Wien – Nur geimpft oder genesen an Bord: Für das fliegende Personal der AUA-Schwester Swiss gilt das schon länger. Ebenso handhaben es der ungarische Low-Cost-Carrier Wizzair oder US-Airlines wie etwa United Airlines.

Während sich die Erstgenannten von Mitarbeitern trennen, die sich nicht für einen Stich entscheiden, wählt die AUA einen anderen Weg. Seit Jänner gilt auf der Langstrecke 2G als Voraussetzung für das fliegende Personal, um den Dienst antreten zu können. Jene, die noch nicht überzeugt sind, werden freigestellt – auf ihr Gehalt müssen sie nicht verzichten.

Ab März sieht das anders aus, wie zuerst die "Salzburger Nachrichten" berichteten. Dann gilt für Flugbegleiter und Piloten: Sie müssen auf ihr Gehalt verzichten, so sie keinen 2G-Nachweis erbringen und damit nicht fliegen können. Auch auf der Kurzstrecke.

Andere Airlines haben die 2G-Pflicht schon länger eingeführt – die AUA dehnt sie im März aus.
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Mit einer näher rückenden Impfpflicht rückt das Thema auch in der politischen Debatte wieder in den Fokus. Der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker stellte in den Raum, dass 2G auch am Arbeitsplatz Einzug halten sollte, wie er gegenüber ATV erklärte: "Bei einer Impfpflicht hört sich dann irgendwann mal die 3G-Regel auf. Entweder es gibt eine Impfpflicht – oder es gibt sie nicht", sagte der SPÖ-Politiker und löste jede Menge Gegenrede aus.

"Extrem harte Sanktion"

Die Arbeiterkammer erteilte erneut gegenüber der APA – wie bereits im Dezember gemeinsam mit Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung – 2G am Arbeitsplatz eine Absage. Die Impfpflicht sei eine verwaltungsrechtliche Pflicht, die auch verwaltungsrechtlich, also mit Geldstrafen, sanktioniert werden solle. Eine 2G-Pflicht am Arbeitsplatz wäre eine "extrem harte Sanktion", weil man die Menschen damit "um die Existenzgrundlage" bringe, indem man sie vom Erwerbsleben ausschließe, gibt ein Sprecher zu bedenken.

Mit der 3G-Regel am Arbeitsplatz müssten Ungeimpfte "nur" eine Geldstrafe für die Verwaltungsübertretung bezahlen. Mit 2G, wie es mittlerweile weitgehend in allen Geschäften gilt, sähe das anders aus.
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Sie würde bedeuten, dass Ungeimpfte nicht mehr arbeitsfähig wären und damit auch die Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und Mindestsicherung verlören. Die Impfpflicht gelte zwar überall, mit der 3G-Regel am Arbeitsplatz müssten Ungeimpfte aber "nur" eine Geldstrafe für die Verwaltungsübertretung bezahlen und wären nicht grundsätzlich vom Erwerbsleben ausgeschlossen. Für FPÖ-Stadtrat Dominik Nepp ist Hackers Forderung "an Schwachsinnigkeit nicht zu überbieten". Allein in Wien würden mit einem Schlag zigtausende Arbeitnehmer in allen Wirtschaftsbereichen fehlen.

Bei der AUA ist das wohl auch Teil der Überlegungen, Mitarbeiter ohne 2G-Nachweis ab März nur freizustellen. Den Job soll niemand verlieren. Denn mit dem Frühling rechnet auch die Airline-Branche wieder mit mehr Reisewilligen. Rasch könnte also auch das Personal wieder knapp werden. (rebu, 13.1.2022)