Jurist Nikolaus Forgó moniert in seinem Gastblog die Schludrigkeit in Sachen Maskenpflicht.

In § 2 Abs. 9. der geltenden 6. Covid-Schutzmaßnahmen-Verordnung heißt es neuerdings):  "Kann beim Betreten von [...] öffentlichen Orten sowie bei Zusammenkünften und bei der Benützung von Verkehrsmitteln ein Mindestabstand gemäß Abs. 8 nicht eingehalten werden bzw. wird ein solcher Mindestabstand nicht eingehalten und besteht nicht ohnehin eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske nach dieser Verordnung, ist eine Maske zu tragen. [...]"

In § 14 Abs., 1 Satz 2 und 3 derselben Verordnung steht: "Bei Zusammenkünften gemäß Z 1 bis 7 ist in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen. Bei Zusammenkünften gemäß Z 2 gilt dies auch im Freien." Veranstaltungen gem. Z. 2 sind Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz, also insbesondere Demonstrationen.

Wir lernen also: Bei Demonstrationen, auch im Freien, ist die Pflicht, Masken zu tragen, gleich doppelt normiert. Aus einem (nicht ganz unkomplizierten) Zusammenspiel der Verordnung mit Covid-19-Maßnahmengesetz und Epidemiegesetz ergibt sich, dass eine Übertretung dieser Verpflichtung mit einer (bis zu) vierstelligen Verwaltungsstrafe und mit einer Ersatzfreiheitsstrafe belegt ist.

Das sagt das Recht. Die Realität sieht so aus, jeden Samstag:

Die Realität zeigt etwas anderes

So gut wie niemand trägt eine Maske.

Aus der selben Verordnung (§ 7) ergibt sich: "[D]ie Betriebsstätte darf von Kunden – unbeschadet restriktiverer Öffnungszeiten auf Grund anderer Rechtsvorschriften – nur im Zeitraum zwischen 05.00 und 22.00 Uhr betreten [werden]." Und: "Speisen und Getränke dürfen in der Betriebsstätte nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen konsumiert werden." Und: "Kunden haben in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen. Dies gilt nicht während des Verweilens am Verabreichungsplatz."

Im Klartext: Clubs sind zu, Nachtgastronomie ist verboten. Auch hier gilt: Verstöße sind strafbar. Die Realität, die über soziale Medien verbreitet wird, auch von Prominenten, sieht so aus:

Das ist – beileibe – kein bedauerlicher Einzelfall, was jeder weiß, der ein soziales Netzwerk bedienen kann.

Riskantes Experiment

Wir leisten uns in Österreich gerade ein riskantes Experiment: Wir finden heraus, was mit einer Gesellschaft geschieht, in der eine (große) Minderheit der Mehrheit – jeden Tag, live und in Farbe –, vorführt, dass ihr egal ist, was das Recht sagt und dass diese Ignoranz (so gut wie) unbestraft bleibt.

Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass wir auf dieses Szenario auch bei der Impfpflicht zusteuern werden, bei der die Kontrollen auch erst Wochen nach der Einführung – und dann zunächst nur stichprobenartig – erfolgen sollen.

Dazu ein Gedankenexperiment: Was würde geschehen, wenn ein paar Zehntausend beschlössen, Verkehrsregeln seien autoritäre Bevormundungen und seien daher ab sofort zu ignorieren? Freie Fahrt für freie Bürger? Und was wäre, wenn wir dann gesellschaftlich beschlössen, Übertretungen gar nicht, oder, wenn überhaupt, erst ab März zu kontrollieren und zu ahnden?

Es wäre, würde ich vermuten, ziemlich schnell ziemlich unangenehm und gefährlich, als "schwächerer Verkehrsteilnehmer" auf die Straße zu gehen. Das ist es übrigens, seit Wochen, am Samstag in der Wiener Innenstadt auch, wenn man nicht demonstrieren, sondern einfach nur spazieren gehen will. (Nikolaus Forgó, 19.1.2022)

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