Wien – Dass Pauschalreisen, bei denen tausende Reifegeprüfte in einer Hotelanlage gemeinsam feiern, keine Bildungsausflüge sind, sondern Alkoholkonsum und der Austausch von Körperflüssigkeiten im Vordergrund stehen, ist nicht überraschend. Im Vorjahr war die Partystimmung aber getrübt: Es wurden Vorwürfe laut, dass es bei der Veranstaltung X-Jam auf der kroatischen Halbinsel Lanterna bei Poreč zu sexuellen Übergriffen gegen junge Frauen gekommen sein soll. Am Donnerstag wurde dem 28-jährigen Herrn A. deshalb der Prozess gemacht.
A. ist mit der Anklage des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Stefan Renner. Er arbeitete bei der Maturareise im Juni 2021 als Security. Außer Dienst soll er einer damals 19-jährigen Betrunkenen in deren Bungalow gefolgt sein, sich ungefragt neben sie ins Bett gelegt, sie am Hals geküsst und schließlich mit den Fingern penetriert haben, wirft die Staatsanwältin ihm vor. Erst als der Zimmerkollege der Maturantin erschien und ihm zum Gehen aufforderte, habe A. sich verabschiedet.
Fünf Vorstrafen von Raub bis Drogendelikten
Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig, obwohl auch sein Verfahrenshelfer eingesteht, dass A.s Vorleben "nicht ungetrübt" sei. Genauer gesagt hat dieser zwischen 2011 und 2019 fünf Vorstrafen, unter anderem wegen Raub und Körperverletzung, gesammelt. Bei der jüngsten Verurteilung fasste er wegen eines Suchmitteldelikts im Zusammenhang mit Marihuana eine teilbedingte Haftstrafe aus, aus der er im Dezember 2020 vorzeitig entlassen wurde. "Man bekommt einen Job als Security mit solchen Vorstrafen?", wundert sich Beisitzerin Patrizia Kobinger-Böhm deshalb.
Bekam er, er unterschrieb auch einen Arbeitsvertrag. In dem stand sinngemäß, man solle die Finger von den Gästen lassen. "Sie haben uns davor gewarnt, was mit Maturantinnen zu machen, da es immer wieder was gegeben hat", erinnert sich der Angeklagte an die Vorgaben für die 30 bis 40 Mann des Sicherheitspersonals.
Am 28. Juni habe er jedenfalls gegen Mittag Schichtende gehabt, danach habe er selbst gefeiert. "Haben Sie was getrunken?", will Vorsitzender Renner wissen. "Schon eine ganze Menge." – "Definieren Sie das näher. Eine ganze Menge kann viel bedeuten." – "Sechs bis sieben Whiskey-Cola. Ich war mittelstark betrunken."
Maturantin fand Weg zu Appartement nicht mehr
Als gegen fünf Uhr morgens am 28. Juni die letzten Alkoholverabreichungsstellen der Ferienanlage geschlossen wurden, habe ihn die Maturantin vor dem Club angesprochen, ob er nicht der Security von der Waldbühne sei, wo er tatsächlich am Vortag im Einsatz gewesen sei. Sie habe ihm gesagt, sie finde ihre Freunde nicht mehr und wüsste nur noch, dass sie im Appartementkomplex A wohne, aber nicht, wie man dorthin gelange. Er bot sich angeblich an, bei der Suche zu helfen. "Ich habe sie gefragt, ob ich sie begleiten kann", sagt er zunächst, kurz darauf ändert er es in "begleiten soll". Auf Nachfrage des Vorsitzenden weiß er nicht mehr, was er konkret gesagt hat.
Da er auch nicht mehr nüchtern gewesen sei, habe die Suche rund eine halbe Stunde gedauert, bei diesem Spaziergang habe er auch den Arm um die Schulter der 19-Jährigen gelegt. Sie habe aber mit ihm gesprochen und auch die Appartementtür selbstständig aufsperren können, sagt er.
"Warum sind Sie überhaupt mit ins Zimmer gegangen?", stellt Vorsitzender Renner die entscheidende Frage. "Na ja, man ist halt auf Maturafeier ...", weicht A. aus. "Die junge Frau. Sie aber als Security, der laut Arbeitsvertrag nicht mitgehen darf. War Ihre Intention, dass es zu sexuellen Handlungen kommt?" – "Ja, genau", gibt der Angeklagte zu.
