Produktion und Veröffentlichung des Ibiza-Videos führten zu Ermittlungen gegen insgesamt zehn Beschuldigte – abgesehen von zahlreichen Korruptionsverfahren.

Foto: Faksimilie

Die Ermittlungen gegen die vermuteten und tatsächlichen Hintermänner des Ibiza-Videos neigen sich zweieinhalb Jahre nach dessen Veröffentlichung dem Ende zu. Während die Hauptfrage, ob jemand für die Überlassung des Videos an Journalisten gezahlt habe, unklärbar wirkt, hat sich ein ganzer Strauß an anderen Vorwürfen aufgetan. Das reicht von Suchtgifthandel, der etwa Ibiza-"Regisseur" Julian H. vorgeworfen wird, bis hin zu Betrug und Urkundenfälschung. Insgesamt zehn Personen wurden in einem Abschlussbericht der Soko Tape als Beschuldigte geführt.

Jetzt sind es nur noch neun: Die Staatsanwaltschaft Wien hat beschlossen, die Ermittlungen gegen Edis S. einzustellen. Dabei handelt es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter von Julian H., dem sowohl die Mittäterschaft am Ibiza-Video als auch spätere Delikte vorgeworfen wurden. So soll er sich nach dem Erscheinen des Videos an den Blogger und Glücksspiel-Lobbyisten Gert Schmidt gewandt haben, der auf seiner "EU-Infothek" Hinweise auf die Produzenten des Videos veröffentlicht hatte.

Betrugsvorwurf

An Schmidt verkaufte S. dann Informationen und Dokumente, deren Faktizität allerdings teils nicht gegeben war. Deshalb ermittelte man wegen des Verdachts auf Betrug; es existierten Honorarnoten in Höhe von 55.000 Euro. An Schmidt geliefert wurden zum Beispiel: ein Personalausweis, der aus derselben Fälscherwerkstatt wie jener der Ibiza-Oligarchennichte stammen soll – doch der Ausweis war echt; Fotos der angeblichen Oligarchen – es handelte sich um zufällige Facebook-Profile; das Foto einer angeblichen Cannabisplantage von Julian H., das jedoch einer Online-Zeitung entnommen wurde.

Schmidt gab jedoch gegenüber Ermittlern an, dass er sich selbst nicht als Opfer einer Straftat sehe. Die gelieferten Infos hätten "den Tatsprachen entsprochen", so Schmidt laut Bericht der Soko Tape: "Bei unrichtigen Informationen habe es sich allenfalls um 'Unschärfen' gehandelt, die er selbst nicht als Betrugshandlungen an seiner Person wertet."

Die Ermittlungen wegen all dieser Vorwürfe gegen S. wurden nun "aus Beweisgründen" eingestellt. Sein Mandant sei lediglich durch die Bekanntschaft zu Julian H. ins Visier der Ermittler geraten, sagt sein Anwalt Andreas Schweitzer dazu. (Fabian Schmid, 14.1.2022)