Auch der Wechsel ins Jahr 2022 wird nicht ohne Regeln ablaufen.

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Am Donnerstag wurde die aktuelle Schutzmaßnahmenverordnung minimal adaptiert und verlängert. Sie regelt die ersten Tage des neuen Jahres. Was beinhaltet sie?

Frage: Was gilt zu Silvester?

Antwort: In Lokalen gilt die 2G-Regel, Sperrstunde ist um 22 Uhr. Danach ist allerdings Take-away weiter erlaubt. Auch für Feiern zu Hause gibt es Regeln: Hier dürfen 25 Geimpfte oder Genesene zusammenkommen bzw. zehn Leute, wenn die 2G-Regel nicht eigehalten wird. Auch daheim ist rein theoretisch für größere Feiern Schluss um 22 Uhr: Ab dann gilt für alle eine Zehn-Personen-Obergrenze, egal ob geimpft oder nicht.

Frage: Warum rein theoretisch?

Antwort: Weil es damit zwar Regeln für den privaten Raum gibt, die aber laut Gesetz nicht anlasslos kontrolliert werden dürfen: Das Covid-19-Maßnahmengesetz regelt, dass "privater Wohnbereich und auswärtige Arbeitsstellen, die sich im privaten Wohnbereich befinden" bei Kontrollen nicht von einem Betretungsrecht erfasst sind. Sehr wohl kann aber die Polizei, wenn sie aus anderen Gründen, etwa einer Lärmbelästigung, Nachschau hält, auch feststellen, ob Corona-Regeln verletzt werden, und dann strafen. Eine Maskenpflicht für größere Veranstaltungen im privaten Raum wurde übrigens im letzten Moment wieder aus der Verordnung entfernt.

Frage: Was ist für Ungeimpfte anders?

Antwort: Diese sind am 31. Dezember und am 1. Jänner zwar nicht im Lockdown, dürfen aber nach wie vor beispielsweise nicht in die Gastronomie oder in den erweiterten Handel.

Frage: Wie geht es nach Silvester weiter?

Antwort: Am 2. Jänner sind Ungeimpfte wieder im Lockdown und dürfen nur aus bestimmten Gründen hinaus. Die Nachtgastronomie bleibt zu. Für Veranstaltungen gelten die bekannten Regeln: 500 Personen nur mit 2G, 1000 Personen bei 2G plus und 2000 Personen bei Drei-Stich-Plus. Drinnen gilt Maskenpflicht, draußen entgegen bisherigen Ankündigungen nicht. Auch die 22-Uhr-Regel für zu Hause bleibt erhalten: Nach dieser Zeit dürfen dann nur zehn Personen plus aufsichtspflichtige Kinder zusammenkommen. Das wurde am Donnerstag kurzfristig noch geändert, eigentlich galt dann, dass ab 22 Uhr nur vier Erwachsene aus unterschiedlichen Haushalten plus Kinder erlaubt sein sollten.

Frage: Gibt es Ausnahmen?
Antwort:
Ja. Die Verordnung gilt nicht zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum oder zur Wahrnehmung der Aufsicht über minderjährige Kinder. Außerdem entfällt in vielen Fällen die Maskenpflicht, etwa wenn das aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder – naturgemäß – beim Essen oder Trinken. Schwangere und Kinder zwischen sechs und 14 Jahren müssen nur einen Mund-Nasen-Schutz, nicht aber eine FFP2-Maske tragen.

Frage: Was ist mit Reisen?

Antwort: Auslandsreisen sind für alle möglich, egal ob geimpft oder ungeimpft – eine Reise ist ebenfalls ein Ausnahmegrund vom Lockdown für Ungeimpfte. Wobei das Gesundheitsministerium betont: "Die Ausreise darf jedoch nicht erfolgen, um die nationalen Bestimmungen (Lockdown Ungeimpfte) zu umgehen."

Was Einreisen angeht, so kommt es darauf an, aus welchem Land man kommt. Momentan dürfen aus Angola, Botswana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe, Südafrika und seit kurzem auch aus den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Großbritannien nur EWR-Bürger und -Bürgerinnen einreisen. Dazu brauchen sie einen PCR-Test und müssen dennoch mindestens fünf Tage in Quarantäne. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind dreifach Geimpfte mit PCR-Test.

Für alle anderen Staaten gilt die 2G-plus-Regel, wobei der dritte Stich vom PCR-Test befreit. Ohne PCR-Test oder Booster muss man bis zur Vorlage eines PCR-Tests in Quarantäne, Ungeimpfte und Nichtgenesene müssen mindestens fünf Tage in Quarantäne.

Frage: Wie lange bleiben die Regeln so?

Antwort: Der Lockdown für Ungeimpfte muss alle zehn Tage erneut vom Hauptausschuss im Nationalrat verlängert werden. Das ist also das nächste Mal am 10. Jänner der Fall. Angesichts der rapiden Ausbreitung der Omikron-Variante kann es freilich sein, dass schon vorher verschärft werden muss, konkrete derartige Pläne sind mit derzeitigem Stand aber nicht bekannt. (elas, 31.12.2021)