"Ich habe mich halt zu ihr gelegt"
Die Maturantin habe sich jedenfalls gleich ins Bett gelegt, "ich habe mich halt zu ihr gelegt". Obwohl sie angeblich gesagt habe, dass ihr Zimmergenosse bald kommen würde und sie nicht gemeinsam sehen soll, da sie einen Freund habe. A. ging nicht, im Gegenteil. "Ich habe sie ein bisschen am Kopf gestreichelt", sagt er zunächst. Später gibt er auch zu, sie am Hals geküsst zu haben. Ihre Genitalien habe er aber definitiv nie berührt, beteuert er. Nach einigen Minuten sei der Mitbewohner gekommen und habe ihn aufgefordert, zu gehen, was er gemacht habe.
"Bei der Polizei haben Sie noch behauptet, Sie hätten sich hingelegt, da Ihnen selbst schwindlig war. Und dass Sie die Frau 'zu keinem Zeitpunkt berührt' haben. Heute schildern Sie Streicheln und Küsse – was stimmt jetzt?", will der Vorsitzende wissen. "Das, was ich heute gesagt habe, ist die Wahrheit, dabei bleibe ich auch", lautet die Antwort.
Die heute 20-jährige Zeugin beantragt die Einvernahme in Abwesenheit des Angeklagten, die daher im Nebenraum bei offener Tür stattfindet. Auch sie habe damals "schon einiges" getrunken gehabt, erzählt sie. "Hauptsächlich Bier und Wodka-Orange. Ich war schon sehr betrunken." Vor dem Club habe A. sie mit "Was mach ma noch?" angesprochen und den Arm um sie gelegt. Sie habe gesagt, sie wisse nicht mehr, wo ihr Appartement ist, vom Weg dorthin wisse sie nicht mehr viel.
Zum Gehen aufgefordert
Nach der Ankunft habe sie A. gesagt: "Geh jetzt, ich brauch dich nicht!", schildert sie. Er habe sich dennoch zu ihr gelegt. "Er hat mich überall geküsst und berührt, auch zwischen den Beinen", korrigiert sich dann aber – geküsst habe er sie nur am Hals. Dass er sie aber penetriert habe, wisse sie mit Sicherheit.
Sie schildert auch, dass sie versucht habe, sich von ihm wegzubewegen und aufzustehen, das sei aber nicht gegangen. Gewalt sei aber keine im Spiel gewesen. Die Zeugin glaubt zwar nicht, dass sie "Ich will das nicht" zum Angeklagten gesagt habe, aus ihrer Sicht sei aber bereits das "Geh jetzt bitte" eindeutig genug gewesen. Das sei auch der Grund gewesen, warum sie nicht um Hilfe geschrien habe.
Dann schildert sie, dass eine Klassenkollegin in der Nacht zuvor ebenso von einem Security vergewaltigt worden sei. Nach dem Abgang A.s habe sie mit ihrem Mitbewohner noch über den Fall der Kollegin gesprochen und sich dann gedacht, es könnte ja derselbe Täter sein. Daher sei sie einige Stunden später gemeinsam mit der Schulkollegin zum X-Jam-Verantwortlichen gegangen, und die beiden meldeten die Vorfälle. "Hätten Sie den Vorfall auch gemeldet, wenn es diese Freundin nicht gegeben hätte?", will der Vorsitzende wissen. "Wahrscheinlich nicht. Ich dachte, das bringt eh nichts."
Im Lauf der Reise noch zweimal gesehen
Den Security, von dem sie nur den Spitznamen kannte, habe sie danach noch zweimal gesehen. "Beim ersten Mal wurde ich getriggert und bin weggelaufen. Beim zweiten Mal stand er mit einer Gruppe Securitys zusammen. Aber ich hätte einen Kilometer zu den Verantwortlichen gehen müssen, bis dahin wäre er wahrscheinlich schon wieder weg gewesen", begründet sie. Die Frage Renners, ob sie so betrunken gewesen sei, dass sie sich auf dem Bett nicht mehr hätte wehren können, kann sie nicht eindeutig beantworten. "Wehren wäre vielleicht noch gegangen, aber ich war wie in Schockstarre."
