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Das deutsche Kartellamt prüft Google.

Foto: Reuters / Andrew Kelly

Google drohen Auflagen des deutschen Bundeskartellamts. Die Kartellwächter aus Bonn stellten auf Basis neuer gesetzlicher Befugnisse im Falle Googles erstmals eine überragende marktübergreifende Bedeutung eines Internetriesen fest, wie sie am Mittwoch mitteilten. Das Kartellamt könnte Google nun in einem zweiten Schritt wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Dazu hat das Amt schon erste Schritte eingeleitet.

"Wir haben bereits damit begonnen, uns mit der Verarbeitung persönlicher Daten durch Google sowie dem Thema Google News Showcase intensiver zu befassen", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt: "Parallel dazu betreiben wir mit Nachdruck weitere Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta, ehemals Facebook."

Marktübergreifende Bedeutung

Der Gesetzgeber hatte dem Kartellamt Anfang des vergangenen Jahres neue Instrumente in die Hand gegeben. Das Kartellamt kann danach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen künftig leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen. Die Behörde könne "gegen wettbewerbsschädliche Praktiken von großen Digitalkonzernen schneller und effektiver vorgehen", hatte Mundt angekündigt.

Google verfüge über eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb, stellte das Kartellamt nun weiter fest. Das Unternehmen nehme eine wirtschaftliche Machtposition ein, "die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte, marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet". Aktuell prüft das Bundeskartellamt bereits die Konditionen Googles zur Datenverarbeitung und das Nachrichtenangebot Google News Showcase. Google habe erklärt, gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einzulegen. Von dem US-Konzern war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. (APA, 5.1.2022)