Rund 30 ehemalige Kunden der Commerzialbank hatten Amtshaftungsklagen gegen den Bund eingebracht.

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Die Causa rund um die Commerzialbank Mattersburg ist um eine weitere Gerichtsentscheidung reicher. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Republik Österreich nicht für Schäden haftet, die Kunden durch die Insolvenz des Instituts entstanden sind. Das hat der VfGH am Dienstag via Pressemitteilung bestätigt.

Die Gesetzesbestimmung, die vorsieht, dass geschädigte Bankkunden keine Amtshaftung gegenüber dem Bund geltend machen können, ist aus Sicht der Höchstrichter verfassungskonform. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) solle die Sicherheit des Finanzmarkts gewährleisten, nicht aber einzelne Anlegerinnen und Anleger schützen.

Kein Schutz für Kunden

Rund 30 ehemalige Kunden der Commerzialbank hatten gegen den Bund Amtshaftungsklagen am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien eingebracht. Sie blieben damit allerdings erfolglos, weil eine Bestimmung im Gesetz über die Finanzmarktaufsicht (FMABG) einen direkten Schadenersatzanspruch von Kunden ausschließt. Die Kläger stellten daher den Antrag, die Bestimmung als verfassungswidrig aufzuheben, weil sie Bankkunden grundlos benachteilige.

Die angefochtene Gesetzesstelle war vor dem Hintergrund der Finanzkrise im Jahr 2008 eingeführt worden. Ziel des Gesetzgebers war es, dass der Steuerzahler nicht im Wege einer Amtshaftung für die wirtschaftlichen Folgen einer Bankeninsolvenz aufkommen soll.

Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liegt aus Sicht der Höchstrichter aber nicht vor. Das Finanzmarktaufsichtsrecht ziele darauf ab, das ordnungsgemäße Funktionieren des Finanzmarktes zu gewährleisten. Den Kunden solle so Vertrauen in das System ermöglicht werden. Ziel sei es aber nicht, die einzelnen Anleger schadenersatzrechtlich vor Aufsichtsfehlern zu schützen.

Zahlreiche Kläger

Eine erfolgreiche Amtshaftungsklage wäre die Republik teuer zu stehen gekommen. Insgesamt machten die Klägerinnen und Kläger rund eine Milliarde Euro geltend.

Allein die Einlagensicherung Austria (ESA) hatte beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eine Amtshaftungsklage über 490 Millionen Euro eingebracht. Die ESA wollte vom Staat jenes Geld zurück, das sie an die Geschädigten des burgenländischen Geldinstituts ausbezahlt hatte. Das Land Burgenland klagte über ihre geschädigte Energie Burgenland auf 4,9 Millionen Euro. Laut den Klägern sind die Finanzmarktaufsicht und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ihren Aufsichtspflichten nicht nachgekommen und haben so den Schaden mitverursacht, der durch die Bankenpleite entstanden ist.

Der Masseverwalter der Commerzialbank hat die Republik auf 303 Millionen Euro geklagt – und auch er blieb vor dem Landesgericht erfolglos. Von dem aktuellen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs sieht er sich aber nicht berührt. Die Entscheidung betreffe nur die Gläubiger, nicht aber den Rechtsträger, also die Bank selbst. (japf, gra, 5.1.2022)