Der Anteil von Frauen in deutschen Spitzenpositionen ist immer noch gering, zeigt eine Erhebung des IAB.

Foto: imago images

Der Anteil von Frauen in Führungspositionen in Deutschland steigt – doch noch immer sind es wenige auf der obersten Ebene von Unternehmen. Wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit am Dienstag mitteilte, lag der Anteil von Frauen an der Spitze privatwirtschaftlicher Betriebe im Jahr 2020 in Deutschland bei nur 27 Prozent. Das ist ein Prozentpunkt mehr als 2018.

"Damit sind Frauen auf der ersten Führungsebene nach wie vor stark unterrepräsentiert, denn ihr Anteil an allen Beschäftigten in der Privatwirtschaft liegt bei 43 Prozent", erklärte das IAB. Auf der zweiten Führungsebene sind Frauen in der Privatwirtschaft ähnlich vertreten wie in der Gesamtbeschäftigung: Nach einem moderaten Anstieg bis ins Jahr 2016 stockt dieser Anteil jedoch bei 40 Prozent.

Im öffentlichen Sektor sind laut IAB mehr Frauen auf beiden Führungsebenen. Mit Blick auf ihren Anteil an den Beschäftigten seien Frauen hier aber "nicht besser vertreten als in der Privatwirtschaft, auf der zweiten Ebene sogar deutlich schlechter".

Gläserne Decke

Der seit vielen Jahren relativ hohe Anteil von Frauen auf der zweiten Führungsebene in Betrieben und in der Verwaltung habe bis jetzt nicht dazu geführt, dass Frauen häufiger in Spitzenpositionen kommen. "Offensichtlich ist es nicht nur eine Frage der Zeit, bis genug Frauen Erfahrung auf der zweiten Führungsebene gesammelt haben und dann auch in die obersten Führungsetagen aufsteigen", sagte IAB-Expertin Susanne Kohaut.

Möglicherweise sei dies ein Ergebnis der sogenannten gläsernen Decken, "die Frauen den Weg in Toppositionen versperren". Zu diesen Barrieren zählten etwa nicht standardisierte und wenig transparente Auswahlverfahren bei der Stellenbesetzung oder der fehlende Zugang zu karriererelevanten Netzwerken. "Auch Stereotype, die Frauen bestimmte Verhaltensmuster wie eine geringere Karriereorientierung zuweisen, stellen weitere Hindernisse auf dem Weg nach oben dar", ergänzte IAB-Forscherin Iris Möller.

Im vergangenen August war eine Neuauflage des Gesetzes für mehr Geschlechtergleichheit in Führungspositionen in Kraft getreten. Für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte privatwirtschaftliche Unternehmen gilt seitdem ein Mindestbeteiligungsgebot für große Vorstände, außerdem gibt es verpflichtende Regelungen zu Zielgrößen und Berichtspflichten. Bei Verstößen droht künftig ein Bußgeld. "Mit dem neuen Führungspositionen-Gesetz sind erstmals Sanktionen bei Nichterreichung von Zielgrößen vorgesehen", erklärte Kohaut. "Ihre Wirkung bleibt abzuwarten", sagt die Forscherin. (APA, AFP, 11.1.2022)