Wien – Die Parteienförderung des Bundes ist im Vorjahr – anders als das politisch angekündigt und kommuniziert worden war – in voller Höhe ausgezahlt worden. Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte im Jänner des vorigen Jahres die Aussetzung der jährlichen Valorisierung gefordert und Gespräche darüber im Parlament angekündigt. Diese sind allerdings in aller Stille ohne Ergebnis im Sand verlaufen. Laut einer Übersicht des Kanzleramts ist 2021 die volle Summe von 30,9 Millionen Euro an die Parteien geflossen. Die nächste Valorisierung steht kommende Woche an.

Seit 2019 wird die Parteienförderung des Bundes jährlich angehoben – und zwar jeweils um die Inflationsrate des Vorjahres. 2021 brachte das den fünf im Parlament vertretenen Parteien eine Anhebung um knapp 450.000 auf 39,9 Millionen Euro. Die von Kurz im vorigen Jänner angekündigte (und von den Neos befürwortete) Aussetzung der Valorisierung kam nicht zustande. Die Grünen forderten im Gegenzug nämlich eine niedrigere Wahlkampfkostengrenze. Beschlossen wurde dann weder das eine noch das andere.

Neben der eigentlichen Parteienförderung zahlt der Bund noch weitere 23,8 Millionen Euro an die Parlamentsklubs sowie 10,5 Millionen Euro an die Parteiakademien aus – in Summe also 65,2 Millionen Euro.

22 Millionen für die ÖVP

Am meisten erhalten hat davon im Vorjahr die ÖVP mit 22 Millionen Euro vor der SPÖ mit 14,3 und der FPÖ mit 11,4 Millionen Euro. Die Grünen haben 10,3 Millionen und die Neos 7,2 Millionen erhalten.

Die genaue Höhe der Zuwendungen hängt bei allen drei Förderungen vom letzten Wahlergebnis ab (bzw. von der davon abgeleiteten Mandatsstärke im Parlament). Parteien- und Klubförderung werden jährlich valorisiert. Die Unterstützung der Parteiakademien ist dagegen seit 2014 eingefroren und hat seither fast eineinhalb Millionen Euro an Wert verloren.

Die Einnahmen politischer Parteien in Österreich stammen in den meisten Demokratien aus vier Hauptquellen: Das sind neben der öffentlichen Parteienförderung über Steuergelder die eingehobenen Mitgliedsbeiträge, direkte und indirekte Parteispenden sowie die sogenannte Parteisteuer, mit der Mandatsträger zu einer Abgabe angehalten werden.

Die Parteispenden sind seit 2019 begrenzt worden, damals fanden sich SPÖ, FPÖ und die Liste Jetzt (vormals Pilz) zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen die ÖVP zusammen. Für jede Partei gilt insgesamt eine Spendenobergrenze von 750.000 Euro pro Jahr. Einzelpersonen dürfen nicht mehr als 7500 Euro pro Jahr an eine Partei spenden. (red, 17.1.2022)