T-Mobile habe Zusatzkosten in der Werbung nicht klar genug dargestellt, lautet der Vorwurf.

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Wegen Verstößen gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG), in dem eine Werbung des Magenta-Vorläufers T-Mobile Austria als irreführende Geschäftspraktik beurteilt wurde, hat das Bezirksgericht Innere Stadt dem Unternehmen nun eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro aufgebrummt, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch mit. Der VKI hatte mehrere Exekutionsanträge gegen T-Mobile eingebracht. Der Exekutionsbeschluss ist nicht rechtskräftig.

T-Mobile hatte sein Glasfaser-Internet in einem TV-Werbespot mit den Worten "gratis bis Jahresende" beworben. Dabei sei lediglich mit einem Sternchen und einem für zwei Sekunden eingeblendeten Text über Zusatzkosten wie die Servicepauschale, Aktivierungsentgelt und eine Mindestvertragsdauer aufgeklärt worden. Auf dazugehörigen Plakatwerbungen sei die Fußzeile kaum lesbar gewesen, schreibt der VKI.

Irreführung

Laut OLG Wien sei das eine irreführende Geschäftspraktik, da die hervorgehobene Phrase "gratis bis Jahresende" suggeriere, dass in diesem Zeitraum gar keine Kosten anfallen würden. T-Mobile habe es seither laut dem Urteil von Anfang 2021 zu unterlassen, Produkte mit einem hervorgehobenen zeitbezogenen Preis als gratis zu bewerben, ohne deutlich auf die sonstigen anfallenden Kosten hinzuweisen.

Allerdings habe T-Mobile mehrmals gegen das Urteil verstoßen, der VKI habe daher einen Exekutionsantrag gegen das Unternehmen eingebracht. Am Ende wurde eine Geldstrafe von 30.000 Euro verhängt.

Nach weiteren Verstößen habe der VKI nun erneut einen Exekutionsantrag gestellt, nachdem T-Mobile auf Twitter und in der ORF-TVthek Highspeed-Internet mit "Jetzt 4 Monate Grundgebühr GRATIS*" beworben hatte – ohne ausreichend auf die Zusatzkosten hinzuweisen. Die Strafe des Bezirksgerichts lautete nun auf 60.000 Euro.

Die Höchststrafe pro Exekutionsantrag liegt bei 100.000 Euro. "Sollte sich T-Mobile weiterhin nicht an die gerichtliche Entscheidung halten, werden weitere Exekutionsanträge folgen", sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. (APA, 19.1.2022)