachmittag noch auf der Website des Sozialministeriums zu finden waren, gilt übrigens bei Veranstaltungen im Freien keine generelle FFP2-Maskenpflicht – auch dann nicht, wenn bei einer bewilligten Veranstaltung unter gewissen Regeln bis zu 2000 Personen zusammenkommen.

In Innenräumen gilt bei allen Treffen, bei denen mehr als vier Erwachsene aus verschiedenen Haushalten und sechs Kinder zusammenkommen, momentan eine Maskenpflicht – auch im privaten Wohnbereich. Zu Silvester gilt das erst ab zehn Personen plus Kindern. Die Polizei darf das nicht auf Verdacht kontrollieren, könnte es aber ahnden, wenn sie wegen Lärmbelästigung da ist. (David Krutzler, Stefanie Ruep, Gabriele Scherndl, 28.12.2021)