Die Seilbahnen in Obertauern dürften eine satte Entschädigung für die Covid-bedingte Schließung ihres Betriebs im März 2020 bekommen. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hatte eine entsprechende Vergütung zunächst abgelehnt, der Verfassungsgerichtshof ist aber anderer Meinung. Das geht aus einer Entscheidung des Höchstgerichts hervor, die den Beschwerdeführern am Dienstag zugestellt wurde. Betroffen sind die Sonnenlifte Obertauern und die Seilbahngesellschaft Obertauern.
Beide Anträge der Seilbahnbetriebe, die von der Kanzlei Bitterl König vertreten werden, wurden zunächst von der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau abgewiesen. Auch eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Salzburg blieb erfolglos. Die Verfassungsrichter hoben diese Entscheidung nun aber auf und verwiesen die Angelegenheit zurück ans Gericht.
Indem das Gericht den Vergütungsanspruch mit der Begründung verneint hat, dass die Betriebsschließungen nicht vergütungsfähig seien, habe es "dem Gesetz einen verfassungswidrigen Inhalt unterstellt" und den Gleichheitssatz verletzt. Markus Bitterl, der die Seilbahnen im aktuellen Verfahren vertrat, geht davon aus, dass das Landesverwaltungsgericht Salzburg die Entschädigung nun zusprechen wird.
Zahlreiche weitere Verfahren
Laut Bitterl ist zu erwarten, dass auch andere betroffene Unternehmen den Rechtsweg beschreiten und den Verfassungsgerichtshof anrufen. Die Gerichte werden sich zudem in weiteren, bereits anhängigen Verfahren an der Rechtsprechung des Höchstgerichts orientieren. Das betreffe allerdings nur Betriebsschließungen, die auf Grundlage des Epidemiegesetzes im Frühjahr 2020 verordnet wurden. Das später in Kraft getretene Covid-19-Maßnahmengesetz schließe entsprechende Entschädigungen nämlich aus.
"Österreichweit ist wohl mit Entschädigungszahlungen in einer Höhe von 100 bis 150 Millionen Euro für die Seilbahnbranche zu rechnen", sagt Bitterl. Die unteren Instanzen hätten durch ihre Entscheidung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Denn andere Betriebe im Umfeld der Seilbahnen wie etwa Hotels hätten sehr wohl eine Ausfallsentschädigung erhalten. (japf, 5.1.2022)