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Wahrscheinlich wird Alfons Mensdorff-Pouilly den Termin am 5. April mit einiger Routine und der ihm innewohnenden Gelassenheit abspulen: An diesem Tag wird der Großgrundbesitzer und Rüstungslobbyist vor dem Straflandesgericht Wien auf der Anklagebank Platz nehmen, und das nicht zu ersten Mal.

Es geht, auch das nicht zum ersten Mal, um die Causa Eurofighter, ein Langzeitverfahren der Strafjustiz. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat den 68-Jährigen angeklagt, und zwar wegen des Vorwurfs der Geldwäscherei. Gemäß Strafantrag von Juni 2021 geht es um zwei Millionen Euro, die aus Untreuehandlungen eines deutschen EADS-Managers stammend in der Sphäre Mensdorff-Pouillys gelandet sein sollen. Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf, wie seine Anwälte Sascha König und Harald Schuster auf Anfrage des STANDARD sagen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Briten wurden stutzig

Die Angelegenheit reicht weit zurück, den Rahmen bildet der bereits legendäre Ankauf der Kampfflugzeuge Eurofighter durch die ÖVP-FPÖ-Regierung unter Wolfgang Schüssel 2002. Kostenpunkt: knapp zwei Milliarden Euro. In der Folge kamen Ungereimtheiten auf, die britischen Strafverfolger vom Serious Fraud Office (SFO) stellten Unterlagen sicher, die Schmiergeldzahlungen des britischen Rüstungskonzerns BAE Systems nahelegten, der Kooperationspartner von Eurofighter-Hersteller EADS war.

Und da kam der Mann aus dem burgenländischen Luising ins Spiel, der für BAE lobbyierte. Gemäß einem sichergestellten Brief von Mensdorff-Pouillys MPA Handelsgesellschaft an BAE habe Österreich nach "aggressiver Zahlung von Erfolgsprämien an wichtige Entscheidungsträger" seine Eurofighter-Entscheidung bekanntgegeben.

Plötzliche Einigkeit

Der 2000 gegründete größte europäische Luft- und Raumfahrtkonzern EADS (heute: Airbus), der nach BAE Systems Europas zweitgrößter Rüstungskonzern ist, hatte die Ausschreibung gewonnen. Die Regierung entschied 2002 einstimmig, obwohl der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Verteidigungsminister Herbert Scheibner (beide FPÖ) zunächst andere Kampfflieger bevorzugt hatten.

Drei parlamentarische Untersuchungsausschüsse haben sich inzwischen mit dem Thema beschäftigt. Zu Tage traten Zahlungen, Netzwerke von Lobbyisten, Verbindungen zu Politikern. Die Strafjustiz beschäftigt sich seit einer Anzeige des früheren Grün-Politikers Peter Pilz ab 2009 mit der Angelegenheit; damals wanderte Mensdorff-Pouilly für fünf Wochen in Untersuchungshaft. Im Jahr 2010 landete er in London im Gefängnis: Das SFO warf ihm als Lobbyisten für BAE die Verwicklung in "aktive und passive Bestechungsvorgänge" rund um internationale Beschaffungsvorgänge für militärisches Gerät vor. Letztlich zahlte BAE 280 Millionen Pfund Pönale – und alle Ermittlungen wurden eingestellt. Mensdorff-Pouilly bekam 430.000 Euro Haftentschädigung.

Mit Fußfessel im Schloss

In Österreich wurde der leidenschaftliche Jäger 2017 in einer Telekom-Causa wegen Untreue zu zwei Jahren Haft verurteilt; die acht unbedingten Monate, die er ausfasste, konnte er mit Fußfessel in seinem Schloss Luising verbringen. Auf die Jagd gehen durfte er freilich nicht.

Rund um die Causa Eurofighter war er schon 2013 vor Gericht gestanden. Damals ging es um Falschaussage, Beweismittelfälschung und Geldwäsche. Von den Vorwürfen Falschaussage und Geldwäsche wurde er freigesprochen, Letzteres begründete der Richter mit den berühmt gewordenen Worten: "Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug."

Der jetzige Strafantrag wegen Geldwäsche nimmt auf Vortaten eines EADS-Managers Bezug, der schwarze Kassen mit EADS-Geld gefüllt haben soll. Der Rüstungslobbyist aus Luising soll zwei Mio. Euro mittels Scheinvertrag auf Konten seiner Gesellschaften überwiesen bekommen haben. Dort sei das Geld (teils von ihm selbst) in bar übernommen worden und an eine weitere seiner Gesellschaft geflossen sein, "um die Gelder zu verbergen oder ihre Herkunft zu verschleiern", so der Vorwurf der WKStA.

"Daschlogts es"

Sie ist erst seit 2019 für die Eurofighter-Ermittlungen zuständig, davor war das jahrelang die Staatsanwaltschaft Wien gewesen. Die Dienstbesprechung zur Causa von 1. April 2019 ist inzwischen landesweit bekannt und hat für große Turbulenzen nicht nur in der Justiz gesorgt. In dieser (von den Staatsanwälten aufgezeichneten) Besprechung zwischen WKStA und dem damaligen Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, fielen dessen Worte: "Setzts euch z’samm und daschlogts es, aber das hättet ihr vor drei Jahren machen können."

Unumstritten ist der rechtskräftige Strafantrag gegen Mensdorff-Pouilly nicht. Der zuständige Richter am Straflandesgericht hat ihn zunächst zurückgewiesen, zum einen aus Verjährungsgründen, zum anderen sei über die Vorwürfe schon 2013 entschieden worden. Gegen diese Entscheidung legte die WKStA Beschwerde ein und das Oberlandesgericht Wien gab ihr Recht. Mensdorff-Pouillys Anwälte wollen nun noch den OGH einschalten. (Renate Graber, 15.1.2022)