Schüler und Schülerinnen sollen nicht nur in der Schule (Bild), sondern auch am Wochenende vor Schulstart getestet werden.

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Wien – Am Montag beginnt nach den um den Fenstertag am Freitag verlängerten Weihnachtsferien wieder die Schule. Unverändert geblieben sind die Vorgaben: Wie schon vor den Feiertagen wird unabhängig vom Impfstatus mindestens dreimal pro Woche getestet, auch im Unterricht muss Maske getragen werden. Außerdem bleibt die Präsenzpflicht ausgesetzt. Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) sowie Bildungsverantwortliche in den Ländern rufen bereits am Wochenende zum Testen auf.

Aufruf zum Testen

Alle Kinder haben vor Ferienbeginn drei Antigentests für daheim mitbekommen. "Bitte lassen Sie Ihre Kinder am Wochenende testen, bevor sie am Montag wieder in die Schule gehen", so Polaschek am Freitag. "Überall, wo es die Kapazitäten zulassen, ist zudem ein PCR-Test sinnvoll." In Wien rufen Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) sowie Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) daher zum PCR-Test am Wochenende auf. Nur vollständig gesunde Kinder sollen am Präsenzunterricht teilnehmen.

Zunächst "Sicherheitsphase"

In der bis Ende nächster Woche andauernden "Sicherheitsphase" gilt: Dreimal pro Woche finden Corona-Tests statt, davon muss mindestens einer ein aussagekräftigerer PCR-Test sein, in den übrigen Fällen reichen Antigen-Schnelltests.

In Wien, Niederösterreich und Oberösterreich gibt es jetzt schon zwei PCR-Tests pro Woche, ab 17. Jänner sollen auch die anderen Bundesländer nachziehen.

Darüber hinaus wird unmittelbar nach Ferienbeginn noch engmaschiger getestet: Nicht nur am Montag (10. Jänner) steht ein Test auf dem Programm, auch am Dienstag (11. Jänner) wird ein Antigentest durchgeführt, hieß es aus dem Bildungsministerium.

Oberstufenschüler sowie alle Lehrer müssen im Unterricht eine FFP2-Maske tragen, bis zur Unterstufe reicht ein Mund-Nasen-Schutz. Wer am Präsenzunterricht nicht teilnehmen möchte, kann von den Eltern entschuldigt werden – ein ärztliches Attest ist dafür nicht nötig. Diese Regeln laufen am 15. Jänner aus, könnten aber demnächst verlängert werden.

Distance-Learning und Quarantäne

Grundsätzlich unverändert bleiben auch die Vorgaben für Klassenschließungen: Bei einem Corona-Fall in der Klasse bzw. Gruppe geht der Präsenzunterricht grundsätzlich weiter – erst wenn es innerhalb von fünf Tagen zu weiteren positiven Fällen kommt, wird diese Klasse/Gruppe ins Distance Learning geschickt. Das bedeutet aber nicht, dass die Kinder im Distance Learning automatisch auch in Quarantäne sind – die gesundheitsbehördlichen Quarantänevorgaben müssen nicht den schulischen Regeln für Distance Learning entsprechen.

In Quarantäne muss nur der Corona-Fall selbst sowie ab der fünften Schulstufe auch enge Kontakte und direkte Sitznachnachbarn. Durch die am Donnerstag verkündeten generell neuen Kontaktpersonen-Regeln wird es de facto aber auch weniger Quarantänefälle geben: Doppelt (bis elf Jahre) bzw. dreifach geimpfte Kinder müssen dann generell nicht in Quarantäne, gleiches gilt auch für Ungeimpfte, wenn durchgehend Maske getragen wurde (bis zur Unterstufe Mund-Nasen-Schutz, ab Oberstufe FFP2). Die Maskenpflicht ist derzeit ohnehin vorgeschrieben.

Gewerkschafter fürchtet Engpässe

Der oberste Wiener Pflichtschullehrer-Gewerkschafter Thomas Krebs befürchtete aufgrund des Personalengpasses bei rasch steigenden Infektions- bzw. Quarantänefällen ein teilweises Zusammenbrechen des Schulbetriebs. Dann müsse die Bildungsdirektion die Direktionen unterstützen, "um gegebenenfalls einzelne Klassen zu schließen oder auf einen gesamtschulischen Notbetrieb eines betroffenen Standorts umzusteigen. Nicht ganz ausschließen kann ich, dass an einzelnen Standorten der Personalmangel so groß ist, dass vereinzelt SchülerInnen nicht betreut werden könnten." Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl fordert eine Strategie, wie mit Lernrückständen und der psychischen Gesundheit der Schüler umgegangen wird. (APA, 7.1.2022)