Als zweiter Zeuge erscheint der Zimmerkollege, der nur ein Bekannter der Maturantin ist. Er sagt, er habe sich damals über die offene Zimmertür gewundert. An viele Details könne er sich aber nicht mehr erinnern, gibt er zu. "Ich habe mich gefreut, dass sie wen gefunden hat", sei seine erste Reaktion gewesen. Er habe sich ins Bett gelegt, nach einigen Minuten habe seine Mitbewohnerin gesagt: "Das ist ein Seci." Aufgrund des Vorfalls mit der Klassenkollegin habe er daraus geschlossen, dass die Maturantin sich unwohl fühle und habe A. aufgefordert, zu gehen. Der habe sich sein T-Shirt angezogen und noch gesagt: "Das muss unter uns bleiben, da Kontakt eigentlich verboten ist."
"Schön, dass du schon am zweiten Tag wen gefunden hast"
Bei seiner polizeilichen Einvernahme im August 2021 hatte dieser Zeuge noch bessere Erinnerungen, gibt er zu. Demnach sei er ins Zimmer gekommen, die Maturantin habe ihn im Bett liegend namentlich begrüßt, auch A. habe "Hallo" gesagt. "Schön, dass du schon am zweiten Tag wen gefunden hast!", habe er gesagt, ehe er sich selbst hinlegte, sagte der Zeuge damals. Beim Gespräch nach dem Verschwinden A.s habe die Maturantin "mittelstark alkoholisiert" gewirkt, habe aber klar denken können. Konkrete Vorwürfe gegen A. habe sie nicht gemacht.
Interessant ist, dass zumindest der Verantwortliche von X-Jam noch viel weitergehende Vorwürfe niedergeschrieben hat. Demnach habe es neben der Penetration noch eine versuchte Vergewaltigung gegeben, der Zimmerkollege habe den damals noch unbekannten Täter überwältigt und Letzterer dann flüchten können.
"Es kann sein, dass sich mein Mandant Hoffnungen gemacht hat. Das ist unprofessionell, aber nicht strafbar", appelliert der Verteidiger in seinem Schlusswort an den Senat. Darüber hinaus sehe er die angeklagte Tat rechtlich nicht erfüllt – die Maturantin sei nicht wehrlos gewesen und hätte auch um Hilfe schreien können.
Gericht berät 15 Minuten
Nach 15 Minuten Beratung schließt sich das Gericht dem an und spricht A. nicht rechtskräftig frei. "Der Fall ist auf Sachverhalts- und rechtlicher Ebene nicht ganz ohne", begründet Renner die Entscheidung. Da nicht mehr feststellbar sei, in welchem Zustand der Wehrlosigkeit sich die Maturantin befunden habe, müsse der Angeklagte im Zweifel freigesprochen werden.
Renner merkt auch an, dass die Frau nach Schilderung des Mitbewohners ihn noch begrüßt und danach mit ihm länger gesprochen habe. Da nach ihren Angaben auch keine Gewalt im Spiel gewesen sei, komme auch eine Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht infrage. Am ehesten komme noch der Paragraf bezüglich "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung" infrage, die dafür nötige Zwangslage oder vorangegangene Einschüchterung könne man aber auch nicht beweisen. Der Vorsitzende sieht zwar "ein hochproblematisches Verhalten des Angeklagten", auch im Hinblick auf den Arbeitsvertrag, aber strafrechtlich sei das zu wenig.
Auf Nachfrage des STANDARD erklärt der Presseverantwortliche des Maturareiseveranstalters zur Frage, wie ein Vorbestrafter als Sicherheitsmann arbeiten könne, übrigens Folgendes: "Der ehemalige Mitarbeiter wurde uns als sehr zuverlässig empfohlen. Wir haben dieser Empfehlung unser Vertrauen geschenkt, was wir aus heutiger Sicht nicht mehr machen würden. Wir haben gelernt. Wir bedauern das unangemessene Verhalten gegenüber einzelnen Teilnehmern der Event-Maturareise."
Mittlerweile sei das Konzept geändert worden, alle Securitys müssen einen Strafregisterauszug vorlegen. Für den heurigen Sommer liege ein "absoluter Buchungsrekord" vor, wurde bereits Anfang November bekanntgegeben. (Michael Möseneder, 13.1.2022)