Wenn sie das Buwog-Urteil fertiggeschrieben hat, wird sich Richterin Marion Hohenecker allgemeinen Strafsachen zuwenden.

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Karl-Heinz Grasser wartet noch immer auf die schriftliche Ausfertigung des Urteils in der Causa Buwog/Terminaltower, obwohl er bereits zwei Fristsetzungsanträge eingebracht hat, um die Sache zu beschleunigen. Derzeit liegt sein zweiter "Fristsetzer" beim Oberlandesgericht (OLG) Wien, nachdem ihn Richterin Marion Hohenecker mitsamt ihrer Stellungnahme, warum sie das Urteil noch nicht fertiggeschrieben und zugestellt hat, Ende Dezember dort vorgelegt hatte.

Das OLG Wien wird, sobald die Staatsanwaltschaft Stellung genommen hat, entscheiden, ob es der Richterin eine Frist setzt. Beim ersten Antrag hatte es das nicht getan. Vielmehr entschied es im November, dass trotz der "verhältnismäßig langen Zeit", die seit der Urteilsverkündung am 4. Dezember 2020 vergangen ist, "keine Säumnis" vorliege. Sein Argument: der riesige Umfang des Akts. Die Verhandlung in der Causa hat drei Jahre gedauert; Grasser wurde zu acht Jahren Haft verurteilt und wird Rechtsmittel einlegen.

Richterin will neue Aufgaben

Für 40-jährige Richterin Hohenecker wird die Buwog vorerst ihre letzte Wirtschaftscausa gewesen sein. Sie hat sich aus der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen an eine allgemeine Abteilung beworben, und der zuständige Personalsenat hat dem auch zugestimmt. Das hat eine Sprecherin des Straflandesgerichts Wien auf Anfrage des STANDARD bestätigt.

Hohenecker hatte auch schon vor der Buwog, der größten Korruptionscausa der Zweiten Republik (14 Angeklagte, vier Verfahrensstränge, sechs Freisprüche), große Wirtschaftscausen verhandelt. Sie war nach einem Jahr als Staatsanwältin seit 2011 für Wirtschaftscausen zuständig. Einen Tiroler Immobilienunternehmer und seinen Steuerberater etwa hat sie wegen versuchter verbotener Intervention, Ex-FPÖ-Politiker Peter Westenthaler im Bundesliga-Verfahren verurteilt, die Angeklagten in der Causa Y-Line sprach sie frei.

Die Causa Buwog hat sie an insgesamt 168 Tagen verhandelt, die Hauptangeklagten neben Grasser fassten sieben Jahre (Walter Meischberger) bzw. sechs Jahre (Peter Hochegger) aus. Die Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig. (Renate Graber, 13.1.2022)