Salzburg – Ein leitender Polizist ist am Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg mit dem Vorwurf des versuchten Amtsmissbrauchs konfrontiert worden. Laut Anklage wollte er im Juni 2021 in Hallein zwei Kollegen davon abhalten, seinen Sohn bei der Verwaltungsbehörde anzuzeigen, weil dessen Moped am Rollprüfstand 77 km/h anstatt der höchstzulässigen Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h erreichte. Der Prozess endete mit einer diversionellen Erledigung in Form einer 4.500 Euro hohen Geldbuße.
Falls der Angeklagte die Buße binnen 14 Tagen zahlt, wird das Strafverfahren eingestellt. Die Diversion hatte der Verteidiger angeregt, der Staatsanwalt war damit einverstanden. Zu Beginn des Prozesses beteuerte der bisher unbescholtene Salzburger aber noch seine Unschuld. Er habe die beiden Polizisten, die am Abend des 16. Juni bei der Pernerinsel insgesamt drei jugendliche Mopedfahrer für eine Schwerpunktkontrolle anhielten, nicht zu einem Amtsmissbrauch verleiten wollen.
Polizisten als Zeugen bestätigten Vorwurf
Die zwei Polizisten wurden am Mittwoch als Zeugen befragt. Sie bestätigten den Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Nachdem die Vorsitzende des Schöffensenats am Landesgericht Salzburg dem Angeklagten zu verstehen gab, dass er in den Ermessensspielraum seiner Kollegen nicht eingreifen dürfe und es in Anbetracht seiner beruflichen Position mehr als ein Tatsachengeständnis für eine Diversion brauche, erklärte der Beschuldigte schließlich, dass er falsch gehandelt habe. Er zeigte sich geständig.
Der Sohn des Angeklagten konnte bei der Schwerpunktkontrolle weder einen Zulassungsschein noch einen Führerschein im Original vorweisen, sondern nur Fotos davon am Handy. Der Bursch rief seinen Vater an und ersuchte ihn, die Dokumente zu bringen. Wenige Minuten später tauchte der Vater am Kontrollort auf. Der Anklage zufolge wies er sich mit seinem Dienstausweis aus, gab sich als Dienststellenleiter einer Polizeiinspektion zu erkennen und erklärte, ein Organmandat würde ausreichen. Die Polizisten sollten doch von einer Überprüfung der Bauartgeschwindigkeit des Mopeds und von einer verwaltungsbehördlichen Strafanzeige absehen.
"Bei der Gendarmerie hätte es das nicht gegeben"
Der Angeklagte soll auch seinen Ärger mit den Worten "Was sind wir für eine Firma geworden, bei der Gendarmerie hätte es das nicht gegeben" kundgetan haben. "Er hat gesagt 'Reiß ihm halt ein Orgerl runter, und dann passt das schon'", schilderten die beiden Zeugen. Sie setzten damals aber die Amtshandlung fort.
Als das Ergebnis der Geschwindigkeitsüberprüfung feststand, habe der Angeklagte erklärt, er habe das Moped seines Sohnes einmal selber überprüft, da sei es 68 km/h gegangen. "Er war sehr aufgebracht", sagte einer der beiden Polizisten. Von der Kennzeichenabnahme sei er nicht erfreut gewesen. Dazu der Angeklagte: "Ich wusste, dass es schneller als 45 km/h geht, aber nicht so schnell, dass das Kennzeichen abgenommen wird."
Emotionen durchgegangen
Der Beschuldigte gestand ein, dass er damals die Kollegen gefragt habe, ob es notwendig sei, "dass das Moped auf den Rollprüfstand gestellt wird". Auf die Frage eines Polizisten, ob er ihn zum Amtsmissbrauch verleiten wolle, habe er geantwortet: "Das liegt mir fern, walte deines Amtes." Als das alte Moped dann auf der Rolle sehr laut und auf Vollgas aufgedreht wurde, "sind vermutlich die Emotionen mit mir durchgegangen", sagte der Angeklagte. Er habe sich auch Sorgen gemacht, das Moped könnte kaputt werden. "Die Stimmung war nicht mehr die beste", schilderte er. (APA, 5.1.2022)