Das Gesundheitsministerium behauptet, schon Anfang Dezember mit der Elga über eine Impfpflicht gesprochen zu haben.

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Wien – Die Einführung der Impfpflicht ab Februar könnte in der derzeit geplanten Form wackeln. Laut der Elga GmbH ist die technische Umsetzung der Maßnahme erst frühestens ab April möglich, heißt es in ihrer Stellungnahme zum Gesetzestext. Dennoch bleibt das Gesundheitsministerium bei seinem Plan, die Impfpflicht mit Februar einzuführen, wie es am Freitag in einer Stellungnahme gegenüber der APA hieß.

Man sei bei Erstellung des Begutachtungswurfes nicht konsultiert worden, heißt es in der Elga-Stellungnahme in Richtung Regierung. In der "ZiB" des ORF bekräftigte Franz Leisch von der Elga GmbH dies. Im Gesundheitsministerium ließ man das nicht gelten. Im Zuge der Vorbereitung zur Impfpflicht hätten ab Anfang Dezember intensive Abstimmungsgespräche und Vorbereitungen mit der Elga GmbH stattgefunden, betonte das Ministerium laut "krone.at". Leisch bekräftigte aber, den Entwurf erst seit 16. Dezember zu kennen.

Jedenfalls, so die Begutachtungsstellungnahme, seien "hinsichtlich der technischen Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister und der dafür notwendigen Umsetzungszeiten Änderungen geboten". Und weiter: "Die Elga GmbH und deren Umsetzungs-Partner werden für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022 benötigen." Nicht umgesetzt werden könnten außerdem die Einschränkung der Ausnahmeerfassung auf Vertragsärzte gewisser Fachrichtungen und die Erweiterung des zentralen Patientenindex (ZPI) um Personen, die zwar in Österreich gemeldet sind, aber keine Sozialversicherungsnummer haben.

Gesundheitsministerium will ersten Abgleich Mitte März

Laut Elga könnte die zeitliche Verzögerung allerdings "für ein finanzielles Anreizsystem mittels Gutscheinen für alle Personen mit drei Teilimpfungen genutzt werden", heißt es weiter in der Stellungnahme, wobei die Verteilung über die Elga-E-Medikation analog den Antigen-Schnelltests über Apotheken erfolgen könnte. Die als Strafen lukrierten Mittel sollten zudem gezielt in das Gesundheitssystem investiert werden. Zehn Prozent sollten für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zweckgewidmet werden, lautet ein Vorschlag.

Im Gesundheitsministerium gab man sich unbeirrt. Ein erster Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister sei im Gesetzesentwurf am 15. März vorgesehen. Sollte aus den Stellungnahmen im Begutachtungsprozess hervorgehen, dass aus technischen Gründen eine Änderung im Fristenlauf benötigt werde, werde das "selbstverständlich berücksichtigt". Dies ändert aber nichts am Inkrafttreten der Impflicht mit Februar. Die Einhaltung der Impfpflicht solle ab diesem Zeitpunkt zudem im Rahmen von behördlichen Kontrollen breit kontrolliert werden.

FPÖ "positiv überrascht"

"Positiv überrascht" über die Elga-Stellungnahme zeigte sich die FPÖ. "Es ist erfreulich, dass das Impf-Zwangsregime nun einen starken Dämpfer bekommen hat – wenn auch 'nur' durch technische Probleme", meinte deren Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch in einer Aussendung. Für SPÖ-Obfrau Pamela Rendi-Wagner belegen die "Umsetzungsprobleme" bei der Impfpflicht, dass das Corona-Management der Regierung auch 2022 nicht besser geworden sei.

Darüber hinaus üben Datenschützer Kritik am Gesetzesentwurf. So sieht die Organisation Arge Daten in ihrer Stellungnahme gleich "mehrere Tabubrüche". So werde durch das Vorhaben eine Art Rasterfahndung eingeführt, lautet einer der Kritikpunkte. Die Unschuldsvermutung werde zum Schuldverdacht umgekehrt. Generelle Zustimmung erhält die Impfpflicht von den Universitäten. Auf der Parlamentswebsite sind indes schon mehr als 61.000 Stellungnahmen eingelangt. (APA, 8.1.2022)