Kitzloch-Chef Zangerl will sich "ungerechtfertigte" Kritik von Kabarettist Koschuh nicht gefallen lassen.

Foto: APA/EXPA/Johann Groder

Innsbruck – Der Betreiber des Ischgler Après-Ski-Lokals Kitzloch, Bernhard Zangerl, ließ dem Innsbrucker Kabarettisten Markus Koschuh ein Schreiben seines Anwalts zukommen. Es geht um ein Posting auf Facebook, das der Künstler am 27. Dezember 2021 veröffentlichte, nachdem das Land Tirol wegen der Corona-Infektion eines Kitzloch-Mitarbeiters einen öffentlichen Aufruf gestartet hatte.

Koschuh sagt, er habe lediglich "geäußert, was sich Österreich denkt". Wörtlich nennt Koschuh das Kitzloch den "Corona-Superspreader-Hotspot", in dem man sich offenbar "einen Dreck um die vorgeschriebene Gästeregistrierung" schere. Zangerls Rechtsvertreter verlangt in seinem Schreiben an den Kabarettisten die Löschung des Postings und die Unterlassung weiterer kreditschädigender Äußerungen wie "ihr Kitzlöcher". Zudem werden Koschuh knapp 1.500 Euro für die Tätigkeit des Anwalts in Rechnung gestellt.

Zangerl: "Alle Gäste registriert"

Zangerl erklärt die juristischen Schritte damit, dass er sich "keine Unwahrheiten" unterstellen lasse. Er habe die Registrierung aller Gäste wie vorgeschrieben durchgeführt, das habe ihm die Polizei auch bestätigt. Das Land Tirol habe dennoch einen öffentlichen Aufruf gestartet, weil die Verantwortlichen der Meinung gewesen seien, dass dies schneller und effektiver sei. Seit Weihnachten wurden insgesamt fünf Mitarbeiter des Lokals positiv auf das Coronavirus getestet, davon waren vier geimpft.

Diese Darstellung der Abläufe bestätigt auf Anfrage auch das Land Tirol. Die Gesundheitsbehörde habe in enger Abstimmung mit der Polizei umgehend Erhebungen vor Ort hinsichtlich der Registrierungslisten der Gäste durchgeführt. In der Folge seien alle rund 60 an den beiden gegenständlichen Tagen registrierten Gäste informiert worden. "Um aber keine unnötige Zeit zu verlieren und schnellstmöglich zu handeln, unternahm die Gesundheitsbehörde zusätzlich vorsorglich und sicherheitshalber den öffentlichen Aufruf", heißt es seitens des Landes.

Kabarettist spricht von "Einschüchterungsversuch"

Koschuh will seine Aussagen aber nicht zurücknehmen und eine Klage riskieren: "Um zu wissen, was darf ich als Kabarettist?" Er nennt das Schreiben "einen netten Versuch der Einschüchterung". Er sei es gewohnt, in Tirol nach Tourismuskritik in seinen Programmen als "Verräter" zu gelten. Zudem habe er darauf hinweisen wollen, dass sich zahlreiche Gastronomiebetriebe sehr genau an die Maßnahmen halten und dadurch Einbußen in Kauf nehmen.

Die Zweifel an der nicht ordnungsgemäßen Gästeregistrierung erklärt der Künstler mit einer Anekdote: Im Jahr 2021 wurde bei einem seiner Auftritte ein Gast im Nachhinein positiv auf das Coronavirus getestet. Dank der lückenlosen Registrierung aller anwesenden Gäste habe die zuständige Amtsärztin damals erklärt, dass man auf einen öffentlichen Aufruf verzichten könne und die Betroffenen direkt informiere, weil dies schneller und effizienter sei. (ars, 3.1.2022)