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In Wiener Kfz-Werkstätten werden Autoreifen natürlich geordneter eingelagert als in dieser nigerianischen Recyclinganlage. Dennoch verschwinden regelmäßig Reifensätze, was einen unbescholtenen 33-Jährigen vor Gericht brachte.

Foto: Reuters / TEMILADE ADELAJA

Wien – Die derbe englische Redewendung "Never fuck the office" warnt natürlich nicht vor Geschlechtsverkehr mit Büromobiliar, sondern vor Beziehungen mit Arbeitskollegen und -kolleginnen. Da aber Hormone und die Gehirnchemie recht wenig auf Sinnsprüche geben, soll es selbst am Landesgericht für Strafsachen Wien bereits zu einschlägigen Verbindungen gekommen sein. Für den 33-jährigen Herrn H. ist die Missachtung des Grundsatzes die Erklärung, warum ihn seine Ex-Freundin mit einer Anklage wegen schweren Diebstahls vor Richterin Martina Krainz gebracht hat.

Die Staatsanwältin wirft dem Unbescholtenen vor, im Vorjahr bei seinem damaligen Arbeitgeber, einer Autowerkstatt, vier eingelagerte Reifensätze im Wert von insgesamt 14- bis 15.000 Euro gestohlen zu haben, was H. kategorisch bestreitet. Das Motiv aus Sicht der Anklägerin sei nicht Gewinnstreben gewesen, sondern Rache am Vorgesetzten.

Verhältnis mit Assistentin

"Wann haben die Probleme in der Firma begonnen?", will die Richterin daher von dem mittlerweile anderswo Beschäftigten wissen. "Mit dem Verhältnis mit Frau M., sie war meine Assistentin", erzählt der Angeklagte. "Ich und M. haben immer wieder ein Techtelmechtel gehabt", präzisiert der geschiedene zweifache Vater. Vielleicht auch dreifacher: M. wurde schwanger und behauptet, er habe den Sohn gezeugt.

"Ich wollte die geteilte Obsorge, das hat sie abgelehnt. Einmal war ich der Vater, dann wieder nicht. Seit Juli herrscht Funkstille", führt H. aus. "Und warum hat Frau M. dann eine Feststellung der Vaterschaft beantragt?", wundert sich Krainz. "Ich vermute, dass es ihr um die Alimente geht. Die würde ich eh zahlen, aber dann soll sie sagen, dass es mein Sohn ist", argumentiert der Angeklagte.

Die On-off-Affäre belastete jedenfalls das Arbeitsklima, umso mehr, da sich M. und eine weitere Assistentin mitunter gegen ihn verbündet hätten, um ihn schlechtzumachen, behauptet der Angeklagte. "Ich habe schon ab Herbst 2020 um meine Versetzung in eine andere Filiale gebeten", beteuert er. "Im Frühjahr 2021 habe ich dann selbst gekündigt." – "Ihr Vorgesetzter hat bei der Polizei aber ausgesagt, dass er Sie mit der Versetzung vor vollendete Tatsachen gestellt habe, da ihr internes Verhalten untragbar geworden sei?", hakt die Richterin nach. "Das stimmt nicht, ich habe mehrmals um eine Versetzung gebeten."

Vorgesetzter goutierte Gang zum Betriebsrat nicht

Krainz will auch noch wissen, wie das Verhältnis zum Vorgesetzten gewesen sei. "Am Anfang gut. Nachdem ich wegen der gewünschten Versetzung beim Betriebsrat war, gar nicht mehr gut." Eine Rolle spiele auch, dass die zweite Assistentin eine der besten Freundinnen der Gattin des Vorgesetzten sei, mutmaßt der Angeklagte.

Zu den verschwundenen Reifen kann H. nichts sagen: "Ich habe bei meiner Kündigung alle vier Schlüssel abgegeben, dafür habe ich eine Bestätigung." Ex-Kollegen hätten ihn später angerufen und gefragt, ob er wisse, wo die vermissten Fahrzeugteile seien. Er wusste es nicht, erzählte aber Frau M. bei einem Treffen von der Anfrage. Monate später berichtete die dem Vorgesetzten, H. habe ihr verraten, die Reifensätze gestohlen und verkauft zu haben, worauf das Verfahren in Gang geriet.

Reger Reifenschwund in der Werkstatt

Der Vorgesetzte ist der erste Zeuge, den die Richterin aufruft, und er berichtet Entlastendes für seinen ehemaligen Mitarbeiter. So bestätigt er, dass dieser bereits zuvor von sich aus um Versetzung ersucht habe. Auf Nachfrage des Verteidigers wird auch klar, dass der Angeklagte seine Betriebsschlüssel zurückgegeben habe und zwei davon Sicherheitsschlüssel gewesen seien, die man nicht einfach nachmachen lassen könne. Und schließlich gesteht er auch noch zu, dass vier verschwundene Reifenquartetts zwar eine Häufung, aber nichts Außergewöhnliches seien: "Es kommt immer wieder vor, dass ein Satz fehlt. Ein- bis zweimal pro Saison, schätze ich", bietet er Einblicke in die Branche.

Zeugin M. erzählt, der Angeklagte habe ihr im Juli, also knapp vor der endgültigen Funkstille, seine angeblichen Diebstähle gebeichtet. Dem Vorgesetzten erzählte sie jedoch erst Ende Oktober davon. "Warum so spät?", interessiert die Richterin. "Ich habe es erst nicht ernst genommen. Aber bei einem Besuch in der Firma habe ich dann von den verschwundenen Reifen gehört", sagt die 27-Jährige. Als Krainz mehr Details haben will, wird es unübersichtlich: Einmal behauptet die Zeugin, sie habe sich von sich aus in der Werkstatt nach den verschwundenen Reifen erkundigt, dann wieder, ein Kollege habe es ihr erzählt.

Mysteriöser Einmalabdruck von Sicherheitsschlüssel

Sie hält auch einerseits fest, dass sie im Oktober in der Karenz in der Firma vorbeigeschaut habe und das Gespräch mit dem Vorgesetzten nur zufällig auf die Diebstähle gekommen sei. Andererseits will sie ihre eigenen Recherchen unter der Kollegenschaft am selben Tag vor dem Treffen mit dem Vorgesetzten gemacht haben. Die Frage, wie H. sich ohne Code der Hausverwaltung angeblich einen Nachschlüssel besorgen konnte, beantwortet die Zeugin mit: "Er hat gesagt, er hat sich das Duplikat mit einem Einmalabdruck gemacht, den man nur einmal verwenden kann."

Insgesamt ist das Krainz zu wenig, um den Angeklagten zu verurteilen. Sie sieht in der Schilderung von Frau M. zu viele Unklarheiten, um ohne jeden Zweifel von der Schuld H.s überzeugt zu sein – und spricht ihn daher rechtskräftig frei. (Michael Möseneder, 9.1.2022)