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Bawag und Sberbank Europe führen einen Rechtsstreit mit der Europäischen Zentralbank.

Foto: Reuters/Hans-Peter Bader

Nicht gerade alltägliche rechtliche Schritte haben die Bawag PSK und die in Wien beheimatete Sberbank Europe AG gesetzt. Beide Institute haben – unabhängig voneinander – die Europäische Zentralbank (EZB) geklagt. Sie wehren sich gegen Beschlüsse, die die EZB in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde am 2. August gegen sie gefasst hat und wollen diese für nichtig erklären lassen. Die Sberbank Europe, Tochter der russischen Sberbank, hat ihre Klage am 1. Oktober 2021 beim Gericht der Europäischen Union eingebracht, die Bawag am 12. Oktober. Das erschließt sich aus dem Amtsblatt der EU.

Grenzen für Kredite

Basis der Klagen: Die EZB hat den Instituten sogenannte Abschöpfungszinsen aufgebrummt, die im österreichischen Bankwesengesetz (§ 97 BWG) unter anderem dann vorgesehen sind, wenn Banken die zulässigen Großkreditgrenzen überschreiten. Mit diesen Grenzen, die auch im EU-Recht vorgesehen sind, soll verhindert werden, dass zu viel Risiko bei ein- und demselben Kunden zusammenkommt. Die entsprechenden Daten müssen die Banken regelmäßig bei der Oesterreichischen Nationalbank melden. Wird die Höchstgrenze überschritten, stellt das eine Verwaltungsübertretung dar und die Bankenaufseher treten auf den Plan.

Die gemäß BWG eingehobenen Abschöpfungszinsen betragen zwei Prozent der überschrittenen Summe – laut österreichischer Rechtsprechung und Ansicht der Aufsichtsbehörde FMA haben diese Zinsen aber keinen Strafcharakter, sondern sie stellen eine Art "wirtschaftsaufsichtsrechtliche" Lenkungsmaßnahme dar. Soll heißen: Die Banken, die sich nicht an die Grenzen gehalten haben, zahlen für den wettbewerbsrechtlichen Vorteil, den sie daraus generieren. Die Zinsen, die die FMA anhand von Formeln errechnet und einhebt, fließen in Österreichs Staatshaushalt – und stellen eine gesetzliche Besonderheit dar, die es nur in Österreich gibt.

EU- und nationales Recht

Und wie kommt nun die EZB ins Spiel? Bawag und Sberbank Europe gehören zu jenen großen, sogenannten signifikanten Banken, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden. Sie hat daher auch das entsprechende Verwaltungsverfahren zu führen und den Beschluss zu erlassen. Selbiges tat sie im August – und setzte mit der Verhängung von Abschöpfungszinsen gleichzeitig auch nationales, weil österreichisches, Recht durch. Genau das ist einer der rechtlichen Knackpunkte, um die es in der Causa geht.

Wie viel Bawag und Sberbank zahlen sollen, ist nicht zu eruieren: Die Bawag gibt überhaupt keine Stellungnahme ab und die Sberbank Europe bestätigt nur, dass sie "Rechtsmittel gegen die EZB eingebracht und beantragt hat, den Beschluss von 2. August für nichtig erklären zu lassen". Die EZB nimmt zu laufenden Verfahren und einzelnen Banken keine Stellung, die FMA verweist auf die EZB. Dem Vernehmen nach soll es sich bei den Zinsen aber um beträchtliche Summen handeln.

"EZB nicht zuständig"

Die rechtlichen Erwägungen hinter all dem sind komplex. Die Sberbank Europe stützt ihre Klage laut öffentlichen Informationen im EU-Amtsblatt auf zwölf Gründe, argumentiert etwa, dass sie die Großkreditgrenzen nicht überschreiten wollte und auch keinen abschöpfbaren Vorteil daraus erzielt bzw. keinen Verlust damit verhindert habe. Zudem fühlt sich die Bank in ihrem Recht auf ein faires Verfahren gemäß Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt. Auch habe die EZB aus Verjährungsgründen gar keine Befugnis gehabt, ihr Abschöpfungszinsen vorzuschreiben.

Die Bawag führt in ihrer Klage fünf Gründe ins Treffen. Unter anderem sei die EZB nicht zuständig zur Auferlegung von Abschöpfungszinsen gemäß § 97 Abs. 1 österreichischem BWG, die "Erhebung von Zinsen" sei verjährt und die EZB habe die Zinsen falsch berechnet. Auch habe die Bank nicht gegen die Obergrenzen für Großkredite gemäß Verordnung der EU verstoßen.

Noch kein Verhandlungstermin

Wie es weitergeht? Derzeit tauschen Kläger und Beklagte Schriftsätze aus, möglicher- aber nicht zwingenderweise wird es eine mündliche Verhandlung in Luxemburg geben. Das könnte heuer der Fall sein: Im Schnitt dauern Verfahren am EU-Gericht 14 bis 15 Monate. (Renate Graber, 12.1.2022)